Lieferung, Einbau, Wartung und Entstörung von Medientechnik für das Digitale Kompetenzzentrum ZSL Esslingen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Lieferung, Einbau, Wartung und Entstörung von Medientechnik für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort der ZSL Außenstelle Esslingen. Gegenstand der Beschaffung sind weiterhin - soweit ausdrücklich vorgesehen - die Programmierung und Inbetriebnahme der im LV beschriebenen Positionen, sowie eine initiale Schulung des Personals vor Ort. Bzgl. der weiteren Details wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages für Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Auf diese Weise kann der Vertrag maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die maximal mögliche Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt demnach vier Jahre, beginnend mit der Abnahme der Anlagen.
Maßgeblich für die preisliche Wertung sind die vom Bieter in dem Leistungsverzeichnis-Preisblatt eingetragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage des Brutto-Gesamtpreises ("Bruttosumme Medientechnik" gemäß Leistungsverzeichnis).
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personenschäden und mind. EUR 2 Mio. für Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Angebotsabgabe. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass die Lieferung und Montage von Medientechnik in vergleichbarem Umfang Leistungsgegenstand waren. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs und Darlegung der Vergleichbarkeit- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner- Zeitraum der Leistungserbringung- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.Hinweis: Bei einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft sind die geforderten Mindestreferenzen insgesamt nur einmal vorzulegen.
Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforde-rungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufor-dern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.