Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Nachweis von mindestens einer Referenz über vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich von wasserwirtschaftlicher Infrastrukturmaßnahme zur Erweiterung von Kläranlagen im laufenden Betrieb in den letzten 15 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Mindestanforderungen:
- enthaltene Planungsdisziplinen:
o Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Erweiterung von kommunalen Kläranlagen (Neubauten, Umbauten und/oder Instandsetzung) im laufenden Betrieb
- Hochwasser- und Überflutungsschutzkonzepte für Kläranlagen
o TA für Prozess- und Verfahrenstechnik,
- Erweiterung von kommunalen Kläranlagen (Neubauten, Umbauten und/oder Instandsetzung) im laufenden Betrieb
- Hochwasser- und Überflutungsschutzkonzepte für Kläranlagen
o TA EMSR-Technik,
- Erweiterung von kommunalen Kläranlagen im laufenden Betrieb
o Tragwerksplanung
- Erweiterung von Kläranlagen (Neubauten, Umbauten Gebäude und Instandsetzung Bauwerke)
- Die Planungsleistungen umfassen mind. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 oder Leistungsphasen 5 bis 8.
- Bauvolumen der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturmaßnahme beträgt mindestens 1 Mio. EUR netto.
- Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme darf nicht vor dem 01.01.2011 liegen.
Die Referenzanforderung kann entweder durch eine Referenz über die gesamthafte Beauftragung mit mind. allen vorgenannten Planungsdisziplinen nachgewiesen werden oder mit verschiedenen Referenzen über die genannten Einzeldisziplinen, wobei sich diese nicht auf dasselbe Projekt beziehen müssen (kumulierte Referenz).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Projektansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Bauvolumen in EUR netto,
- Angabe zum Inbetriebnahmezeitpunkt,
- Angabe zu Leistungsumfang,
- Ausbaugröße Kläranlage
- Beschreibung der Maßnahme,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen),
- fakultativ: Referenzschreiben des Auftraggebers.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Die Referenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der (ggf. kumulierten) Mindestreferenz beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die (ggf. kumulierte) Referenz wird wie folgt bewertet:
Kriterium "Bauvolumen der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturmaßnahme"
- > 1 Mio. EUR netto bis 2 Mio. EUR netto: 1 Punkt
- > 2 Mio. EUR netto bis 5 Mio. EUR netto: 2 Punkte
- > 5 Mio. EUR netto: 3 Punkte
Kriterium "Aktualität"*
- Inbetriebnahme vor dem 01.01.2015 1 Punkt
- Inbetriebnahme zwischen 01.01.2015 und 31.12.2020: 2 Punkte
- Inbetriebnahme nach 31.12.2020: 3 Punkte
Kriterium "Planungsumfang"*
- 5 LPH in Summe: 1 Punkt
- 6 LPH in Summe: 2 Punkte
- 7 und mehr LPH in Summe: 3 Punkte
Kriterium "Planungsteam/Generalplanung"
- Leistungen wurden mittels getrennter Beauftragungen, jedoch im
Rahmen desselben Projekts erbracht oder Leistungen wurden mit
allen Planungsdisziplinen im Rahmen eines Generalplanerauftrags
für dasselbe Projekt erbracht 3 Punkte
Kriterium "Ausbaugröße der Kläranlage"
- Künftige Ausbaugröße < 10.000 EW oder > 50.000 EW 1 Punkt
- Künftige Ausbaugröße 20.000 EW - 50.000 EW 2 Punkte
- Künftige Ausbaugröße 10.000-20.000 EW 3 Punkte
*) Sofern eine aus einzelnen Planungsdisziplinen kumulierte Referenz vorgelegt wird, die sich auf unter-schiedliche Projekte bezieht, wird für die Bewertung jeweils das Projekt mit dem geringsten Bauvolumen, das Projekt mit dem geringsten Planungsumfang sowie das Projekt mit der frühesten Inbetriebnahme berücksichtigt.
Es können somit im Rahmen der Bewerberauswahl max. 15 Punkte erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet ggf. das Los.