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KLF - Europaweite Vergabe der Belieferung mit Strom für das Jahr 2026 im Festpreis...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.10.2025
06.11.2025 12:00 Uhr
06.11.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH
HRB 431121
72250
Freudenstadt
Deutschland
DE12C
klf-strom26@menoldbezler.de
+49 711 86040-00

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09310000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH übernimmt die Strombeschaffung für deren Liegenschaften bzw. Verbrauchsstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Strom im Festpreismodell für das Kalenderjahr 2026.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der vom angebotenen Arbeitspreis abgeleitete Beschaffungspreis (Details zur Ermittlung des Beschaffungspreises unter Ziff. 6.2.2) gilt jeweils für das 2026 als Festpreis. Es ist ein einheitlicher Arbeitspreis in Cent / kWh für sämtliche Verbrauchsstellen anzubieten.
Die Lieferzeit beginnt am 1. Januar 2026, 00:00 Uhr und endet am 31. Dezember 2026, 24:00 Uhr.
Weitere für die Strombelieferung relevante Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE12C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Preis.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ5WGS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

55
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz auf dem Gebiet der Strombelieferung in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärungen zu Referenzen über realisierte vergleichbare Leistungen auf dem Gebiet der Strombelieferung mit vergleichbaren Kunden in den zurückliegenden drei Jahren vor Angebotsabgabe

Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens einer Referenz über realisierte vergleichbare Leistungen auf dem Gebiet der Strombelieferung mit vergleichbaren Kunden in den zurückliegenden drei Jahren vor Angebotsabgabe.

Die Erklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Auftragsvolumen
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft ist die Mindestreferenz insgesamt nur einmal vorzulegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung