Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH übernimmt die Strombeschaffung für deren Liegenschaften bzw. Verbrauchsstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Strom im Festpreismodell für das Kalenderjahr 2026.
Der vom angebotenen Arbeitspreis abgeleitete Beschaffungspreis (Details zur Ermittlung des Beschaffungspreises unter Ziff. 6.2.2) gilt jeweils für das 2026 als Festpreis. Es ist ein einheitlicher Arbeitspreis in Cent / kWh für sämtliche Verbrauchsstellen anzubieten.Die Lieferzeit beginnt am 1. Januar 2026, 00:00 Uhr und endet am 31. Dezember 2026, 24:00 Uhr.Weitere für die Strombelieferung relevante Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Preis.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz auf dem Gebiet der Strombelieferung in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen
Eigenerklärungen zu Referenzen über realisierte vergleichbare Leistungen auf dem Gebiet der Strombelieferung mit vergleichbaren Kunden in den zurückliegenden drei Jahren vor Angebotsabgabe
Es gilt folgende Mindestanforderung:Vorlage von mindestens einer Referenz über realisierte vergleichbare Leistungen auf dem Gebiet der Strombelieferung mit vergleichbaren Kunden in den zurückliegenden drei Jahren vor Angebotsabgabe.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner- Zeitraum der Leistungserbringung- AuftragsvolumenIm Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft ist die Mindestreferenz insgesamt nur einmal vorzulegen.