Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Vertrags für eine Rechercheplattform für regionale und überregionale Tages- und Wochenpresse sowie für Fachpresse und E-Books überwiegend aus den Fachbereichen Wirtschaft und Recht, aber auch aus anderen Bereichen wie IT, Politik, Personal, Führung und Organisation, Umwelt etc.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Der Vertragsabschluss ist bis Ende Dezember 2025 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll am 1. Januar 2026 beginnen. Der Vertrag soll zunächst für eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen werden (Grundlaufzeit bis 31. Dezember 2026) und sich, sofern keine Kündigung durch den Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit ausgesprochen wird, automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängern (jährliche Kündigungsoption).Die Bieter haben mit Angebotsabgabe einen Vertrag einzureichen, auf dessen Basis die Leistungserbringung erfolgen kann und der diesen Anforderungen (insbesondere zum Vertragszeitraum) entspricht. Es ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich 1.700 Mitarbeitende der L-Bank nutzungsberechtigt sein werden (Stand: 31.12.2024). Der Vertrag muss den marktüblichen Regelungen entsprechen und darf keine zusätzlichen, über die in den Vergabeunterlagen hinausgehenden vertraglichen Regelungen zu weiteren Preisbestandteilen enthalten. Der angebotene Preis muss jedenfalls für die vertragliche Grundlaufzeit fixiert sein. Im Rahmen des Vertrags muss aufgezeigt werden, ob bzw. wie sich Veränderungen in der Zahl der nutzungsberechtigten Mitarbeitenden (steigende sowie sinkende Nutzerzahlen) auf die Preisgestaltung während der Vertragslaufzeit auswirken.
Darüber hinaus sind die seitens der Vergabestelle zu berücksichtigenden Vertragsanlagen (LTMG-Vertragsbedingungen sowie Vertraulichkeitsvereinbarung) als weitere Vertragsanlagen zu berücksichtigen.
Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zum Nachweis meiner/unserer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gebe ich/geben wir folgende Erklärungen ab:Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Wir erklären, dass für unser Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens EUR 2 Mio. sowie für Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens EUR 250.000,00 oder im Auftragsfall in der geforderten Höhe gestellt wird.
Hinweise der Vergabestelle: Mit dem Angebot ist noch keine Erklärung der Versicherung einzureichen.Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:
- Nachweis von mindestens einer Referenz über das Bereitstellen einer vergleichbaren Online-Rechercheplattform für einen öffentlichen Auftraggeber oder Auftraggeber aus der Finanzwirtschaft (bspw. Banken, Versicherungen) . Der Referenzauftrag muss dabei eine Dauer der Geschäftsbeziehung von mindestens einem Jahr aufweisen und darf nicht vor dem 1. Januar 2020 beendet worden sein.
Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags,- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,- Einordnung des Auftraggebers,- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs sowie zu der Recherche-Plattform,- Dauer der Leistungserbringung,- Zeitraum der Leistungserbringung.
Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.