Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
a) Vorlage von einer Referenz über Planungsleistungen von Leistungsphase 3 bis 5 HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 300 - 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mindestens EUR 2 Mio. netto. Der Abschluss der Leistungsphase 5 muss in den letzten fünf Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2020 bis zur Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung) erfolgt sein.
b) Vorlage von einer Referenz über eigenerbrachte, schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau in modularer oder serieller Bauweise" für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 2,5 Mio. netto (KG 200 - 500 nach DIN 276 in aktueller Fassung). Die Abnahme muss in den letzten fünf Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2020 bis zur Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung) erfolgt sein.
Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Referenzkategorie (a) und (b) ist nicht erwünscht. Die Referenzanforderungen können - müssen aber nicht - mit Referenzprojekten nachgewiesen werden, die gleichzeitig Planungs- und Bauleistungen umfasst haben.
Für jede Referenz sind folgende Angaben einzureichen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber
- Beschreibung inkl. Gebäudeart und Bauweise
- Leistungsumfang,
- Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich)
- Auftragsvolumen/Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR brutto,
- Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen,
- Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme / Abschluss der LPH 5
Sofern vorhanden:
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
- ggf. Referenzschreiben des Bauherrn/Auftraggebers
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
a) Bewertung der Referenz für Planungsleistungen (LPH 3 bis 5):
Kriterium "Vergleichbarkeit mit der Planungsaufgabe"
Anschlussunterkunft / Wohnen für Geflüchtete: 3 Punkte
(Studenten-)Wohnheime / Bettenhäuser: 2 Punkte
Wohnungen: 1 Punkt
Kriterium "Aktualität der Planung (Abschluss LPH 5)"
Abschluss LPH 5 ab 2024: 3 Punkte
Abschluss LPH 5 ab 2022: 2 Punkte
Abschluss LPH 5 ab 2020: 1 Punkt
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten KG 300 - 400 in EUR netto"
Ab EUR 4 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 3 Punkte
EUR 3 - 4 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 2 Punkte
Ab EUR 2 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 1 Punkt
b) Bewertung der Referenz für eigenerbrachte, schlüsselfertige Bauleistungen
im Bereich "Hochbau allgemein":
Kriterium "Vergleichbarkeit der Bauaufgabe"
Anschlussunterkunft / Wohnen für Geflüchtete: 3 Punkte
(Studenten-)Wohnheime /Wohnungen / Bettenhäuser: 2 Punkte
andere Nutzungsarten (Kita, Schule, etc.): 1 Punkt
Kriterium "Aktualität der Referenz"
Abschluss LPH 5 ab 2024: 3 Punkte
Abschluss LPH 5 ab 2022: 2 Punkte
Abschluss LPH 5 ab 2020: 1 Punkt
Kriterium "Bauvolumen KG 200 - 500 in EUR netto"
Ab EUR 4,5 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 3 Punkte
EUR 3,5 - 4,5 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 2 Punkte
Ab EUR 2,5 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 1 Punkt
Kriterium "Bauzeit" (ab Beginn Erdaushub Fundamente bis Bezugsfertigkeit Hochbau (exkl. Außenanlagen)
unter 4 Monaten: 3 Punkte
unter 6 Monaten: 2 Punkte
unter 8 Monaten: 1 Punkt
Zusatzpunkte:
Referenzprojekt wurde bereits ab- und an anderer Stelle wieder-aufgebaut: 1 Punkt
Bauprojekt im Hochwassergefahrenbereich: 1 Punkt
Energieeffizienzklasse EH40: 1 Punkt
In Summe können folglich maximal 15 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abschluss der LPH 5 bzw. Abnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abschluss- bzw. Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.