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Stadt Filderstadt - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Er...
VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.10.2025
20.10.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Filderstadt
DE 147793860
Uhlbergstraße 30
70794
Filderstadt
Deutschland
DE113
filderstadt-anschlussunterkunft@menoldbezler.de
+49 711 86040660

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
filderstadt-anschlussunterkunft@menoldbezler.de
+49 711 86040660
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45210000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Stadt Filderstadt - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung einer Anschlussunterkunft in der Gottlieb-Daimler-Straße

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Filderstadt plant die Errichtung einer Anschlussunterkunft für ca. 100 Personen inkl. Büroflächen für die Verwaltung und Technikflächen. Die Erstellung der Außenanlagen gehört ebenfalls zum Projektumfang.
Das seitens der Stadt Filderstadt gepachtete Grundstück, auf dem die Anschlussunterkunft errichtet wird liegt in der Gottlieb-Daimler-Straße in Filderstadt. Der Bereich fällt in den Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB und es sind Anforderungen an den Hochwasserschutz (Starkregen) zu berücksichtigen.
Die Stadt Filderstadt führt derzeit auf Basis von Mustergrundrissen eine Bauvoranfrage hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Bebauung im Außenbereich gem. § 246 Abs. 13 BauGB durch. Die Stadt Filderstadt behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich abzeichnen, dass die Bauvoranfrage negativ beschieden wird.
Derzeit geht die Stadt Filderstadt davon aus, dass der Betrieb des Gebäudes am vorgesehenen Standort nur für eine begrenzte Zeitspanne bis 2030 möglich ist. Um die Investition nachhaltig zu gestalten ist seitens der Stadt Filderstadt beabsichtigt, das Gebäude ggf. nach 2030 an dieser oder einer anderen Stelle weiter zu nutzen oder einer anderen Nutzung zuzuführen. Im Planungs- und Bauvertrag wird daher eine Öffnungsklausel für den Abbau, Transport und Wiederaufbau des Gebäudes an einem noch zu bestimmenden Standort vorgesehen. Diese Leistungen werden, sofern die Option abgerufen wird, separat vergütet. Das Gebäude ist entsprechend flexibel (Modul-/Systembau) zu planen und zu errichten.
Die einzelnen Wohneinheiten sollen eine Nutzfläche von mindestens 30 qm haben, ausgelegt für 3 Personen. Jede Wohneinheit soll eine Sanitärzelle erhalten. Neben den Wohneinheiten für die Unterbringung von geflüchteten Personen soll noch ein Büro für die Hausleitung, ein Büro für Sozialarbeiter und ein Büro für Ehrenamtliche sowie ein Schulungsraumes vorgesehen werden. Zusätzlich sollen noch Bereiche für ca. 20 Waschmaschinenplätze, KfZ- und Fahrradabstellplätze sowie die Außenanlagen mit errichtet werden.
Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz, moderner und ansprechender Planung sowie einem nachhaltigen energetischen Konzept mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Realisierung zu erlangen, möchte die Stadt Filderstadt das Bauprojekt als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer vergeben. Der Bezug des Gebäudes muss spätestens im 1. Quartal 2027 erfolgen. Eine Fertigstellung bis Ende 2026 wäre daher wünschenswert und wird angestrebt.
Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d. h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden.
Für die Realisierung des Neubaus und der Herstellung der Außenanlagen und die Anbindung an die öffentliche Infrastruktur wird durch die Stadt Filderstadt ein maximales Projektbudget in Höhe von EUR 5 Mio. brutto für die KG 200-700 inkl. Baupreissteigerung und Unvorhergesehenes vorgesehen. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Die Stadt Filderstadt behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze überschritten wird.
Aufgrund der Förderbedingungen erfolgt ggf. eine stufenweise Beauftragung der Planungs- und Bauleistung.

Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen, welcher unter dem EU-Schwellenwert liegt, geht der AG nicht davon aus, dass grundsätzlich eine europaweite Ausschreibung erforderlich wäre. Die Ausschreibung erfolgt dennoch - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3 b EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, um möglichst großen Wettbewerb herzustellen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
31.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Filderstadt
Deutschland
DE113

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Städtebau / Architektur / Freianlagen

siehe Bewerbermemorandum:
max. 5 % von 40 %

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Funktionalität

siehe Bewerbermemorandum:
max. 10 % von 40 %

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität Bau und TGA

siehe Bewerbermemorandum:
max. 10 % von 40 %

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Prozessqualität / Terminplan

siehe Bewerbermemorandum:
max. 5 % von 40 %

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept für eine Standortverlegung

siehe Bewerbermemorandum:
max. 10 % von 40 %

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kostenkennwert Person/m2

siehe Bewerbermemorandum:
max. 60 %

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ5VP1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Siehe Beschreibung "Eignungskriterien - Sonstiges"

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.

Wir erklären, dass unser Unternehmen in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Auf Verlangen der Vergabestelle legen wir einen Nachweis über die Eintragung unseres Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister vor.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens
EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
Wir erklären, dass unser Unternehmen über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von
mindestens EUR 5,0 Mio. verfügt (falls vorhanden bitte als Anlage A beilegen) oder erklären, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
a) Vorlage von einer Referenz über Planungsleistungen von Leistungsphase 3 bis 5 HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 300 - 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mindestens EUR 2 Mio. netto. Der Abschluss der Leistungsphase 5 muss in den letzten fünf Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2020 bis zur Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung) erfolgt sein.
b) Vorlage von einer Referenz über eigenerbrachte, schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau in modularer oder serieller Bauweise" für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 2,5 Mio. netto (KG 200 - 500 nach DIN 276 in aktueller Fassung). Die Abnahme muss in den letzten fünf Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2020 bis zur Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung) erfolgt sein.
Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Referenzkategorie (a) und (b) ist nicht erwünscht. Die Referenzanforderungen können - müssen aber nicht - mit Referenzprojekten nachgewiesen werden, die gleichzeitig Planungs- und Bauleistungen umfasst haben.
Für jede Referenz sind folgende Angaben einzureichen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber
- Beschreibung inkl. Gebäudeart und Bauweise
- Leistungsumfang,
- Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich)
- Auftragsvolumen/Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR brutto,
- Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen,
- Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme / Abschluss der LPH 5
Sofern vorhanden:
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
- ggf. Referenzschreiben des Bauherrn/Auftraggebers

Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
a) Bewertung der Referenz für Planungsleistungen (LPH 3 bis 5):
Kriterium "Vergleichbarkeit mit der Planungsaufgabe"
Anschlussunterkunft / Wohnen für Geflüchtete: 3 Punkte
(Studenten-)Wohnheime / Bettenhäuser: 2 Punkte
Wohnungen: 1 Punkt

Kriterium "Aktualität der Planung (Abschluss LPH 5)"
Abschluss LPH 5 ab 2024: 3 Punkte
Abschluss LPH 5 ab 2022: 2 Punkte
Abschluss LPH 5 ab 2020: 1 Punkt

Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten KG 300 - 400 in EUR netto"
Ab EUR 4 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 3 Punkte
EUR 3 - 4 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 2 Punkte
Ab EUR 2 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 1 Punkt

b) Bewertung der Referenz für eigenerbrachte, schlüsselfertige Bauleistungen
im Bereich "Hochbau allgemein":
Kriterium "Vergleichbarkeit der Bauaufgabe"
Anschlussunterkunft / Wohnen für Geflüchtete: 3 Punkte
(Studenten-)Wohnheime /Wohnungen / Bettenhäuser: 2 Punkte
andere Nutzungsarten (Kita, Schule, etc.): 1 Punkt

Kriterium "Aktualität der Referenz"
Abschluss LPH 5 ab 2024: 3 Punkte
Abschluss LPH 5 ab 2022: 2 Punkte
Abschluss LPH 5 ab 2020: 1 Punkt

Kriterium "Bauvolumen KG 200 - 500 in EUR netto"
Ab EUR 4,5 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 3 Punkte
EUR 3,5 - 4,5 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 2 Punkte
Ab EUR 2,5 Mio. netto (KG 300 - 400 nach DIN 276): 1 Punkt

Kriterium "Bauzeit" (ab Beginn Erdaushub Fundamente bis Bezugsfertigkeit Hochbau (exkl. Außenanlagen)
unter 4 Monaten: 3 Punkte
unter 6 Monaten: 2 Punkte
unter 8 Monaten: 1 Punkt

Zusatzpunkte:
Referenzprojekt wurde bereits ab- und an anderer Stelle wieder-aufgebaut: 1 Punkt
Bauprojekt im Hochwassergefahrenbereich: 1 Punkt
Energieeffizienzklasse EH40: 1 Punkt
In Summe können folglich maximal 15 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abschluss der LPH 5 bzw. Abnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abschluss- bzw. Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
5

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung