Beschaffung von Lernmaterialien im Zusammenhang mit dem Startchancen-Programm
Im Rahmen des "Starchancen-Programms" (SCP) sollen Lernmaterialien sowie ein digitales Übungsprogramm in Mathematik in insgesamt vier Losen angeschafft werden. Übergeordnetes Ziel des Landes- und Bundesprojektes ist es, die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung zu verbessern und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler ist die Stärkung der Basiskompetenzen im Fokus. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Risikogruppe an SCP-Schulen, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, halbiert werden.Das ZSL wird den am SCP teilnehmenden Schulen Unterstützungsmaterialien und Fortbildungen anbieten. Die Materialien und das (digitale) Übungsprogramm sollen vom LandBaden-Württemberg zentral beschafft werden. Die Materialien fußen weitgehend auf bereits eingesetzte Materialien, beispielsweise den im Rahmen von Lernen mit Rückenwind (LmR) oder Starke BASIS! den Schulen kostenlos zur Verfügung gestellten Materialien.
Weitere Details zur Leistung sowie zu den Laufzeiten sind der Leistungsbeschreibung sowie den darin enthaltenen losspezifischen Angaben zu entnehmen.
Je Los werden initiale und optionale Bestellmengen festgelegt. Die initiale Bestellmenge wird dem jeweiligen künftigen Auftragnehmer als Mindestabnahmemenge zugesichert. Die Lieferung der initialen Be-stellmengen muss für die Schulen der Sekundarstufe I bis 20.10.2025 und für die Grundschulen bis zum 17.11.2025 erfolgen. Spätere Liefertermine bedürfen der gegenseitigen Absprache und dem Einverständnis des Auftraggebers. Auf Wunsch des Auftraggebers wird ein Teil der zu liefernden initialen Bestellungenbeim Bieter eingelagert.Der späteste Lieferzeitpunkt für optionale Bestellmengen ist für die Schulen der Sekundarstufe I der 06.02.2026 und für die Grundschulen der 29.05.2026. Die Lieferung der optionalen Bestellmengen muss innerhalb von 6 Wochen ab Eingang der jeweiligen Bestellung beim Anbieter erfolgen. Hinsichtlich der optionalen Bestellmengen wird keine Mindestabnahme zugesichert.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen. Ein Anspruch auf Nachforderung, Aufforderung zur Vervollständigung oder Korrektur besteht nicht.
Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in welchem das Unternehmen ansässig ist.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im jeweiligen Los in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens hervorgeht.
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
Der Bieter hat je Los folgende Mindestreferenzen vorzulegen:Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten je Los über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:- Los, auf das sich die Referenz bezieht- Bezeichnung des Auftrags- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)- Zeitraum der Leistungserbringung- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Hinweis: Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht.Die geforderten Mindestreferenzen müssen je Los bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Details zu den Optionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Details zu den Optionen sind den Vergabeunteralgen zu entnehmen.