Die IHK Nordschwarzwald plant den Neubau eines Bildungszentrumsfür Erwachsene auf dem Grundstück mit den Flurstücken 3733/3 und 3733/4 sowie 3736/1 im Bereich der Straßenkreuzungen Calwer Straße/ Lange Straße/ Emminger Straße in 72202 Nagold.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstattung des Gebäudes mit Medientechnik. Dies umfasst u.a.:- Medientechnik für 16 Seminarräume mit unterschiedlicher Bestückung- Beamer, Leinwand, Monitore, Teams-Rooms Videokonferenz- LED-Wand im Foyer- Digitale Türschilder- Kameraüberwachung
Das Grundstück befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Nagold in einem Gebiet mit gemischter, lockerer Bebauung. Die angrenzende Nutzung ist ebenso gemischt, vorwiegend Wohnnutzung. Das Grundstück wird nach Osten hin durch die Calwer Straße begrenzt, nach Süden durch die Lange Straße und nach Westen durch die Emminger Straße. Im Norden grenzt direkt ein Grundstück mitWohnbebauung an. Das Grundstück fällt von Süd-Oste nach Nord-Westen um ca. 4,5m ab. Der Baukörper gliedert sich in drei Einzelkörper ähnlicher Grundfläche, die versetzt zueinander auf einer gemeinsamen Tiefgarage stehen. Der mittlere der drei Baukörper istum ein Geschoss höher als die beiden anderen Baukörper. Grundflächen: UG/TG: ca. 1.650m² EG bis 2.OG: je ca. 850m² 3.OG: ca. 290m² Brutto-Rauminhalt: ca. 12.000m³ Abmessungen: Länge der gemeinsamen Tiefgarage: ca: 56m, Breite der Tiefgarage ca. 34m. Abmessung des Baukörpers der drei Einzelbaukörper: ca. 43x33m. Abmessung der Einzelbaukörper: je ca. 17x17m.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
1) Angaben über die Ausführungen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind mindestens drei Referenzen. Auf gesondertes Verlangen: Bestätigung des damaligen Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden sowie Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber.2) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen: Eigenerklärung zur Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss desAnteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführtenLeistungen