Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen für die Innere Erschließung des Gesundheitsparks in Waldshut-Tiengen, insbesondere Bau von Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie diesbezügliche Ingenieurbauwerke inkl. technischer Ausrüstung, Wärmenetz, Immissionsschutzwall
Der Landkreis Waldshut ist aktuell an der Planung des neuen Klinikums Hochrhein. Das Klinikum wird teil eines Gesundheitsparks mit einer Fläche von ca. 90.000 m². Der Gesundheitspark ist eine Entwicklung mit überwiegend gewerblicher und dabei hauptsächlich gesundheitsaffiner Nutzung. Die Erschließung für die vollständige Fläche des Gesundheitsparks erfolgt durch den Landkreis Waldshut als Bauherr in Vertretung für die Gemeinde Albbruck. Die verkehrliche Erschließung des Gesundheitsparks erfolgt über zwei Erschließungsachsen. Dies ist die parallel zur Bundesstraße 34 verlaufende sogenannte "Parkallee" und die ringförmig angelegte sogenannte "U-Straße". Die Parkallee wird als 3-streifiger Straßenzug ausgebildet. Neben den beiden durchgängigen Fahrstreifen mit einer Breite von 3,50 m wird in der Fahrbahnmitte ein Mehrzweckstreifen mit einer Breite von 3,00 m angelegt. Neben der Fahrbahn werden beidseitig ein 2,50 m breiter Grünstreifen mit Baumpflanzungen und ein 2,50 m breiter Gehweg angelegt. Die U-Straße dient in erster Linie zur Erschließung der südlich gelegenen Grundstücke. Sie wird als zweistreifiger Straßenzug mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m angelegt. Der Straßenzug erhält einen einseitig parallel verlaufenden Gehweg in einer Breite von 2,50 m. Dieser schließt in seinem westlichen Verlauf an den Plaza und auf der Ostseite an den Fuß- und Radweg entlang des Erdwalls an. Die sogenannte Magistrale bildet den Straßenzug zwischen den beiden Straßenschenkel der U-Straße in West-Ost-Richtung. Sie beginnt im Westen an der südlichen Grenze der Plaza und endet in Höhe des kleinen Platzbereiches im Zuge der Fuß- und Radwegverbindung entlang des Immissionsschutzwalles. Der Rheinuferweg verläuft von der Parkallee im Westen bis zur Fuß- und Radwegverbindung entlang des Immissionsschutzwalles.Im Bereich der angrenzenden Kläranlage, ist zum Schutz vor Lärm und Geruch ein ca. 270 m langer Schutzwall zu errichten. Die Gesamthöhe der Konstruktion beträgt zwischen ca. 8,50 m und ca. 2,00 m. Der Schutzwall soll als eine Kombination aus einem Erdwall und einer darauf errichteten Schutzwand (Höhe 2,50 m) erstellt werden. Für die Ableitung des Niederschlagswassers aus den öffentlichen Verkehrsflächen (Parkallee / U-Straße / Magistrale) wird ein Ableitungssystem konzipiert. Die Leitungen wurden überwiegend innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen angeordnet. Die Flächen des Rheinuferweges werden über die angrenzenden Flächen entwässert. Hierzu sind keine gesonderten Entwässerungsanlagen vorgesehen. Dies trifft auch für die Wegeflächen entlang des Immissionsschutzwalls und dessen Böschungsflächen zu. Hierzu werden Entwässerungsmulden mit Versickerungen über die belebte Bodenschicht angeordnet.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsinhalt und -umfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß der Vorgaben der VOB/A.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungenbetrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Es gelten folgende Mindestanforderungen: durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) von mind. 20 Mio. in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Angaben zu Leistungen aus den vergangenen fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:- Vorlage von mind. einer Referenz über die Erbringung von Bauleistungen im Bereich "Straßenbau" mit Herstellkosten von mindestens EUR 5 Mio. netto. Der Abschluss der Leistungserbringung (Abnahme) darf dabei nicht vor dem 1. Januar 2020 erfolgt sein.- Vorlage von mind. einer Referenz über die Erbringung von Bauleistungen im Bereich "Leitungsbau" mit Herstellkosten von mindestens EUR 3 Mio. netto. Der Abschluss der Leistungserbringung (Abnahme) darf dabei nicht vor dem 1. Januar 2020 erfolgt sein.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:- mind. 45 festangestellte Arbeitskräfte, die für die Ausführung der Leistungen eingesetzt werden können.