Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Vorlage mindestens zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings-/Asylbewerberunterkünfte mit einem 24-Stunden / 7-Tage-Dienst durch mindestens zwei Mitarbeiter (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst). Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr und bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2021 liegt.
Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekt müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angaben, ob das / die Objekt(e) mit einem 24-Stunden / 7-Tage-Dienst bzw. 24-Stunden / 7-Tage-Dienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) bewacht wurden.
Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden:
- Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die ordnungsgemäße / zuverlässige Erbringung der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen bestätigt.
Bitte die Eigenerklärung als Anlage B.1 und B.2 vorlegen.
Die Vorlage von mehr als insgesamt 2 Referenzen ist nicht erwünscht.