Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO für den Neubau der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule in Laichingen.
Die Stadt Laichingen beabsichtigt den Neubau der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule in Laichingen. Die neue Gemeinschaftsschule liegt im westlichen Teil der Stadt Laichingen. Die Gemeinschaftsschule soll auf mehreren Flurstücken errichtet werden, die noch zu einem Buchgrundstück verschmolzen werden. Zeitlich versetzt soll die neue Campus-Mensa südlich der neuen Gemeinschaftsschule errichtet werden. Die Baugrundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Laichingen. Die Grundstücke sind teilweise bebaut - die aktuelle Bebauung wird abgebrochen.Der Neubau der Gemeinschaftsschule soll über das Herstellen notwendiger zusätzlich erforderlicher Flächen hinaus den neuen Lehr- und Lernformen der Schulform "Gemeinschaftsschule" durch multifunktionale und intelligente Variabilität in geeigneter Weise Rechnung tragen. Die klassische Raumaufteilung mit definierter Nutzung wird zu Gunsten wechselnder Funktionen unter Einbeziehung der Flurflächen durch mobile Elemente aufgegeben. Die Stadt Laichingen strebt bei dieser Maßnahme die Erreichung des GEG-Standards an. Unter Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes und der verschiedenen raumbezogenen Raumklimaangaben werden im Projekt ganzheitliche und gewerkeübergreifende Lösungen hierfür erarbeitet. Dazu zählt auch die technische und energetische Gebäudeversorgung hinsichtlich der bestehenden Grundstückssituation, Gebäudeausrichtung und Erschließung.Die Stadt Laichingen setzt einen besonderen Fokus auf die Nachhaltigkeit. Grundlagen energieeffizienter und nachhaltiger Planung sind zu berücksichtigen und sollen sich in dem Projekt widerspiegeln. Es ist außerdem angedacht, dass Projekt nach NBBW zu zertifizieren. Für die Realisierung des Vorhabens schreibt die Stadt Laichingen aktuell die erforderlichen Planungsleistungen in einem Ideen- und Realisierungswettbewerb aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO für den Neubau der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule in Laichingen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufe 1 bis 2 beauftragt werden. Dar-über hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen als optionale Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist. Die Stadt Laichingen geht nach derzeitiger Planung (Stand: Juli 2025) von einem Baubudget von insgesamt rund EUR 18 Mio. brutto (KG 300 und 400) aus. Für die Kostengruppe 500 wird ein Ansatz von EUR 950.000 brutto gewählt.Die Projektsteuerungsleistungen sollen unmittelbar nach Vertragsschluss im November Dezember 2025 beginnen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für Juli 2027 angestrebt. Die Fertigstellung soll bis Oktober 2029 erfolgen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024). Mindestanforderung:durchschnittlich mind. 2 Architekten/Bauingenieure/Ingenieure im Zeitraum 2022 bis 2024
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Projektsteuerungsleistungen). Mindestanforderung:Durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 350.000 Euro netto im Zeitraum 2022 bis 2024
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 10 Jahren (Inbetriebnahme nicht vor dem 1. Januar 2015)Es gelten folgende Mindestanforderungen: a) Referenz "Hochbau": Vorlage von mind. einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen (über alle Handlungsbereiche A, B, C, D und E) in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO für den Neubau im Bereich Hochbau mit Herstellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens EUR 6 Mio. netto. Der Abschluss der Leistungserbringung (Abnahme / Inbetriebnahme) darf dabei nicht vor dem 1. Januar 2015 erfolgt sein.b) Referenz "Hochbau öffentliche Auftraggeber": Vorlage von mind. einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen (über alle Handlungsbereiche A, B, C, D und E) in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO für den Neubau eines öffentlichen Auftraggebers im Bereich Hochbau mit Herstellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens EUR 6 Mio. netto. Der Abschluss der Leistungserbringung (Abnahme / Inbetriebnahme) darf dabei nicht vor dem 1. Januar 2015 erfolgt sein.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.