Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule in Laichingen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Neubau der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule in Laichingen.Die neue Gemeinschaftsschule ist Teil des geplanten Schulcampus, welcher im westlichen Teil der Stadt Laichingen realisiert werden soll. Im Norden grenzt die Gemeinschaftsschule an den Silcherweg und im Süden an die Mörikestraße. Im Osten befindet sich die Martin-Schule und im Westen die Anne-Frank-Realschule.Für die städtischen Grundstücke liegt ein gültiger Bebauungsplan vor. Im Bebauungsplan werden Anpassungen an die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs erforderlich. Mögliche Abweichungen im Baufeld wurden im Zuge der Wettbewerbsvorbereitung mit den zuständigen Behörden bereits vorbesprochen.Die Gemeinschaftsschule soll ca. 300 Schüler aufnehmen. Das Schulgebäude ist als barrierefreie Bildungseinrichtung zu planen.Für die Baumaßnahme der Gemeinschaftsschule wird für die Kostengruppen 300 + 400 ein Baubudget von brutto ca. 18.0 Mio. EUR vorgegeben. Das Entwurfskonzept wird in einen Planungswettbewerb gefunden. Weitere Informationen fließen in Stufe 2 ein.Die Wirtschaftlichkeit des Planungsansatzes ist ein wichtiges Entscheidungskriterium.Gemäß dem Raumprogramm soll ein Schulgebäude mit einer Nutzfläche von ca. 2.735 m² ohne Freianlagen entstehen. Es entsteht ein 3-geschossiges Gebäude.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten Jahren ersichtlich ist gemäß VgV §46 Abs. 3 Nr. 8.Bedingung für die Teilnahme ist die Mindestzahl von 2 vollbeschäftigten Ingenieuren in den Bereichen Tragwerksplanung.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Projektsteuerungsleistungen). Der Gesamtumsatz / Umsatz für entsprechende Dienstleistung hat im angegebenen Zeitraum (in EUR, netto, gerundet) - mind. 200.000 EUR je Geschäftsjahr betragen.
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 10 Jahren (Fertigstellung nicht vor dem 1. Januar 2015)Es gelten folgende Mindestanforderungen: a) Nachweis von mindestens einem Projekt im Bereich Hochbau mit folgenden Mindestanforderungen:- Planungskonzept Tragwerksplanung- erbrachte Leistungsphasen min. 2-6- Fertigstellung nicht vor 01.01.2015, vollständige Fertigstellung LPH 6- Baukosten (KG 300+400) min. 3,0 Mio. EUR brutto- mindestens Honorarzone IIb) Nachweis von mindestens einem Projekt im Bereich öffentlicher Bauherr mit folgenden Mindestanforderungen:- Planungskonzept Tragwerksplanung- erbrachte Leistungsphasen min. 2-6- Fertigstellung nicht vor 01.01.2015, vollständige Fertigstellung LPH 6- Baukosten (KG 300+400) min. 3,0 Mio. EUR brutto- mindestens Honorarzone II
Für Bewerbergemeinschaften gilt:Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.