Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber.
Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern insbesondere für den Bereich Finanzhilfen der L-Bank, vor allem für die Bearbeitung von Zuwendungsprogrammen, mit folgenden Tätigkeiten: Vereinfachte Prüfung von Verwendungsnachweisen und Auszahlung von Zuschüssen (formelle und inhaltliche Prüfung), Prüfung von Anträgen auf Bewilligung und Erfassung von Statistikdaten. Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt in Vollzeit (38 h / Woche) am Standort Karlsruhe.
Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 15 MAK gerechnet. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die L-Bank steuert den Abruf der MAK je nach Arbeitsanfall und ist zu keiner Mindestabnahme verpflichtet. Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist grundsätzlich vor Ort am Standort der L-Bank in Karlsruhe zu erbringen. Eine Remote-Leistungserbringung ist nur nach vorheriger Abstimmung und unter Einhaltung der Regelungen und Vorgaben der L-Bank möglich. Die L-Bank stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal Laptops (inkl. Ladekabel und Headset) zur Verfügung. Sofern nicht alle der bis zu 15 MAK im Rahmen der Bearbeitung der Zuwendungsprogramme insbesondere im Bereich Finanzhilfen benötigt werden, können diese bei Bedarf zur Bearbeitung in anderen, ähnlich gelagerten Bereichen der L-Bank eingesetzt werden.
Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können.
Erforderlich ist ein Studium der Betriebswirtschaft oder eine abgeschlossene kaufmännische, bankfachliche oder verwaltungstechnische Ausbildung mit Berufserfahrung beziehungsweise eine vergleichbare Ausbildung mit entsprechender Qualifikation. Weiter erforderlich sind ein sicherer Umgang mit dem Computer und sehr gute MS-Office-Kenntnisse (Word, Excel), eine rasche Auffassungsgabe und technisches Verständnis sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit. Wünschenswert sind grundlegende Kenntnisse im Verwaltungs- und Gesellschaftsrecht.
Beispielhaft, aber nicht abschließend, sind folgende Berufsgruppen geeignet: Verwaltungs-angestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwaltsfachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte.
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers.
1.2 Angaben zu den Rahmenvereinbarungen
Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt in der Grundlaufzeit bis zu 1.470.600,00 EUR netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate (Grundlaufzeit) automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um 735.300,00 EUR netto.
Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Unternehmen abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2).
Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden nachstehend die Bedingungen für eine Vergabe der Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren wie folgt festgelegt: Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt auf Stufe 2 im so genannten "Kaskadenverfahren". Der Auftraggeber kontaktiert zunächst den Auftragnehmer, der bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Wenn dieser mangels Interesse oder Kapazität ablehnt, wird sich der Auftraggeber an den Zweitplatzierten wenden usw.
1.3 Vertragszeitraum und Verlängerungsoptionen
Der Vertragsschluss ist bis Ende November 2025 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. Dezember 2025 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf seitens des AG gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. November 2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
1.4 Entlohnung der Arbeitnehmer; zu beachtende Vorschriften
Sowohl bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben zur Vergütung von Arbeitnehmern, insbesondere nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sowie der auf diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen etc., zu beachten.
Für die Erstellung der Angebote kann - sofern der Bieter nicht tarifgebunden ist - die Kenntnis der im Betrieb des Auftraggebers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer erforderlich sein.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.