Teil 2:
Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 24 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Je Bewerber werden lediglich die eine als priorisiert gekennzeichneten Projektleiter-Referenz sowie die drei als priorisiert gegenzeichneten Unternehmens-Referenzen herangezogen. Insgesamt werden also maximal vier Referenzen bewertet.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
Mindestreferenz "Projektleiter-Referenz"
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob die Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erfolgt ist, nach folgender Maßgabe:
Die Leistung wurde nicht für einen
öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB
erbracht: 0 Punkte
Die Leistung wurde für einen
öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB
erbracht: 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) umgesetzt oder betreut wurde, nach folgender Maßgabe:
Informationssicherheitsmanagementsystem
war beim Referenz-Auftraggeber bereits
umgesetzt und wurde nur betreut: 0 Punkte
Informationssicherheitsmanagementsystem
wurde neu umgesetzt: 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Zeitraum der Leistungserbringung nach folgender Maßgabe:
Die Leistungserbringung erfolgte
zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2022: 1 Punkt
Die Leistungserbringung erfolgte
zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2023: 2 Punkte
Die Leistungserbringung erfolgt aktuell bzw.
zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2024: 3 Punkte
Mindestreferenz "Unternehmens-Referenz"
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob die Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erfolgt ist, nach folgender Maßgabe:
Die Leistung wurde nicht für einen
öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB
erbracht: 0 Punkte
Die Leistung wurde für einen
öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB
erbracht: 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) umgesetzt oder betreut wurde, nach folgender Maßgabe:
Informationssicherheitsmanagementsystem
war beim Referenz-Auftraggeber bereits
umgesetzt und wurde nur betreut: 0 Punkte
Informationssicherheitsmanagementsystem
wurde neu umgesetzt: 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Zeitraum der Leistungserbringung nach folgender Maßgabe:
Die Leistungserbringung erfolgte
zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2022: 1 Punkt
Die Leistungserbringung erfolgte
zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2023: 2 Punkt
Die Leistungserbringung erfolgt aktuell bzw.
zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2024: 3 Punkt
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 36 Punkte (max. 9 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden.
Hinweis der Vergabestelle: Sofern die Projektleiter-Referenz auch als Unternehmens-Referenz - also doppelt - eingereicht wird, wird die vorgelegte Referenz bei der Auswahlentscheidung nur einmal berücksichtigt. Mit derselben Referenz können im Rahmen der Auswahlentscheidung mithin maximal 9 Punkte erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.