Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Baustel...
VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.09.2025
15.09.2025 12:00 Uhr
15.09.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Stuttgart GmbH
t:071189123333
Kesselstraße 21-23
70327
Stuttgart
Deutschland
DE111
sws-baustelleneinrichtung@menoldbezler.de
0711 86040461

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
RA Dr. Florian Krumenaker LL.M. / Fachanwalt für Vergaberecht
sws-baustelleneinrichtung@menoldbezler.de
0711 86040461
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45113000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadtwerke Stuttgart GmbH schreibt die Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Baustelleinrichtungsarbeiten" für Sanierung und Umbau des Verwaltungsgebäudes Kesselstr. 21 in Stuttgart-Wangen aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadtwerke Stuttgart GmbH planen, neben ihrem Hauptsitz (Kesselstr. 23, 70327 Stuttgart-Wangen) künftig weitere Flächen zu beziehen. Hintergrund ist ein zu erwartender Mitarbeiterzuwachs.
Das Verwaltungsgebäude in der Kesselstr. 21 in Stuttgart-Wangen wurde als geeignetes Bestandsobjekt identifiziert, welches nun langfristig angemietet und entsprechend der Anforderungen der Stadtwerke Stuttgart GmbH in zwei Bauabschnitten im laufenden Betrieb saniert und umgebaut werden soll. Aktuell nutzen die Stadtwerke Stuttgart GmbH in der Kesselstr. 21 bereits Interimsflächen.
Beim Objekt in der Kesselstr. 21 handelt es sich um ein siebengeschossiges Bürogebäude, das aktuell auch durch andere Mieter genutzt wird. Die Stadtwerke Stuttgart GmbH mieten langfristige das gesamte Gebäude in der Kesselstr. 21 an. Das 1. und 2. Obergeschoss werden voraussichtlich untervermietet.
Die Flächen sollen zukünftig wie folgt genutzt werden:
- Erdgeschoss:
Um die Situation im Hauptsitz der Stadtwerke Stuttgart GmbH zu entspannen, sollen größere Besprechungen in die Kesselstr. 21 ausgelagert werden. Hierfür soll das Erdgeschoss in ein modernes Konferenzcenter umgebaut werden.
Die Konferenzbereiche sollen nach folgenden spezifischen Nutzeranforderungen umgebaut werden:
- 1x Besprechungsraum für bis zu 30 Personen
- 2x Besprechungsräume für bis 12 zu Personen
- 3x Besprechungsräume blickdicht und mit erhöhter Schallschutzanforderung für Personalgespräche für 4 bis zu 6 Personen
- 1x Betriebsratsraum mit erhöhter Schallschutzanforderung bis zu 6 Personen
- 1x Konferenztheke bzw. Teeküche mit Empfang
- 5 Projektflächen bis zu 28 - 45 m² flexibel nutzbar mit Sofa, Surface Hub, etc.
- Der Serverraum und die Lagerflächen bleiben unverändert erhalten, sofern sich kein anderes Erfordernis ergibt
- 1. und 2. Obergeschoss:
Die langfristig angemietet Büroflächen im 1. OG und 2. OG dienen als Erweiterungsflächen. Diese sollen nach Abschluss der Umbaumaßnahmen fremdvermietet werden. Die Flächen werden modernisiert und als Open Space Flächen für einen späteren Mieterausbau bereitgestellt. Der Innenausbau umfasst voraussichtlich den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen sowie den Ausbau zu Open Space Flächen. Im Zuge der Sanierung sollen Oberflächen (Boden-, Maler-, Deckenarbeiten, Böden und Türen) ergänzt oder neu eingebaut werden.
- 3., 4. und 5. Obergeschoss:
Die langfristig angemieteten Büroflächen im 3. OG, 4. OG und 5. OG sollen unter dem Aspekt moderner Arbeitswelten (u.a. Raum-in-Raum Besprechungskuben, Desk-sharing-Arbeitsplätze, Lounge-Bereiche, Kollaborationsflächen, Kreativbereiche, Akustikelemente) und nach den spezifischen Anforderungen der späteren Nutzer umgebaut werden. Der Qualitätsstandard (u.a. Materialität, Farbkonzept) soll an die frisch sanierten Flächen in der Kesselstr. 23 angelehnt werden. Die ausgewählten Bieter erhalten im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Möglichkeit, den Qualitätsstandard in der Kesselstr. 23 zu begutachten (vgl. Ziffer 5.3 dieses Verfahrensleitfadens).
Der Innenausbau umfasst voraussichtlich den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen sowie den Ausbau zu modernen Besprechungsräumen und offenen Loungebereichen. Im Zuge der Sanierung sollen Oberflächen (Boden-, Maler-, Deckenarbeiten, Wandverkleidungen, Böden und Türen) ergänzt oder neu eingebaut werden.
- 6. Obergeschoss:
Die Geschossfläche soll als Aufenthalts- und Sozialräume sowie Besprechungsräumen und Einzelbüros dienen. Die Büroräume der Geschäftsführung und deren Assistenz sollen mit Sichtschutz und mit erhöhter Schallschutzanforderung hergestellt werden. Ebenso sind einige der Besprechungsräume mit erhöhter Schallschutzanforderung herzustellen. Der Aufenthaltsbereich wird mit einer offenen Teeküche mit Theke ausgestattet und führt auf eine Dachterrasse.
Zudem sollen im gesamten Gebäude die technischen Anlagen Heizung, Lüftung und Kälte auf den aktuellen Stand der Technik saniert werden. Auch wird die Elektrotechnik und Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik auf den aktuellen Stand der Technik modernisiert.
Die Sanierungs- und Umbauarbeiten in der Kesselstr. 21 sollen in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Im ersten Bauabschnitt sollen das Erdgeschoss (Konferenzzentrum), das 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und 3. Obergeschoss inklusive der technischen Anlagen (Lüftung und Kälte) saniert und umgebaut werden. Im zweiten Bauabschnitt sollen das 4. Obergeschoss, 5. Obergeschoss und 6. Obergeschoss saniert und umgebaut werden.
Es ist beabsichtigt, die Sanierung im Rahmen gewerkeweiser Vergaben zu realisieren.
Die Gesamtbaumaßnahme erfolgt im Zeitraum von Oktober 2025 bis Juni 2028 erfolgen.

Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Baustelleinrichtungsarbeiten" folgende Leistungen zu erbringen:
- Baustelleneinrichtung herstellen und vorhalten
- Bauzaun und Beschilderung
- Verkehrssicherung
- Herstellung mobiler Bauaufzug an Außenfassade für Material
- Schutz des Bestands
- Baustrom, Bauwasser, Baubeleuchtung, Bauheizung
- Umzug der Baustelleneinrichtung innerhalb des Gebäudes von 1. Bauabschnitt zum 2. Bauabschnitt
Nähere Informationen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis nebst Anhängen (Anlage 2) zu entnehmen. Mit Abschluss des Vertrags kommt der als Anlage 3 beigefügte Vertrag zustande.

Die Bauleistungen im Gewerk "Baustelleinrichtungsarbeiten" sind voraussichtlich von 02.10.2025 (Leistungsbeginn) bis 01.06.2028 (Endfertigstellungstermin) terminiert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
02.10.2025
01.06.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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70327
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung der nachfolgend geschilderten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ573B

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

15
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle wird dem Angebot nicht beiliegende Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen und unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 51 SektVO vom Bieter nachfordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von einer Referenz über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Baustelleneinrichtungsarbeiten mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 1.500.000,- netto. Die Bauleistung muss in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (frühestens am 01.01.2020) und spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen (Abnahme) worden sein.
Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.

Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Baustelleneinrichtungsarbeiten
- Auftragswert in EUR netto
- Zeitraum der Bauarbeiten
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme)

Die Vorlage von insgesamt mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerker.

Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.

Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

Finanzierung

(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung