Europaweite Vergabe der Lieferung von Möblierung für den Neubau des Landratsamts Reutlingen. Die Vergabe erfolgt in acht Losen.
Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen:Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung:Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4).Lieferzeitraum:Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an den Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.
Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums Gewährleistungszeitraum wird die Laufzeit der Gewährleistung, die der Bieter dem Auftraggeber als Gewährleistungszeit über den vorgegebenen Mindestgewährleistungszeitraum hinaus einräumt, bewertet. Als Mindestanforderung gilt eine Gewährleistungszeit von drei Jahren (Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf zu entnehmen, Anlage 2 und Anlage 3). Diese ist zwingend verbindlich. Es steht dem Bieter frei, über diesen Zeitraum hinaus einen eigenen Zeitraum im Angebot zu benennen. Der Bieter, der den längsten Gewährleistungszeitraum über den Mindestgewährleistungszeitraum hinaus anbieten kann, erhält die maximale Bewertung von 100 Punkten. Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer angebotenen Überschreitung des Mindestgewährleistungszeitraums zu der des Bestbieters.Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Das Kriterium Qualität wird durch eine Wertungskommission des Landkreises Reutlingen bewertet. Es gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft". Je Qualitätskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Noten vergeben. Unter Qualität ist hinsichtlich der Möbel die Güte zu verstehen, welche die angebotenen Möbelstücke auszeichnen. Dabei ist entscheidend, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung des offerierten Mobiliars wird daher auch Augenmerk daraufgelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Sofern das angebotene Mobiliar ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt, stellt dies eine ausreichende Leistung dar.Bewertet werden die Möbelstücke nach den folgenden Aspekten:- Konzeptionelle Qualität:Dies beinhaltet die Anforderungen an die Nachliefermöglichkeit und an das Produkt der angebotenen Serie.- Funktionale Qualität:Dies beinhaltet die Möglichkeiten zur Kombination der Möbel, die Möglichkeit der elektrischen Verstellbarkeit und die Veränderbarkeit der Möbelstücke.- Ergonomische Qualität:Dies beinhaltet den Bedienungskomfort, den Nutzungskomfort und die Sicherheit.- Flächenökonomische Qualität:Dies beinhaltet die Nutzungsflächenvielfalt und das Stauraumangebot.- Qualität in Bezug auf das Design:Dies beinhaltet das allgemeine Erscheinungsbild, das zur Verfügung stehende Farbspektrum, Möglichkeiten der Formenauswahl und der Materialien sowie die Schlüssigkeit des Mix aus Formen, Farben und Materialien.- Produktqualität:Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten.Die einzelnen Merkmale der Qualität sind innerhalb der losspezifischen Auswertungsbögen (Anlage 4) weiter beschrieben. Die Wertungskommission bewertet die Möbel nach den vorgenannten Kriterien und vergibt je Eigenschaft Noten. Hierbei gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft" (entspricht bis auf Note "sechs" dem Schulnotensystem). Je Bewerter werden die einzelnen Noten der zu beurteilenden Eigenschaften zu einer Note für den jeweiligen qualitativen Aspekt gebildet. Aus diesen Benotungen aller Bewerter werden Durchschnittsnoten gebildet, die letztendlich über die Punktevergabe entscheiden. Der Bieter mit der besten Durchschnittsbewertung erhält die volle Punktzahl (500 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Bewertung zur besten Durchschnittsbewertung. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Im Rahmen der preislichen Bewertung werden die Angebotspreise durch die Summe der einzelnen Angebotspreispositionen ermittelt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Bieter, deren Angebote doppelt so hoch oder höher liegen wie das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Nachweis von mindestens einer Referenz im Bereich Möblierung und Ausstattung eines Büro-/Verwaltungsgebäudes mit mindestens 600 Arbeitsplätzen in den letzten sechs Jahren, die Abnahme darf nicht vor dem 1. Januar 2020 stattgefunden haben.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mind. EUR 5 Mio. Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Ich / Wir erklären, das eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Vermögensschäden besteht bzw. dass wir eine solche Versicherung im Auftragsfalle abschließen werden.
Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mit dem Angebotsformular ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Eigenerklärung zu UmsätzenZum Nachweis meiner/unserer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gebe ich/geben wir folgende Erklärungen ab:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(1) Erklärung zu QualitätsmanagementsystemDer Hersteller nimmt an einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN ES ISO 9001 oder gleichwertig teil. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.(2) Erklärung zu UmweltmanagementsystemDer Hersteller nimmt an einem Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001, EMAS oder gleichwertig teil. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen. (3) Erklärung zu GS-ZeichenWir bestätigen, dass die angebotenen Artikel mit dem GS-Zeichen zertifiziert sind oder alle Kriterien zur Erlangung des GS-Zeichens erfüllen. Das GS-Zeichen wurde für das gesamte Möbelstück und nicht nur für einzelne Teile vergeben. Der Nachweis kann sowohl durch ein Zertifikat nach GS, als auch durch eine gleichwertige Bescheinigung einer Stelle aus einem anderen Mitgliedstaat als auch durch einen gleichwertigen sonstigen Nachweis erbracht werden. Eine Eigenerklärung wird nur dann akzeptiert, wenn ein öffentlicher oder privater, externer oder interner Sachverständiger schriftlich bestätigt, dass die angebotenen Produkte entsprechend den Anforderungen des GS-Zeichens ausgezeichnet sind, und der Bieter die Bestätigung der Eigenerklärung dem Angebot beifügt.(4) Erklärung zu Blauer EngelAlle angebotenen Büromöbel-Artikel entsprechen den Anforderungen des Blauen Engels oder gleichwertig. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen. (5) ErsatzverfügbarkeitWir bestätigen, dass die angebotenen Artikel eine Ersatzteilverfügbarkeit von 10 Jahre nach Vertragsstart erfüllen.(6) FSC- oder PEFC-Zertifizierung Alle angebotenen Büromöbel-Artikel entsprechen den Anforderungen der Produktkettenzertifizierung für Holz- und Papierprodukte mit FSC-Standard oder mit PEFC-Standard. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.(7) RecyclingWir bestätigen, dass die angebotenen Artikel Recyclingerecht konstruiert sind und zu mindestens 90% sortenrein getrennt werden können.(8) Nachweis von Referenzen in Bezug auf die Besprechungstische in den Stockwerken (Los 4) des LV:Verbindliche Eigenerklärung zur produktionstechnischen Möglichkeit der farbdifferenzierten Lieferung gemäß NCS-Farben / Dekorangaben, sowie mindestens eine Referenzlieferung mit vergleichbarer farblicher Differenzierung (Innenraumgestaltung, Möbelbau o. ä.) oder ein technisches Umsetzungskonzept mit Herstellerangabe(n) für Materialien und Beschichtung. Die Nachweise sind zwingend mit dem Angebot einzureichen.