Leistungen zur Lieferung und zum Einbau von Medientechnik für den Veranstaltungssaal des LMZ am Standort Karlsruhe.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Lieferung und der Einbau von Medientechnik für den Veranstaltungssaal am Standort des LMZ in Karlsruhe.Hinsichtlich der weiteren Details wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Siehe Vergabeunterlagen
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung zu verkürzen. Hintergrund ist eine objektive Dringlichkeit, die eine Einhaltung der regulären Fristen unmöglich macht. Die Dringlichkeit ergibt sich aus einer bestehenden Fördermittelbindung, wodurch ein zeitnaher Abschluss des Vergabeverfahrens erforderlich ist.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.Bitte beachten Sie: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist mit Ausnahme von § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausgeschlossen. Ein Fehlen entsprechender Unterlagen führt zwingend zum Ausschluss vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2022, 2023, 2024) sind.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personenschäden und mind. EUR 2 Mio. für Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen
Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Angebotsabgabe. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass die Lieferung und Montage von Medientechnik in vergleichbarem Umfang Leistungsgegenstand waren.Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss jeweils folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung des Auftrags- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs und Darlegung der Vergleichbarkeit- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner- Zeitraum der Leistungserbringung- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten LeistungszeitraumDie geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.