Alle Informationen für Interessenten sind in dieser Bekanntmachung, dem Dokument:
- "Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog.pdf" abschließend zusammengefasst.
Die von den Interessenten geforderten Angaben zur anzubietenden Leistung, bzw. der Erfüllung des Anforderungsprofils sind
in den Anlagen 01 Referenzen und 02 Preisblatt zu machen.
Der Auftraggeber ist, auf Grund seiner Rechtsstellung, als Stiftung des öffentlichen Rechts, außerhalb des Anwendungsbereiches,
des §105, Abs. 1 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO), für die vorgesehene Beschaffung, die die maßgeblichen
Schwellenwerte (EU) nicht überschreiten wird, grundsätzlich nicht zur Anwendung formalen Vergaberechts verpflichtet. Gleichwohl
wird eine etwaige Auftragsvergabe selbstverständlich unter wettbewerblichen Gesichtspunkten, jedoch ohne Anspruch eines
Interessenten auf die Einhaltung bestimmter formaler Auswahlprozesse, oder die Durchführung eines nachgelagerten, formalen Vergabeverfahrens, erfolgen.
Die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Auftraggeber ändert hieran nichts, und stellt auch keine
Selbstbindung des Auftraggebers an formales Vergaberecht, unterhalb der maßgeblichen Schwellenwerte (EU) dar.
Das Interessenbekundungsverfahren eröffnet dem Auftraggeber jedoch eine bessere Marktübersicht (es wird vom Auftraggeber
insofern als ein Instrument der Markterkundung verstanden und genutzt) und gibt allen Interessenten grundsätzlich die Gelegenheit
unverbindlich ihr Interesse am Auftragsgegenstand zu bekunden.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, eine konkrete Beschaffungsentscheidung (ob) und ggf. die Entscheidung über das
hierzu anzuwendende vergaberechtliche Formverfahren (wie) erst nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens, zu
treffen.
Dem Auftraggeber steht es zudem "frei", mit welchen interessierten Unternehmen er in weitere Verhandlungen eintritt, oder, sofern
keine öffentliche Ausschreibung der Leistung erfolgt, welche interessierten Unternehmen er zur Angebotsabgabe, im Rahmen eines informellen, oder formalen Wettbewerbs, auffordert.
Die Gründe einer Nichtberücksichtigung von Interessenten im weiteren Verlauf des Beschaffungsvorgangs müssen diesen nicht
benannt werden. Ebenso erfolgen keine Angaben über die Anzahl der eingegangenen Interessenbekundungen, oder Daten des
Auftragnehmers an die nicht berücksichtigten Interessenten.
Kosten und Auslagen für die Abgabe einer Interessenbekundung sowie eines ggf. nachfolgend erstellten Angebotes durch den
Interessenten, werden diesem nicht erstattet.
Im Falle des Abschlusses eines privatrechtlichen Vertrages über die angefragte Liefer-, Montage- und Demontageleistung, wird der Vertrag auf der Grundlage der Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen der Goethe-Universität (AELB-G-U), geschlossen.
Die AELB-G-U können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.uni-frankfurt.de/71131182/AELB_G_U_2018_04_04final.pdf