Das Center for Scientific Computing (CSC) der Goethe-Universitätbetreibt mit dem Rechner GOETHE-NHR einen der schnellsten Hochleistungsrechner (HLR) des Nationalen Hochleistungsrechnens (NHR). Zusätzlich wird noch ein Tier-3 System, der FUCHSCSCbetrieben. Dieser Cluster soll um eine CPU- und GPU-Partition erweitert werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll im Los 2 für bis zu 3,5 Millionen Euro GPU-Nodes und Infiniband-Netzwerk Komponenten beschafft werden.
- Los 1: Lieferung und Einbau eines CPU-Clusters -9_40_40_VgV_EM21A_CSC_01_25
- Los 2: Lieferung und Einbau eines GPU-Clusters -9_40_40_VgV_EM21A_CSC_02_25
Die beiden Lose werden in zwei getrennten Vergabeverfahren vergeben. Das Los 1 wurde bereits veröffentlich und wird wegen Dringlichkeit als beschleunigtes offenes Verfahren durchgeführt.
Sie können für eines der beiden Lose oder für beide Lose ein Angebot einreichen. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlage) zuentnehmen. Der Auftrag wird mit Zuwendungsmitteln finanziert. Daher sind die in den Vergabeunterlagen genannten Fristen bzw. Vorgaben zwingend einzuhalten.
Der Auftraggeber hat eine Nachkaufoption (siehe Vergabeunterlagen).
Die Kommunikation findet grundsätzlich nur über DTVP statt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Nachforderungen im Rahmen des § 56 VgV vorzunehmen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bitte verwenden Sie das vorgegeben Formblatt "Teil A Anlage 01_Eigenerklärungen und Nachweise": Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes eingetragen ist sowie Verpflichtung, den Handelsregisterauszug oder einen gleichwertigen Nachweis als Kopie des jeweiligen Herkunftslandes (nicht älter als 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) auf Anforderung des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Beiausländischen Nachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine einfache Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen.Falls das Unternehmen nicht im Handelsregister bzw. in einemvergleichbaren Register des Herkunftslandes eingetragen ist, bedarf es einer Begründung der fehlenden Eintragung.
Bitte verwenden Sie das vorgegeben Formblatt "Teil AAnlage 01_Eigenerklärungen undNachweise": Eigenerklärung zum durchschnittlichen Mindestumsatz mitder Lieferung und Einbau von GPU-Clustern in den letzten drei Geschäftsjahren
Mindestanforderung:Durchschnittlicher Mindestumsatz mit der Lieferung und Einbau von GPU-Clustern in Höhe von 2.000.000 EUR netto in den letzten drei Geschäftsjahren.
Bitte verwenden Sie das vorgegeben Formblatt "Teil AAnlage 01_Eigenerklärungen und Nachweise": Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen von Auftraggebern zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme von GPU-Clustern) seit 01.01.2022. Zugelassen sind ausschließlich Referenzen zur Lieferung, Einbau undInbetriebnahme eines GPU-Infinibandclusters im Wert von mindestens 2 Mio Euro netto. Es muss sich jeweils um eine abgeschlossene Referenz handeln (Lieferung, Einbauund Inbetriebnahme von CPU-Clustern). Ob es sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelt, ist unerheblich. Zur Verifizierung müssen dieReferenzangaben die Kontaktangaben einer verantwortlichen Person beim jeweiligen Referenzgeber (RG), d.h. Name, Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse enthalten.
Mindestanforderungen sind somit: Der jeweils abgeschlossene Referenzauftrag muss Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme eines GPU-Infinibandclusters im Wert von mindestens 2 Mio. Euro netto seit01.01.2022 umfassen. Es sind mindestens zwei Referenzaufträge anzugeben.
Bitte verwenden Sie das vorgegeben Formblatt "Teil AAnlage 01_Eigenerklärungen und Nachweise": Eigenerklärung zur Verpflichtung im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherungmit den nachfolgend genannten Mindest-Deckungssummen, abzuschließen bzw. aufrechtzuerhaltenDer Versicherungsschutz wird uneingeschränkt und in voller Höhe für den gesamten Auftragszeitraum vorgehalten (Schadenskategorie und Deckungssumme): Personenschäden:Mind. 5 Mio.EUR Sachschäden: Mind. 5 Mio. EUR Vermögensschäden: Mind. 5 Mio.EUR Die Versicherungssumme steht 2-fach maximiert p. a. zur Verfügung.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.