Erläuterungen zur Bewertung der Referenzen:
- Der Bewerber hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie die Angaben, welche ggf. für die Erstellung einer Rangfolge erforderlich sind, in den Abschnitten Nr. 03 und Nr. 04 anzugeben.
- Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten sieben Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde.
- Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Mindestanforderungen an die Referenz " Sanierung Schulbau in laufendem Betrieb":
- Eine vergleichbare Leistung für die Sanierung in laufendem Betrieb eines Objektes des Bereichs "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2021 mit mindestens einer HZ >= III
- Eine vergleichbare Leistung für die Sanierung eines Objekts mit Erbringung von mindestens 4 LPH im Bereich 1 bis 9
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Baukosten (KG 300 bis 400) >= 1 Mio. EUR netto
- Eine vergleichbare Leistung mit Verwendung von Fördermitteln.
- Abschluss der Referenz gem. Nr. 0 (s.o.) innerhalb der letzten 7 Jahre
Bewertung:
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (Wichtungsfaktor 5):
4 Punkte: Sanierung in laufendem Betrieb inkl. Planung Interimsnutzungen
3 Punkte: Sanierung in laufendem Betrieb
2 Punkte: Sanierung
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (Wichtungsfaktor 3):
4 Punkte: Erbringung von 9 Leistungsphasen
3 Punkte: Erbringung von >= 8 Leistungsphasen
2 Punkte: Erbringung von >= 5 Leistungsphasen
1 Punkt: Erbringung von >= 4 Leistungsphasen
Vergleichbarkeit des Bauvolumens (Wichtungsfaktor 2):
4 Punkte: Volumen >= 2 Mio. EUR
3 Punkte: Volumen >= 1,6 Mio. EUR
2 Punkte: Volumen >= 1,3 Mio. EUR
1 Punkt: Volumen >= 1 Mio. EUR
Vergleichbarkeit der Fläche (Wichtungsfaktor 2):
4 Punkte: Fläche >= 6.000 m²BGF
3 Punkte: Fläche >= 5.000 m²BGF
2 Punkte: Fläche >= 4.000 m²BGF
1 Punkt: Fläche >= 3.000 m²BGF
Bauweise und Sonderbestandteile (Wichtungsfaktor 4):
Referenz ist (jeweils 1 Punkt je Kriterium)
1 Punkt: Sanierung von Bestand aus mehreren Baukörpern unterschiedlicher Baujahre
1 Punkt: Sanierung von Bestand aus Baujahr 1930-40
1 Punkt: Sanierung von Bestand aus Baujahr 1970-79