Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Handelspartner-Rahmenvertrags für den Bezug aller verfügbaren Microsoft Software-Produkte, die über das BMI-Vertragskonstrukt mit Microsoft bezogen werden können. Der Handelspartner-Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet zum 31.05.2029. Leistungsbeginn ist der 01.06.2026. Um die Ausschreibungsfristen einhalten zu können, hat Microsoft der Auftraggeberin eine grace period bis zum 19.06.2026 schriftlich zugesagt. Grundlage ist der "Microsoft Business and Service Agreements (U5223585)" - sog. "Mantelvertrag", sowie der "Konzernvertrag" (Enterprise Agreement) mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten, welche zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und der Firma Microsoft Ireland Operations Limited geschlossen wurden. Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu dem BMI-Vertragskonstrukt mit Microsoft vor. Bezugsberechtigt werden durch den BMI-Beitritt des Auftraggebers auch seine Gesellschafter, die AOKs Nordost, Rheinland/Hamburg und NordWest.Der Auftragnehmer übernimmt die gesamte Abwicklung des Lizenzerwerbs von Microsoft-Produkten für den Auftraggeber. Des Weiteren erbringt der Auftragnehmer beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lizenzbeschaffung durch den Auftragnehmer.Nach derzeitigem Planungstand wird ein Beschaffungsvolumen in Höhe von insgesamt ca. 30 Mio. EUR ohne MwSt. in Summe für die Laufzeit des Vertrages geschätzt. Es wird eine Obergrenze in Höhe von 40 Mio. EUR festgelegt. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht.Soweit nur Angebote eingehen, welche mehr als drei Prozent (>3%) Marge bieten, wird der Auftraggeber die Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen aufheben.
Maximale Verlängerung 1 Jahr
Preis
Soweit nur Angebote eingehen, welche mehr als drei Prozent (>3%) Marge bieten, wird der Auftraggeber die Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen aufheben.
Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und geforderten Nachweise enthalten. Unternehmensbezogene Nachweise und geforderte Unterlagen bzw. Erklärungen, die bei Angebotsabgabe nicht beigefügt werden, müssen auf Anfrage fristgerecht nachgereicht bzw. vervollständigt werden (§56 Abs. 2 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine solche Nachforderung ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV).Fehlen geforderte Angaben, Erklärungen oder Nachweise zur Überprüfung der Eignung können diese auf Anfrage der Vergabestelle nachgereicht werden. Werden diese nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist nachgeliefert, kann die Eignung des Bieters nicht bestätigt werden und das Angebot wird ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Rahmenverträge für öffentlichen Auftraggeber im BMI-Umfeld mit mehr als 5.000 Usern betreut (Nachweis über Referenzen, s. Vorlage "Unternehmensreferenzen")
Aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Vorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens.
Bescheinigung Finanzamt über die Erfüllung der Zahlungspflichten von Steuern und Abgaben.
Erklärung, dass innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe für Sachschäden in Höhe von 500.000 EUR je Schadensfall und für Vermögensschäden in Höhe 500.000,00 EUR je Schadensfall, jeweils begrenzt auf insgesamt 1 Mio. EUR durch Bescheinigung des Versicherers nachgewiesen wird.
Angabe Gesamtumsatz.
Angaben von Umsätzen bezogen auf den Auftragsgegenstand.