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Berichtigungen

Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrag zu BMI-Konditionen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
02.05.2026 13:22 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Aufgrund einer Bieterfrage musste die Anforderung geändert werden. Referenzen aus Projekten im Rahmen von Microsoft Großkundenverträgen (z. B. Enterprise Agreement, CSP, Select Plus oder vergleichbare Volumenlizenzmodelle) können grundsätzlich anerkannt werden, sofern sie hinsichtlich Leistungsumfang, Vertragsmechanik und organisatorischer Komplexität mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gegenstand der Ausschreibung die Belieferung öffentlicher Auftraggeber auf Grundlage der speziellen Rahmenbedingungen und Regelungen des bundesweiten BMI Rahmenvertrages für Microsoft Lizenzen ist, der sich in wesentlichen Punkten (u. a. Rabattstruktur, Abruf und Abrechnungsmechanik sowie besondere Vertragsbedingungen) von marktüblichen Großkundenverträgen der Privatwirtschaft unterscheidet.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass der Bieter mindestens mit einer Referenz nachweist, bereits praktische Erfahrung mit der Anwendung und operativen Umsetzung der spezifischen Regelungen des BMI Rahmenvertrags (oder eines in Struktur und Regelungsgehalt gleichwertigen Bundeslizenzrahmenvertrags für öffentliche Auftraggeber) zu besitzen.
Weitere Referenzen können - neben dieser Mindestanforderung - auch aus vergleichbaren Microsoft Großkundenverträgen stammen, sofern deren Umfang und Komplexität sachlich geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Bieters für den ausgeschriebenen Auftrag zu belegen.
Die Nutzeranzahl sowie die konkrete Rechtsform des Referenzkunden werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil der Gesamtbewertung der Vergleichbarkeit und Komplexität der Referenz herangezogen.

Die Anforderung heißt nunmehr: Der Auftragnehmer hat in den letzten 5 Jahren mindestens eine Referenz aus der operativen Betreuung eines Microsoft-Lizenz-Rahmenvertrages für öffentliche Auftraggeber nachzuweisen, der in Art, Struktur und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist (z. B. der bundesweite BMI-Rahmenvertrag oder ein in Struktur und Regelungsgehalt gleichwertiger Bundeslizenz-Rahmenvertrag).
Ergänzend können weitere Referenzen aus der Betreuung von Microsoft-Großkundenverträgen der Privatwirtschaft berücksichtigt werden, sofern diese hinsichtlich Umfang und organisatorischer Komplexität geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers für den ausgeschriebenen Auftrag zu belegen.