Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Erwerb von Lizenzen für die Nutzung der Google Threat Intelligence Plattform (GTI), einschließlich der Integration von VirusTotal und optionaler Zusatzleistungen zur Bedrohungsanalyse und -prävention. Der Auftraggeber führt dazu ein offenes Verfahren nach §§ 14 Abs. 1, 15 VgV durch.Ziel ist die Bereitstellung aktueller, kontextbezogener und verwertbarer Bedrohungsinformationen zur Unterstützung der IT-Sicherheitsmaßnahmen. Die Lösung soll helfen, Angreifer frühzeitig zu identifizieren, deren Taktiken zu analysieren und Sicherheitsvorfälle schneller zu erkennen und zu beheben.
2 x um jeweils weitere 12 Monate
Preis
Option: zusätzliche API
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, spätestens 11 Kalendertage vor dem Zuschlag. In dieser Vorabinformation werden die Gründe für die Nichtberücksichtigung des Angebotes und der Name des Bieters mitgeteilt, dem der Zuschlag erteilt werden soll.
Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und geforderten Nachweise enthalten. Unternehmensbezogene Nachweise und geforderte Unterlagen bzw. Erklärungen, die bei Angebotsabgabe nicht beigefügt werden, müssen auf Anfrage fristgerecht nachgereicht bzw. vervollständigt werden (§56 Abs. 2 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine solche Nachforderung ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV)Sind die Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung von Bewertungskriterien gefordert, wird das Bewertungskriterium mit 0 Punkten bewertet.Fehlen geforderte Angaben, Erklärungen oder Nachweise zur Überprüfung der Eignung können diese auf Anfrage der Vergabestelle nachgereicht werden. Werden diese nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist nachgeliefert, kann die Eignung des Bieters nicht bestätigt werden und das Angebot wird ausgeschlossen.
C5 Testat Typ 2
- Erklärung, dass innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe für Sachschäden in Höhe von 500.000 EUR je Schadensfall und für Vermögensschäden in Höhe 500.000,00 EUR je Schadensfall, jeweils begrenzt auf insgesamt 1 Mio. EUR durch Bescheinigung des Versicherers nachgewiesen wird (Kopie nicht älter als 6 Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein; s. Angebotsblatt). Wird die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nicht rechtzeitig nachgewiesen, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Angabe Gesamtumsatz
- Angaben von Umsätzen bezogen auf den Auftragsgegenstand
auf gesonderte Aufforderung der VS