KJF Regensburg, ex-ante, VE11 Spezialtiefbauarbeiten für Containerschule
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.
Orleansstraße 2a
93055
Regensburg
Deutschland
DE 133712801
Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Pfahlgründungsarbeiten für 41 Stück duktile Gusspfähle mit Durchmesser 160 mm und Einzellängen von ca. 6,5 Metern, einschl. Baustelleneinrichtung, Einmessen, Rammarbeiten, systemzugehörigen Kopfplatten, Pfahlschuhen und Abtrennen der Pfahlrohrüberstände.

Haupterfüllungsort

Am Schmiedweiher 8
93326
Abensberg

Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Beginn: 07.09.2026

Fertigstellung (Vollendung): 25.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die vorbezeichneten Leistungen werden in Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb i.S. § 3 Abs. 2 VOB/A vergeben. Es ist beabsichtigt, die beteiligten Unternehmen am 09.06.2026 zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Diese Veröffentlichung dient ausschließlich der unverbindlichen Vorabinformation über eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB/A Abschnitt 1.

Aus der Veröffentlichung ergibt sich weder ein Anspruch auf Beteiligung am Vergabeverfahren noch auf Übersendung der Vergabeunterlagen oder Berücksichtigung bei der Angebotsaufforderung. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftraggebers unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Vorschriften.

Interessensbekundungen, Bewerbungen oder Anfragen zur Aufnahme in einen Bieterkreis können vom Auftraggeber berücksichtigt werden, begründen jedoch keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Verfahren.

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