In den Jahren 2024/2025 haben die Stadtwerke Herford GmbH eine Photovoltaikfreiflächenanlage (im Folgenden: PV-Anlage) mit einer Gesamtleistung von ca. 2,2 MW in Herford errichtet. Der dort erzeugte Strom wird in das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH eingespeist. Der Strom aus der PV-Anlage wird nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gefördert. Diese PV-Anlage soll um ein schlüsselfertiges Batteriespeichersystems (BESS) am Standort PVA Salzufler Straße, 32052 Herford mit Zubehör erweitert werden (im Folgenden: Batteriespeicher). Die maximale Be- und Entladeleistung beträgt 3,00 MW, die installierte Kapazität 10 MWh. Der Batteriespeicher soll kein netzdienlicher Speicher sein, mithin nicht aktiv zur Stabilität, Entlastung und Flexibilisierung des Verteilnetzes dienen. Das Investitionsvolumen beträgt ca. EUR 2,5 Mio.
Der Stadtwerken Herford GmbH liegt für die Errichtung des Batteriespeichers ein Angebot der SCHAPER Energies, Lilienthalstraße 14 - 16, 32052 Herford auf Abschluss eines Vertrages über die "Planung, Beschaffung der Bauteile und Komponenten, die Errichtung und Inbetriebnahme eines schlüsselfertigen Batteriespeichersystems" samt Anlagen, die unter anderem eine Leistungsbeschreibung und eine Beschreibung des Batteriespeichersystem, eine Beschreibung des Standorts, die wesentlichen Bauteile und Komponenten, einzuholende Genehmigungen und behördliche Bewilligungen sowie Garantien beinhalten, vor. Die Stadtwerke Herford GmbH beabsichtigen das Angebot anzunehmen. Der Vertragsschluss ist für den 01.06.2026 geplant.
Der Vertrag über die "Planung, Beschaffung der Bauteile und Komponenten, die Errichtung und Inbetriebnahme eines schlüsselfertigen Batteriespeichersystems" samt seiner Anlagen ist wohl als öffentlicher Liefervertrag i.S.v. § 103 Abs. 2 GWB einzuordnen. Er kann am 01.06.2026 ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union mit der SCHAPER Energies, Lilienthalstraße 14 - 16, 32052 Herford abgeschlossen werden.
Das ergibt sich aus Folgendem:
1. Die Stadtwerke Herford GmbH sind beim Abschluss des Vertrages als Sektorenauftraggeberin i. S. v §§ 98, 99 Nr. 2, 100 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 102 Abs. 2 Nr. 2 GWB anzusehen.
2. Es kann vertreten werden, dass eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht nach § 140 Abs. 1 GWB i.V.m. Art.1 des Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission vom 21.09.2023 (2023/1978) zur Freistellung vom Vergaberecht im Sektorenbereich besteht, weil der beabsichtigte Vertrag die rechtlichen Anforderungen dieser Norm erfüllt.
2. Es kann vertreten werden, dass mangels Binnenmarktrelevanz keine Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung aufgrund Unions-Primärrecht besteht, weil der Batteriespeicher über eine vergleichsweise geringe Be- und Entladeleistung in Höhe von 3,00 MW verfügt (installierte Kapazität 10 MWh) und damit einhergehend ein vergleichsweise niedriges Auftragsvolumen besteht. Ferner beträgt die Entfernung des geplanten Standorts zur niederländischen Grenze circa 100 km.