geeignete Referenzen über früher ausgeführte soziale Dienste
Angabe von vergleichbaren geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen (mind. 3) aus den letzten höchstens drei Jahren aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 46 Abs. 3 VgV). Referenzen sind vergleichbar, wenn sie Erfahrungen in den vier Bereichen Pädagogik, Reinigung, Verpflegung, Gebäudemanagement für ein Schülerwohnheim oder eine vergleichbare soziale Einrichtung umfassen und für mindestens 2 Jahre durchgeführt wurden.
Nicht jede einzelne Referenz muss alle vier Bereiche abdecken. Maßgeblich ist allein, dass die eingereichten Referenzen in ihrer Gesamtheit für jeden der vier Bereiche eine dreifache Abdeckung erreichen.
Konkret bedeutet dies: Für jeden der vier Bereiche sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, die diesen Bereich - auch gemeinsam mit anderen Bereichen - erfüllen. Die Abdeckung der Bereiche kann durch unterschiedliche Referenzen erfolgen; eine einzelne Referenz darf dabei mehrere Bereiche gleichzeitig abdecken.
M I N D E S T A N F O R D E R U N G: Mindestens 3 Referenzen mit folgendem Umfang/Inhalt: Berücksichtigt werden nur Referenzen, die folgende Angaben enthalten: [z.B. Bezeichnung der Referenz, Name und Anschrift des Auftraggebers der Referenz (Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Telefonnummer nur auf gesondertes Verlangen), Rolle des Bewerbers/Bieters bei der Auftragsausführung (d.h. Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer), Auftragswert in EUR netto, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum (Beginn und Ende) (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ)]. Soweit ein Referenzauftrag bereits abgeschlossen ist, darf das Leistungsende der Referenz nicht mehr als drei Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist der Monat der Absendung der Auftragsbekanntmachung (MM/JJJJ). Das Formblatt Eignung ist zu verwenden.
A U S W A H L K R I T E R I E N: Die 3 bis 5 Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die Bewerber werden anhand der Auswahlkriterien "Gesamtumsatz" (30 %) und "Anzahl wertbarer Referenzen" (70 %) ausgewählt. Die Punkte für das Auswahlkriterium "Anzahl wertbarer Referenzen" werden wie folgt vergeben: Der Bewerber mit der höchsten Anzahl wertbarer Referenzen erhält 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahl wertbarer Referenzen). Im Übrigen gilt Ziff. 5.1.6. der Auftragsbekanntmachung.