Änderungsvorschläge:
Im Rahmen der indikativen Erstangebote erhalten die Bieter die Gelegenheit, Änderungsvorschläge in Bezug auf den Vertrag sowie diesem zugrundliegende Leistungen einzubringen.
Der beigefügte Vertrag stellt die Grundlage für die Erstangebote und die daran anschließenden Verhandlungen dar. Das Erstangebot hat somit auf Grundlage des beigefügten Vertrages zu erfolgen.
Die Änderungsvorschläge sollen in das Formblatt Änderungsvorschläge (Anlage D04) eingetragen werden.
Das nachfolgende Verhandlungsverfahren kann in der Folge der Vorschläge zu Änderungen am Inhalt und Umfang der Leistung führen, etwa aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen. Nach den Verhandlungen kann der öffentliche Auftraggeber Mindestanforderungen an das endgültige Angebot festlegen. Der Auftraggeber wird den Bietern etwaige Änderungen rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitteilen. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen und kein Anspruch auf Aufnahme der Änderung in den Vertrag und dessen Anlagen.
Es ist jedoch Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens, den Vertrag dem Wettbewerb zu unterstellen und Änderungsvorschläge mit dem Angebot zuzulassen. Nach den Verhandlungen kann der Auftraggeber ggf. Mindestanforderungen an das endgültige Angebot festlegen.
Nachunternehmer:
Beabsichtigt der Bieter, sich eines Nachunternehmers zu bedienen, sind diejenigen (Teil-) Leistungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden sollen, zu benennen und die beabsichtigten Nachunternehmer gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber anzugeben (Anlage D05). Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieses Nachunternehmer zur Verfügung stehen (Anlage D06).
Wird der Einsatz eines Nachunternehmers beabsichtigt sind zusätzlich mit dem Angebot die Anlagen D050 und D06 sowie Anlage C05, Anlage C06 und Anlage C11 des Nachunternehmers einzureichen.
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Auskünfte, Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen - sowohl vergabe-rechtlicher, kaufmännischer als auch technischer Art - müssen über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen gegeben.
Bewerber-/Bieterfragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bieterfragen werden für alle Bewerber/Bieter einheitlich beantwortet. Sofern aus der Formulierung einer Frage Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, bitten wir um eine gesonderte Kennzeichnung. Ohne eine entsprechende Kennzeichnung wird der Inhalt einer Rückfrage allen am Verfahren beteiligten Bewerbern/Bietern über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal zur Kenntnis gebracht.
Enthalten die Vergabeunterlagen, einschließlich der Leistungsbeschreibung, nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten oder Widersprüche, haben sie die Verfahrensleitende Stelle vor Angebotsabgabe unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darüber zu informieren. Eine nachträgliche Geltendmachung (nach Abgabe der Angebote) von derartigen Unklarheiten oder Widersprüchen ist aus-geschlossen.
Der Auftraggeber haftet nicht für die Vollständigkeit der übergebenen Ausschreibungsunterlagen.