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Verfahrensangaben

Ausschreibung der Stadt Königsbrunn, Betriebsführung Straßenbeleuchtung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.06.2026
16.06.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Königsbrunn
102/114/70130
Marktplatz 7
86343
Königsbrunn
Deutschland
DE276
Kanzlei BBH - Vergabestelle München
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89 231164-140
+49 89 231164-570

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Kanzlei BBH - Vergabestelle München
DE 222157292
Pfeuferstr. 7
81373
München
Deutschland
DE212
RAin Anne Rupf
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140
+49 89231164-570
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50232100-1
50232000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ziel ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters/Unternehmens mit Betrieb, Wartung und Instandhaltung der oberirdischen Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Königsbrunn im Gemeindegebiet ab dem 01.01.2027.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Details der zu erbringenden Leistungen können der ANLAGE E01 (Leistungsverzeichnis Betriebsführung StrBel KÖB) sowie dem Vertrag StrBel Betrieb und Instandhaltung KÖB (ANLAGE F01) entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10

Der Vertrag wird auf einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann seitens der Stadt einseitig zweimalig um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Genaue Modalitäten sind dem beiliegenden Straßenbeleuchtungsdienstleistungsvertrag (Anlage F01) zu entnehmen

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marktplatz 7
86343
Königsbrunn
Deutschland
DE276

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
1. Preis

1. Preis 60,00%
1 Kosten Betriebsführung/Wartung sowie weitere Positionen lt. Preisblatt (ANLAGE D03)

1.1 Gesamtkosten Betriebsführung für 10 Jahre inkl. Wartung/Instandhaltung gem. Preisblatt (ANLAGE D03) 70,00%
1.2 Kosten sonstige wertungsrelevante Positionen lt. Preisblatt (ANLAGE D03) 30,00%

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2. Qualität der Dienstleistung

2. Qualität der Dienstleistung 40,00%

2.1. Konzeption/Organisation 60 %:
2.1.1 Konzept zur Störungsbeseitigung/Störungsmanagement 60,00%
2.1.2 Konzept zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen 20,00%
2.1.3 Konzept zur Durchführung der Reinigung von Brennstellen 20,00%

2.2. Durchführung 40 %:
2.2.1 Nachhaltigkeit bei der Bewirtschaftung 50,00%
2.2.2 Über die im Vertrag definierten Mindestleistungen hinausgehende Leistungen lt. Angebotsschreiben. 50,00%

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Änderungsvorschläge:
Im Rahmen der indikativen Erstangebote erhalten die Bieter die Gelegenheit, Änderungsvorschläge in Bezug auf den Vertrag sowie diesem zugrundliegende Leistungen einzubringen.
Der beigefügte Vertrag stellt die Grundlage für die Erstangebote und die daran anschließenden Verhandlungen dar. Das Erstangebot hat somit auf Grundlage des beigefügten Vertrages zu erfolgen.
Die Änderungsvorschläge sollen in das Formblatt Änderungsvorschläge (Anlage D04) eingetragen werden.
Das nachfolgende Verhandlungsverfahren kann in der Folge der Vorschläge zu Änderungen am Inhalt und Umfang der Leistung führen, etwa aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen. Nach den Verhandlungen kann der öffentliche Auftraggeber Mindestanforderungen an das endgültige Angebot festlegen. Der Auftraggeber wird den Bietern etwaige Änderungen rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitteilen. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen und kein Anspruch auf Aufnahme der Änderung in den Vertrag und dessen Anlagen.
Es ist jedoch Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens, den Vertrag dem Wettbewerb zu unterstellen und Änderungsvorschläge mit dem Angebot zuzulassen. Nach den Verhandlungen kann der Auftraggeber ggf. Mindestanforderungen an das endgültige Angebot festlegen.

Nachunternehmer:
Beabsichtigt der Bieter, sich eines Nachunternehmers zu bedienen, sind diejenigen (Teil-) Leistungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden sollen, zu benennen und die beabsichtigten Nachunternehmer gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber anzugeben (Anlage D05). Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieses Nachunternehmer zur Verfügung stehen (Anlage D06).
Wird der Einsatz eines Nachunternehmers beabsichtigt sind zusätzlich mit dem Angebot die Anlagen D050 und D06 sowie Anlage C05, Anlage C06 und Anlage C11 des Nachunternehmers einzureichen.

Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Auskünfte, Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen - sowohl vergabe-rechtlicher, kaufmännischer als auch technischer Art - müssen über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen gegeben.
Bewerber-/Bieterfragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bieterfragen werden für alle Bewerber/Bieter einheitlich beantwortet. Sofern aus der Formulierung einer Frage Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, bitten wir um eine gesonderte Kennzeichnung. Ohne eine entsprechende Kennzeichnung wird der Inhalt einer Rückfrage allen am Verfahren beteiligten Bewerbern/Bietern über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal zur Kenntnis gebracht.
Enthalten die Vergabeunterlagen, einschließlich der Leistungsbeschreibung, nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten oder Widersprüche, haben sie die Verfahrensleitende Stelle vor Angebotsabgabe unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darüber zu informieren. Eine nachträgliche Geltendmachung (nach Abgabe der Angebote) von derartigen Unklarheiten oder Widersprüchen ist aus-geschlossen.
Der Auftraggeber haftet nicht für die Vollständigkeit der übergebenen Ausschreibungsunterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

C. Überblick über den Ablauf des Verfahrens

1) Phase 1: Teilnahmewettbewerb

- Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung zur Auftragsvergabe und Bereitstellung der Vergabeunterlagen. Mit der Auftragsbekanntmachung fordert der Auftraggeber alle am Auftrag interessierten Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen (Aufruf zum Teilnahmewettbewerb)
- Sofern die interessierten Teilnehmer Fragen zu den Unterlagen, dem Auftragsgegenstand oder dem Verfahren haben, können sie bis 9 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform Auskünfte erbitten
- Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Teilnahmeanträge; mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Teilnehmer die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen und Unterlagen für die Prüfung ihrer Eignung
- Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge entsprechend der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen. Sofern Nachforderungen erforderlich und zulässig sind, entscheidet der Auftraggeber über die Durchführung von Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen (Ende Teilnahmewettbewerb)

2) Phase 2: Angebots- und Verhandlungsphase

- Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Erstangebots (Anfang Angebotsphase)
- Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) indikativen Erstangebote (mind. 30 Tage)
- Verhandlungsgespräche, Angebotspräsentation, ggfs. Aufklärungen
- Ggf. Konsolidierung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der Verhand-lungsergebnisse
- Aufforderung zur Abgabe (elektronisch einzureichender) verbindlicher Folgeangebote (mind. 30Tage)
- Prüfung der verbindlichen Angebote; ggf. Nachforderungen

- Wertung verbindlicher Folgeangebote und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
- Informationsschreiben; Absageschreiben an unterlegene Bieter (§ 134 GWB)
- Zuschlagserteilung und Ende des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJMN3B

Einlegung von Rechtsbehelfen

III. Nachprüfung des Vergabeverfahrens
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften an die
Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon +49 892176-2411
Telefax +49 892176-2847
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
wenden.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragge-ber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Teilnahmeantrag ist in der von der Vergabestelle angegebenen Teilnahmefrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.
Die Durchführung von Nachforderungen liegt im Ermessen des Auftraggebers, § 56 Abs. 2 VgV.
Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt über die Vergabeplattform einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Bewerber/Bieter müssen folgende Erklärungen abgeben, vgl. Formblatt Anlage C 05
1. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht
I. gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
II. gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz oder
III. gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
IV. gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als EUR 2.500 belegt worden bin/sind.
?Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den § 22 i. V. m. § 24 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen.

Sollte einer der oben genannten Ausschlussgründe vorliegen, so ist dies gesondert zu erklären. Ebenso ist bei Selbstreinigungsmaßnahmen gesondert auf diese zu verweisen.
2. Angaben über Selbstreinigung
- Mein/Unser Unternehmen hat eine erfolgreiche Selbstreinigung durchgeführt. Die Bestätigung(en) werde(n) ich/wir auf Verlangen vorlegen.

Außerdem müssen die Bewerber/Bieter folgende Erklärungen abgeben, vgl. Formblatt C06:

Eigenerklärung zu Artikel 5K der Verordnung (EU) NR. 833/2014 über die Einhaltung von EU-Sanktionen gegenüber Russland

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123, 124 GWB vorliegen
Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen (Anlage C05) verwendet werden.
- Eigenerklärung Einhaltung EU-Sanktionen ggü. Russland
Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Einhaltung EU-Sanktionen ggü. Russland (Anlage C06) verwendet werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

- Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von
- EUR 5.000.000,00 für Personenschäden pro Jahr,
- EUR 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Maklers) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Alternativ ist eine gleichlautende Bestätigung aller Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen, in der - neben den vorstehenden Deckungssummen für jedes Mitglied - die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das damit verbundene Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung abgebildet ist.
Zum Nachweis der Eignung ist vorläufig eine Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Versicherungsschutz" (Anlage C08) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, den Nachweis der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung auf zusätzliches Verlangen anzufordern.

IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken
Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html
Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

- Erklärung über den mittleren Gesamtumsatz (brutto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Straßenbeleuchtungsdienstleistungen.
Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Umsätze (Anlage C07) verwendet werden.

IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken
Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html
Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

- Angabe zur Beschäftigtenzahl / Personalstärke im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre

Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Personalausstattung (Anlage C10) verwendet werden.

IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken
Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html
Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

- Angabe mindestens 3 geeigneter Referenzen aus den letzten drei Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge. Dabei werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:

Instandhaltung und Betriebsführung von Straßenbeleuchtungsanlagen mit mind. 500 Leuchtstellen, davon mind. 1 Referenz mit überwiegend bereits auf LED umgerüsteten Leuchtstellen.

Für die Angabe der Referenzen muss das Formblatt Eigenerklärung Referenzen (Anlage C09) verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, ergänzende Unterlagen zu den Projekten mit dem Angebot einzureichen. Dem Auftraggeber genügen die Eigenangaben im Formblatt Referenzen (Anlage C09). Sofern der Bieter freiwillig zusätzliche Unterlagen (z.B. umfangreiches Projektdatenblatt) einreichen will, muss dieses mit den Angaben im Formblatt übereinstimmen.

IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken
Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html
Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung