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Verfahrensangaben

KJF Regensburg, VE13 Containeranlage, Ersatzneubau Cabrini-Schule

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.06.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.
DE 133712801
Orleansstraße 2a
93055
Regensburg
Deutschland
DE232
Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Kanzlei BBH - Vergabestelle München
DE 222157292
Pfeuferstr. 7
81373
München
Deutschland
DE212
Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140
+49 89231164-570
Weitere Auskünfte
Kanzlei BBH - Vergabestelle München
DE 222157292
Pfeuferstr. 7
81373
München
Deutschland
DE212
Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140
+49 89231164-570
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

44211100-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. (nachfolgend: "KJF") ist der Rechtsträger von über 80 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Teil habe und Rehabilitation. Zu den Einrichtungen der KJF gehört auch die Cabrini Schule. Die Cabrini-Schule verfügt über eine Grundschulstufe, die Mittelschulstufe und die Berufsschulstufe.

Die bestehende Cabrini-Schule und die angrenzende Grundschule mit Schulvorbereitender Einheit aus dem Jahr 1978 ist für die gestiegenen Schülerzahlen und die veränderten Anforderungen an Räume, Ausstattung und Pädagogik nicht mehr zeitgemäß und kann den Flächenbedarf nicht mehr erfüllen. Daher beabsichtigt die KJF, den bestehen den Baukomplex sukzessive abzubrechen und einen Ersatzneubau zu errichten.

Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauphasen abgewickelt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Hauptgegenstand der zugrundeliegenden Leistung:

Errichtung eines betriebsfertigen Ausweichgebäudes für eine Schulbaumaßnahme, bestehend aus 2 Klassenzimmern, Neben-räumen und Fluren in Stahlcontainer-Modulbauweise ab Oberkante Fundament, einschl. der hierfür erforderlichen Ausführungsplanung, Grundfläche gesamt ca. 205 m2.

Ergänzend wird die Leistungsbeschreibung in Bezug genommen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
20.07.2026
18.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Schmiedweiher 8
93326
Abensberg
Deutschland
DE226

Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Das Vergabeverfahren wird nach Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) geführt. Hauptgegenstand der Leistungen im Sinne des Vergaberechts nach § 110 GWB sind Lieferleistungen gemäß § 103 Abs. 2 GWB. Der Schwerpunkt nach zugrundeliegendem deutschen Zivilrecht liegt im Bauvertragsrecht. Der Auftraggeber gibt daher die VOB/B ergänzt um die zugrundeliegenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen ("ZVB") und Besonderen Vertragsbedingungen ("BVB) vor.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJMN2G

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Bieter sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen.
Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen müssen über die Kommunikation des Vergabeportals an den Auftraggeber gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen erteilt.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich und zulässig ist. Sofern der Auftraggeber während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereitstellt, wird er diese auf der Vergabeplattform hochladen. Den Unternehmen obliegt es selbst zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahrens bereitstehen.
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt der Bieter die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots und für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Alle Unterlagen und Informationen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden oder bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber fragt beim Bundeskartellamt an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. In diesem Falle werden regelmäßig auch die den Bieter betreffenden personenbezogenen Daten an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Der Verantwortliche als Auftraggeber hat nach der VergStatVO öffentliche Aufträge, die nach dem 01.10.2020 bezuschlagt werden, an die durch das Statistische Bundesamt (Destatis) betriebene Vergabestatistik zu melden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung meldet der Verantwortliche an Destatis die vergebenen Aufträge unter Angabe des obsiegenden Bieters. In diesem Falle werden regelmäßig auch die betreffenden personenbezogenen Daten des Teilnehmers / Bieters an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. In diesem Falle werden ggfs. auch personenbezogenen Daten gegenüber unterlegenen Bietern offengelegt. Auch werden im Vergabeverfahren nach Öffnung der Angebote Informationen nach § 14 EU Abs. 3 lit. a) bis d) allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

elektronisch

Nur Vertreter des Auftraggebers

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Präqualifizierte Bieter sind selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in ihrem Präqualifikationsverzeichnis. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass die im Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Informationen den Anforderungen dieser Auftragsbekanntmachung entsprechen.

Es wird darauf hingewiesen, dass inhaltlich unzureichende Eignungsnachweise ausdrücklich nicht dem Nachforderungsmöglichkeit unterliegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung nach Sanktions-VO" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages/Angebots abzugeben. Die Eigenerklärung ist gemäß den Bedingungen der Verordnung auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden abzugeben

Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- Angabe zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister und ggf. Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Industrie- und Handelskammer

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und ggf. Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:

Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von
- EUR 2.000.000,00 für Personenschäden,
- EUR 2.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden

bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Maklers) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Alternativ ist eine gleichlautende Bestätigung aller Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen, in der -neben den vorstehenden Deckungssummen für jedes Mitglied- die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das damit verbundene Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung abgebildet ist.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen

Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- Angabe von mind. drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

Die Angaben können in Anlehnung an das FB 444 VHB erbracht werden.

Die Vergabestelle behält sich vor, zur Aufklärung der Referenzangaben weitere Angaben einzuholen.

Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- Erklärung zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Angabe zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
- Angabe, das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen,
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.

Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Finanzierung

- Sicherheitsleistung für Vorauszahlungen
- Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Es gelten die Zusätzliche Vertragsbedingungen ("ZVB") und Besonderen Vertragsbedingungen ("BVB") der
Vergabeunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Bewerbergemeinschaften müssen im Falle der Angebotsbearbeitung eine Bietergemeinschaft bilden.
Die Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung