Wertbarer Gesamtpreis (netto) für technische Betriebsführung entsprechend der Regelung "Entgelt, Zahlungsmodalitäten" im Betriebsführungsvertrag, einzutragen in die Preisblätter, Anlage D03
Unterkriterium I.1. Preisblatt 1 - Bestandteile der Pauschale DL-Entgelt (netto) Gewichtung: 20
Unterkriterium I.2. Preisblatt 2a- Personalverrechnungssätze (netto) Gewichtung: 25
Unterkriterium I.3. Preisblatt 2b -- Fahrzeuge / Geräte Gewichtung:15
Unterkriterium I.4. Preisblatt 3 - Fallpauschalen / standardisierte Projektpreise Gewichtung: 20
Erläuterung:
1. Unterkriterien I.1. und I.4: Preisblatt 1 Bestandteile der Pauschale DL-Entgelt und Preisblatt 3. Fallpauschalen / standardisierte Projektpreise Wertbarer Gesamtpreis (netto) (maximal jeweils 20 Wertungspunkte)
Der Bewerber hat das in der Anlage D03 beigefügte Preisblatt 1 und Preisblatt 3 auszufüllen. Es sind Pauschalen bzw. Fallpauschalen in EUR netto einzutragen. Im Preisblatt 1sind die Einzelpositionen und die Summe aller pauschalen Einzelpositionen auszufüllen. Im Preisblatt 1 wird für die vergaberechtliche Bewertung die Summe aus den drei Summen aller pauschalen Einzelpositionen (DLEntgelt) zusammengerechnet. In Preisblatt 3 wird für die vergaberechtliche Bewertung eine Summe aller Fallpauschalen gebildet. Die jeweilige Summe des Preisblattes 1 und des Preisblattes 3 aller pauschalen Einzelpositionen ist der "wertbare angebotene Gesamtpreis". Das beste Angebot ist dasjenige vom Bieter mit dem niedrigsten "wertbaren angebotene Gesamt-preis" (in EUR netto). Dieses erhält die volle Wertungspunktzahl. Das Angebot des Bieters mit mehr als dem doppelten "wertbaren angebotene Gesamtpreis" (in EUR netto) erhält 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Entgelte erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen entsprechend der in Anlage B02 dargelegten Formel.
2. Unterkriterium I.2: Nach Preisblatt 2a wird das durchschnittliche Zeithonorar je Stunde ("Normalzeit") für alle anzugebenden Kategorien (kaufmännische/r Sachbearbeiter/in, technische/r Sachbearbeiter/in, Monteur/in, Obermonteur/in / Spezialmonteur/in, Meister/in, Spezialist/in Sekundärtechnik, Ingenieur/in, Fach- und Spezialingenieur/in***, Projektleiter/in / Baukoordinator/in****) bewertet. Wertbarer Gesamtpreis (netto) (maximal 20 Wertungspunkte) Der Bewerber hat das in der Anlage D03 beigefügte Preisblatt 2a auszufüllen. Es sind die Stundens-ätze in EUR netto für die jeweiligen Kategorien einzutragen. Für die vergaberechtliche Bewertung wird ein durchschnittlicher Preis für diese Stunden bewertet. Das niedrigste wertbare durchschnittliche Zeithonorar erhält die jeweils maximal erreichbare Punktzahl von 25 Punkten. 0 Wertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten wertbaren Gesamtangebotspreises. Alle Angebote mit darüber liegenden Durchschnittspreisen erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Entgelte erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen entsprechend der in Anlage B02 dargelegten Formel.
3. Unterkriterium I.3. Preisblatt 2b - Fahrzeuge Geräte (verschiedene Kategorien). Wertbarer Gesamtpreis (netto) (maximal 15 Wertungspunkte)
Der Bewerber hat das in der Anlage D03 beigefügte Preisblatt 2b auszufüllen. Es sind unter anderem die Stundensätze in EUR netto für die jeweiligen Kategorien einzutragen. Für die vergaberechtliche Bewertung wird der durchschnittliche Preis für diese Stunden bewertet. Das ist der "wertbare angebotener Gesamtpreis" (netto) Der niedrigste "wertbare Gesamtpreis" erhält die jeweils maximal erreichbare Punktzahl von 15 Punkten. 0 Wertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten wertbaren Gesamtpreises. Alle Angebote mit darüber liegenden Durchschnittspreisen erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Entgelte erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen entsprechend der in Anlage B02 dargelegten Formel.