Verfahrensangaben

Neu - Netze Hechingen GmbH & Co. KG, Vergabeverfahren Techn. Betriebsführung Strom...

VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.08.2026 10:00 Uhr
31.08.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Netze Hechingen GmbH & Co. KG
DE276056672
Alte Rottenburger Str. 5
72379
Hechingen
Deutschland
DE143
Kanzlei BBH - Vergabestelle München
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89 231 164-140
+49 89 231 164-570

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Kanzlei BBH - Vergabestelle München
DE 222157292
Pfeuferstr. 7
81373
München
Deutschland
DE212
RAin Anne Rupf
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140
+49 89231164-570
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Leitweg ID: 08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

65320000-2
65000000-3
09310000-5
65310000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ziel: Technische Betriebsführung für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Netze Hechingen sind Eigentümer und Konzessionsnehmer (i.S.v. § 46 EnWG) des Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Hechingen.
Der gegenwärtige Vertrag mit der Netze BW GmbH über die technische Betriebsführung für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung läuft zum 31.12.2026 aus. Deshalb wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ein geeignetes, zuverlässiges und fachkundiges Unternehmen, gesucht, das die Aufgabe der technischen Betriebsführung ab dem 01.01.2027 (im Folgenden: "Betriebsführer") übernimmt.
Weitere Details zur Leistungsbeschreibung kann den Anlagen E01 - E 03 entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
66

Die reguläre Laufzeit des ausschreibungsgegenständlichen Vertrags über die technische Betriebsführung beträgt 5,5 Jahre; es bestehen einseitige Verlängerungsoptionen für die Netze Hechingen: Der erste Verlängerungszeitraum beträgt zwei Jahre; der zweite Verlängerungszeitraum beträgt ebenfalls zwei Jahre. Die kaufmännische Betriebsführung des Stromverteilnetz ist anderweitig bis Mitte 2032 sichergestellt.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marktplatz 1
72379
Hechingen
Deutschland
DE143

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wertbarer Gesamtpreis (netto) für technische Betriebsführung entsprechend der Regelung "Entgelt, Zahlungsmodalitäten" im Betriebsführungsvertrag, einzutragen in Anlage D03

Wertbarer Gesamtpreis (netto) für technische Betriebsführung entsprechend der Regelung "Entgelt, Zahlungsmodalitäten" im Betriebsführungsvertrag, einzutragen in die Preisblätter, Anlage D03

Unterkriterium I.1. Preisblatt 1 - Bestandteile der Pauschale DL-Entgelt (netto) Gewichtung: 20
Unterkriterium I.2. Preisblatt 2a- Personalverrechnungssätze (netto) Gewichtung: 25
Unterkriterium I.3. Preisblatt 2b -- Fahrzeuge / Geräte Gewichtung:15
Unterkriterium I.4. Preisblatt 3 - Fallpauschalen / standardisierte Projektpreise Gewichtung: 20

Erläuterung:

1. Unterkriterien I.1. und I.4: Preisblatt 1 Bestandteile der Pauschale DL-Entgelt und Preisblatt 3. Fallpauschalen / standardisierte Projektpreise Wertbarer Gesamtpreis (netto) (maximal jeweils 20 Wertungspunkte)

Der Bewerber hat das in der Anlage D03 beigefügte Preisblatt 1 und Preisblatt 3 auszufüllen. Es sind Pauschalen bzw. Fallpauschalen in EUR netto einzutragen. Im Preisblatt 1sind die Einzelpositionen und die Summe aller pauschalen Einzelpositionen auszufüllen. Im Preisblatt 1 wird für die vergaberechtliche Bewertung die Summe aus den drei Summen aller pauschalen Einzelpositionen (DLEntgelt) zusammengerechnet. In Preisblatt 3 wird für die vergaberechtliche Bewertung eine Summe aller Fallpauschalen gebildet. Die jeweilige Summe des Preisblattes 1 und des Preisblattes 3 aller pauschalen Einzelpositionen ist der "wertbare angebotene Gesamtpreis". Das beste Angebot ist dasjenige vom Bieter mit dem niedrigsten "wertbaren angebotene Gesamt-preis" (in EUR netto). Dieses erhält die volle Wertungspunktzahl. Das Angebot des Bieters mit mehr als dem doppelten "wertbaren angebotene Gesamtpreis" (in EUR netto) erhält 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Entgelte erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen entsprechend der in Anlage B02 dargelegten Formel.

2. Unterkriterium I.2: Nach Preisblatt 2a wird das durchschnittliche Zeithonorar je Stunde ("Normalzeit") für alle anzugebenden Kategorien (kaufmännische/r Sachbearbeiter/in, technische/r Sachbearbeiter/in, Monteur/in, Obermonteur/in / Spezialmonteur/in, Meister/in, Spezialist/in Sekundärtechnik, Ingenieur/in, Fach- und Spezialingenieur/in***, Projektleiter/in / Baukoordinator/in****) bewertet. Wertbarer Gesamtpreis (netto) (maximal 20 Wertungspunkte) Der Bewerber hat das in der Anlage D03 beigefügte Preisblatt 2a auszufüllen. Es sind die Stundens-ätze in EUR netto für die jeweiligen Kategorien einzutragen. Für die vergaberechtliche Bewertung wird ein durchschnittlicher Preis für diese Stunden bewertet. Das niedrigste wertbare durchschnittliche Zeithonorar erhält die jeweils maximal erreichbare Punktzahl von 25 Punkten. 0 Wertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten wertbaren Gesamtangebotspreises. Alle Angebote mit darüber liegenden Durchschnittspreisen erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Entgelte erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen entsprechend der in Anlage B02 dargelegten Formel.

3. Unterkriterium I.3. Preisblatt 2b - Fahrzeuge Geräte (verschiedene Kategorien). Wertbarer Gesamtpreis (netto) (maximal 15 Wertungspunkte)
Der Bewerber hat das in der Anlage D03 beigefügte Preisblatt 2b auszufüllen. Es sind unter anderem die Stundensätze in EUR netto für die jeweiligen Kategorien einzutragen. Für die vergaberechtliche Bewertung wird der durchschnittliche Preis für diese Stunden bewertet. Das ist der "wertbare angebotener Gesamtpreis" (netto) Der niedrigste "wertbare Gesamtpreis" erhält die jeweils maximal erreichbare Punktzahl von 15 Punkten. 0 Wertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten wertbaren Gesamtpreises. Alle Angebote mit darüber liegenden Durchschnittspreisen erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Entgelte erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen entsprechend der in Anlage B02 dargelegten Formel.

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Störungsbehebungskonzept ausgehend von 2.7. der Leistungsbeschreibung:

1. Störungsbehebungskonzept ausgehend von 2.7. der Leistungsbeschreibung:
Es wird ein fachliches Konzept über die Art und Weise der Behebung von Netzstörungen bewertet. Das Konzept soll folgende Punkte beinhalten:
- Veranschlagte Zeiträume von durchschnittlichen Versorgungsunterbrechung unterschiedlicher Art und Weise.
- Darstellung, wie Störungen unterschiedlicher Formen behoben werden. Dabei sollen die durchschnittlichen Reaktionszeiten, die technische Leistungsfähigkeit und die IT-Sicherheit dargestellt werden.

Der Inhalt des Konzepts wird bewertet. Der Bewerber ist aufgefordert, jeweils in einem kurzen Konzept darzulegen, wie die genannten Punkte umgesetzt werden sollen. Das Konzept ist auf jeweils maximal 5 DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial, 12 pt) darzustellen und auf gesonderten Blättern dem Angebot beizufügen. Alle über den zugelassenen Umfang hinausgehenden Ausführungen werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.

2. Bewertung des Konzepts
Erzielt werden können maximal 20 Wertungspunkte für das Konzept. Die Bewertung erfolgt nach einem modifiziertem Schulnotensystem, bei welchem 4 Wertungspunkte die beste Bewertung und 0 Wertungspunkte die schlechteste Bewertung darstellen:
BEWERTUNGSTABELLE
0 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist nicht beschrieben oder wird nicht vor-gelegt.
1 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist ungenügend oder nur lückenhaft beschrieben. Wesentliche Aspekte der Aufgabenstellung werden nicht berücksichtigt, das Konzept lässt deshalb höchstens eine unter-durchschnittliche Umsetzung der erwarteten Aufgabenerledigung erwarten.
2 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist allgemein beschrieben und berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung. Es lässt deshalb eine durchschnittliche Umsetzung erwarten.
3 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist konkret beschrieben und berücksichtig alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für die Sektorenauftraggeberin und die Komplexität des Projekts erkennbar, das Konzept lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten.
4 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist konkret beschrieben und berücksichtigt alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für die Sektorenauftraggeberin und die Komplexität des Projekts erkennbar, das Konzept lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. Zusätzlich lässt das beschriebene Konzept im unmittelbaren Bieter-vergleich die beste Umsetzung der Aufgabe in ihrer vollen Komplexität erwarten.

Die für dieses Kriterium erzielten Wertungspunkte werden durch Multiplikation der erreichten Punktzahl im Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl (mit zwei Nachkommastellen) ermittelt.
Formel/Beispiele dazu:
Der Bieter bekommt 3 von 4 Punkten bei der Wertung. Die maximal erreichbaren Wertungspunkte betragen 4 Wertungspunkte. Der Bieter erreicht somit eine Wertungspunktzahl von 15 (berechnet aus 20 Wertungspunkten für dieses Unterkriterium = (3 / 4 Punkte * 20 Wertungspunkte = 15).

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben

Zusätzliche Angaben

Das Vergabeverfahren schließt sich an das Verfahren 247908-2026 , OJ S 71/2026 13/04/2026 an.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das vorliegende Verfahren wird als offenes Verfahren gemäß § 119 GWB i.V. m. § 14 SektVO durchgeführt. Das Verfahren ist einstufig ausgestaltet.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJMGE7

Einlegung von Rechtsbehelfen

III. Nachprüfung des Vergabeverfahrens
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften an die
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Telefon +49 721926-8730
Telefax +49 721926-39857
vergabekammer@rpk.bwl.de
wenden.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragge-ber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- und Beschwerderechts gem. § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal DTVP - Deutsches Vergabeportal abgewickelt.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen können ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf dem Vergabeportal DTVP - Deutsches Vergabeportal heruntergeladen werden.
Änderungen und Antworten auf Bieterfragen sowie sonstige Informationen werden den Teil-nehmern und Bietern über die Vergabeplattform mitgeteilt. Über den Eingang der Mitteilung erhalten die registrierten und angemeldeten Teilnehmer und Bieter eine automatische Be-nachrichtigung durch die Vergabeplattform. Die Teilnehmer und Bieter sind dennoch in der Pflicht, sich selbstständig und unaufgefordert über Änderungen und Antworten auf Bieter-fragen oder neue Informationen auf der Vergabeplattform zu informieren.
Im Falle von technischen Schwierigkeiten sind die Teilnehmer/Bieter gehalten, den Support des Vergabeportales DTVP - Deutsches Vergabeportal über die für Teilnehmer/Bieter zur Verfügung stehende Hotline in Anspruch zu nehmen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Bewerber/Bieter müssen folgende Erklärungen machen, vgl. Formblatt Anlage C 05
1. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht
I. gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
II. gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz oder
III. gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
IV. gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als EUR 2.500 belegt worden bin/sind.

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den § 22 i. V. m. § 24 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen.
Sollte einer der oben genannten Ausschlussgründe vorliegen, so ist dies gesondert zu erklären. Ebenso ist bei Selbstreinigungsmaßnahmen gesondert auf diese zu verweisen.

2. Angaben über Selbstreinigung
Mein/Unser Unternehmen hat eine erfolgreiche Selbstreinigung durchgeführt. Die Bestätigung(en) werde(n) ich/wir auf Verlangen vorlegen.

Außerdem müssen die Bewerber/Bieter folgende Erklärungen abgeben, vgl. Formblatt C06:

Eigenerklärung zu Artikel 5K der Verordnung (EU) NR. 833/2014 über die Einhaltung von EU-Sanktionen gegenüber Russland

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123, 124 GWB vorliegen
Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen (Anlage C05) verwendet werden.
- Formblatt Eigenerklärung Einhaltung EU-Sanktionen ggü. Russland
Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Einhaltung EU-Sanktionen ggü. Russland (Anlage C06) verwendet werden.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nicht älter als 1 Jahr vor Veröffentlichung; sofern einschlägig: Nachweis für keine Teilnahme am Sozialkassenverfahren)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Beschreibung
- Es ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von
- EUR 5.000.000,00 für Personenschäden pro Jahr,
- EUR 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Maklers) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Alternativ ist eine gleichlautende Bestätigung aller Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen, in der -neben den vorstehenden Deckungssummen für jedes Mitglied- die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das damit verbundene Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung abgebildet ist.
Zum Nachweis der Eignung ist vorläufig eine Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Versicherungsschutz (Anlage C08) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, den Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung auf zusätzliches Verlangen anzufordern.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Beschreibung
- Erklärung über den mittleren Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Umsätze (Anlage C07) verwendet werden.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

- Angabe zur Beschäftigtenzahl / Arbeitskräfte im Mittel der letzten drei Kalenderjahre

Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Personalausstattung (Anlage C10) verwendet werden

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

- Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Betriebsführung des Stromnetzes zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist begonnen wurde.
Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Technische Betriebsführung eines Stromverteilnetzes

- Für die Angabe der Referenzen muss das Formblatt Eigenerklärung Referenzen (Anlage C09) verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, ergänzende Unterlagen zu den Projekten mit dem Angebot einzureichen. Dem Auftraggeber genügen die Eigenangaben im Formblatt Referenzen (Anlage C09). Sofern der Bieter freiwillig zusätzliche Unterlagen (z.B. umfangreiches Projektdatenblatt) einreichen will, muss dieses mit den Angaben im Formblatt übereinstimmen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

- Sofern vorhanden: Nachweis über die Genehmigung des Netzbetriebs nach § 4 EnWG (falls eigenes Netz vorhanden)
- Nachweis einer aktuellen TSM-Zertifizierung VDE-AR-N-4001 (S 1000) für Stromnetzbetriebsführung oder eine vergleichbare Bescheinigung eines Mitgliedstaates des EWR
- Qualifikationsnachweis für Führungskräfte gemäß VDE-AR-N-4001 (S 1000) oder einer gleichwertigen Norm
- Nachweis der Zertifizierung des Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS)
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015
- Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 (Kopie ausreichend) oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers
- Nachweis Umsetzung Network and Information Security Directive 2 (kurz: "NIS2")
- Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 50.001:2018
- Erklärung über die Befähigung zur Übernahme der Anlagenverantwortung nach DIN VDE 0105-100 und GUV (selbst gefertigt)
- Erklärung über die Befähigung für die Durchführung von Wartungs- u. Montagearbeiten im 0,4-kV-Netz und für die Reinigungsarbeiten in 10-kV-Mittelspannungsanlagen (selbst gefertigt)

Finanzierung

Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung