Die StadtBetrieb Bornheim AöR beabsichtigt in eigener Sache (Los I) sowie Namens und im Auftrag der Stadt Bornheim (Los II) zur Abdeckung des jeweiligen Bedarfs an Strom aus erneuerbaren Energien, Verträge zur Belieferung ihrer Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und Standardlastprofil (SLP) abzuschließen.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der jeweilige Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, das heißt bis zum 31.12.2029, wenn weder der Lieferant noch der Kunde bis zum 31.03.2028, 24.00 Uhr den Vertrag zum 31.12.2028, 24.00 Uhr schriftlich gekündigt hat.
Wertungsrelevant ist allein der Angebotspreis. Die Einzelheiten der preislichen Bewertung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB weisen wir hin.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zur Nachprüfung des Vergabeverfahrens können Sie sich an die Vergabekammer Rheinland
c/o Bezirksregierung KölnZeughausstraße 2-1050667 KölnTel.: +49 221 147-3045Fax: +49 221 147-2889E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.dewenden.
Für Nachprüfungsanträge, die ab dem 01.07.2026 eingereicht werden, ist ausschließlich die
Vergabekammer WestfalenAlbrecht-Thaer-Straße 948147 MünsterDeutschlandTelefon: +49 (0) 251 4111691Fax: +49 (0)251 411-2165vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
zuständig (§ 2 Abs. 2 der Zuständigkeitsverordnung Vergabekammern NRW).
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche geforderten Eignungsnachweise und Angebotsinhalte im Rahmen des vergaberechtlichen Zulässigen (§ 56 VgV) von den beteiligten Unternehmen nachzufordern.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufentG, § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG
- Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Falle der Bezuschlagung vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und nachgewiesen wird, die die folgenden Deckungssummen aufweist:- Personen- und Sachschäden: 3.000.000,- Euro
Zwei Referenzen über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge. Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn deren Lieferbeginn zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2025 gelegen hat und
- Los I: mindestens 2 RLM- und 20 SLP-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden.- Los II: mindestens 2 RLM- und 20 SLP-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden.
Eine Referenz kann auch insoweit zusammengesetzt werden, als dass jeweils ein Projekt mit den geforderten RLM- bzw. SLP-Abnahmestellen nachgewiesen wird. Jede Teilreferenz muss jedoch entweder mindestens 2 RLM- oder 20 SLP-Abnahmestellen umfassen.
Rechtsform, die unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaftsmitglieder sicherstellt (z. B. GbR)
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachlich und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen (Eignungsleihe).
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.