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Verfahrensangaben

öTW_Technische Ausrüstung ELT_Bad Soden-Salmünster, Spessart Therme, 6196-25

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.03.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bad Soden-Salmünster
DE113525291
Rathausstraße 1
63628
Bad Soden-Salmünster
Deutschland
DE719
BBH München
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140
+49 89231164-570

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Kanzlei BBH - Vergabestelle München
DE 222157292
Pfeuferstr. 7
81373
München
Deutschland
DE212
BBH München
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140
+49 89231164-570
Weitere Auskünfte
Kanzlei BBH - Vergabestelle München
DE 222157292
Pfeuferstr. 7
81373
München
Deutschland
DE212
BBH München
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140
+49 89231164-570
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
061511126603
Wilhelminenstraße 1-3
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126603

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71321000-4
71000000-8
71300000-1
71322000-1
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Bad Soden-Salmünster plant den Teilrückbau mit anschließendem Wideraufbau und einer grundhaften Sanierung des Bestandes der Spessart Therme Bad Soden - Salmünster.

Die Spessart Therme ist eine Anlage, die seit den 70er Jahren immer wieder Funktionen erweitert und an die Anforderungen angepasst wurde. Mittlerweile sind fast alle Bereiche der Therme, mit Ausnahme des 25-Meter-Schwimmbeckens, sanierungsbedürftig oder entsprechen nicht mehr den heute zu erwartenden Standards. Die Verantwortlichen des Kurbetriebs haben sich für einen Teilneubau der Therme und grundlegenden Sanierungen der restlichen Bereiche inkl. der Sole-Brunnenanlagen entschieden. Ebenso sind die Freianlagen neu zu gestalten.

Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (KGR 300-600) werden grob auf 29 Millionen EUR netto geschätzt. Die Gesamtfertigstellung ist bis Ende 2030 geplant.

Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 HOAI in den Anlagengruppen 4, 5 und 8 sowie weitere Besondere Leistungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Projektbeschreibung:
Die Spessart Therme ist eine Anlage, die seit den 70er Jahren immer wieder Funktionen erweitert und an die Anforderungen angepasst wurde. Mittlerweile sind fast alle Bereiche der Therme, mit Ausnahme des 25-Meter-Schwimmbeckens, sanierungsbedürftig oder entsprechen nicht mehr den heute zu erwartenden Standards. Die Verantwortlichen des Kurbetriebs haben sich für einen Teilneubau der Therme und grundlegenden Sanierungen der restlichen Bereiche inkl. der Sole-Brunnenanlagen entschieden. Ebenso sind die Freianlagen neu zu gestalten. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (KGR 300-600) werden grob auf 29 Millionen EUR netto geschätzt.

Die Spessart Therme ist in den Kurbetrieb integriert und somit eng an den Gebäudekomplex angebunden.

Die neu zu errichtenden bzw. grundhaft zu sanierenden Bereichen werden in folgende Teilflächen grob untergliedert:
-Foyer, Eingang & Kasse sowie Erschließung des Obergeschosses: 800 m2 (Sanierung)
-Umkleide & Sanitäranlagen Bad: 800 m2 (Sanierung)
-Innenbecken & Umgänge: 1.100 m2 (Neubau)
-Außenbecken und -anlage: 1.400 m2 (Neubau)
-Bewegungsbecken mit div. Nebenflächen: 600 m2 (Neubau)
-Sauna-Innenbereich: 250 m2 (Neubau)
-Attraktive Freiflächen mit Saunahütten und Ruhebereichen: 1.500 m2, optional nach Süden erweiterbar um 1.500 m2 (Neubau)
-25-Meter-Schwimmbecken, fertiggestellt 2019 (Bestand)
-Gastronomiebereiche mit Küche und Nebenräumen: 650 m2 (Neubau)
-Zwei Totes-Meer-Salzgrotten (Neubau)
-Gesamte Haustechnik inklusive der Energieversorgung (Strom und Wärme) des gesamten Gebäudekomplexes des Kurbetriebs (siehe 1.3.5 Energieversorgung) im Untergeschoss: ca. 1.500 m2 (Neubau).
-Sole-Aufbereitung (Neubau)

Der Thermenbereich ist Bestandteil des Gebäudekomplexes des Kurbetriebes, welches ein 25-Meter-Schwimmbecken, Veranstaltungshalle, Turnhalle, hist. Konzertsaal, diverse Besprechungsräume und einen Verwaltungstrakt beinhaltet. Hinzu kommen ein voll vermietetes Ärztehaus sowie weitere Gewerbeflächen. Der gesamte Gebäudekomplex des Kurbetriebes wird aktuell durch eine im abgängigen Thermenbereich angesiedelte Energiezentrale mit Strom und Wärme versorgt.

Zudem gibt es einen Solebrunnen, der die Therme mit Heilwasser versorgt und eine Redundanz auf dem Vorplatz der Brunnenpassage, also in unmittelbarer Nähe der Anlage. Letzterer soll neben diversen erneuerbaren Energiequellen (v.a. Solar- und Windenergie) künftig auch für die Energieversorgung berücksichtigt werden. Für die Zusammenführung der zuvor genannten Bereiche wird eine eigene Fachplanung parallel zur Planung der Therme erstellt.

Projektgegenstand:
Es werden Fachplaner gesucht, welche die Leistungen der Architektur, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, technischen Gebäudeausrüstung (Elektrofachplanung und Heizung, Lüftung, Sanitär), der bauphysikalischen und raumakustischen Maßnahmen (Wärmeschutz, Bau-/Raumakustik) planen und entsprechend aller Leistungsphasen nach HOAI bis zur Inbetriebnahme umsetzen. Dies wird eng mit dem parallel erstellten Energiekonzept und dessen Umsetzung zu verzahnen sein.

Es bestehen Schnittstellen zu weiteren Bereichen des Gebäudekomplexes des Kurbetriebs, die nach Möglichkeit nicht grundlegend baulich verändert werden sollen. Diese sind das 25-Meter-Schwimmbecken mit neuem Sanitärbereich, die westlich und südlich der Brunnenpassage liegenden Neubauten (Spessart FORUM, Ärztehaus) sowie der Therapie- und Wellnessbereich im OG. In den beiliegenden Grundrissen sind diese erkennbar.

Von Seiten der Stadt Bad Soden-Salmünster ist vorgesehen, dass im unmittelbaren Umfeld ein Grundstück zur Errichtung eines Hotels zur Verfügung gestellt werden kann. Nach Möglichkeit soll hier ein Bademantelgang zur Therme ermöglicht werden.

Hinweis zur Architektur/Innenarchitektur: Ein Großteil der bestehenden Therme wird zurückgebaut und der restliche Teil grundhaft saniert. Hierdurch wird das künftige Erscheinungsbild der Therme stark verändert. Dies soll sich auch in der zukünftigen Fassade/Außenansicht deutlich widerspiegeln, damit die neue Therme als solche klar erkennbar ist. Die Anordnung der unterschiedlichen Bereiche ist durch die ständige Erweiterung der vergangenen 40 Jahre entstanden und lebte bislang mit Kompromissen hinsichtlich Funktion, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung. Dies soll mit der neuen Planung nunmehr "aus einem Guss" erscheinen und sich keinen Kompromissen unterordnen. Die Konzeption soll insbesondere hinsichtlich Akustik, Barrierefreiheit, Funktionen, Erschließung, Orientierung, Zuordnung der Bereiche, Design und Attraktivität neu gedacht werden. Ziel ist eine Neuorientierung, die einerseits anhand der örtlichen Gegebenheiten realistisch bleibt, andererseits aber den aktuellen Bedürfnissen, sinnvollen Trends der Nutzergruppen hinsichtlich Wellness, Therapie und Gesundheit gerecht wird. Zudem soll der Spessart als Namensgeber der Spessart Therme baulich eindeutig hervortreten und in der Innenraumgestaltung erlebbar werden. Wichtig ist ebenfalls, dass das ortsgebundene Heilmittel Sole für die Gäste sichtbar und ebenfalls erlebbar wird.

Weiterhin sind im Zuge der Planungsaufgabe Schwerpunkte u.a. hinsichtlich Bauphysik, Brandschutz, Nachhaltigkeit beim Energieverbrauch, Instandhaltungs- und Betriebskosten zu koordinieren. Die Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen sind zu berücksichtigen.

Die Leistungsbeschreibung (ANLAGE E01) der Vergabeunterlagen wird ergänzend in Bezug genommen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rathausstraße 1
63628
Bad Soden-Salmünster
Deutschland
DE719

Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle (Frowin-von-Hutten-Straße 5, 63628 Bad Soden-Salmünster), soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 - Grundlagenermittlung und Vorplanung (Stufe 1) beauftragt.

Weitere Leistungsstufen werden sodann voraussichtlich wie folgt beauftragt:
Stufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Stufe 3: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe
Stufe 4: Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung

Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen/Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Auch behält sich der Auftraggeber eine Anpassung der Leistungsstufen vor.

Zusätzliche Angaben

Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sow. Freianlagen, Planungsleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung, Planungsleistungen der Fachplanung Technischen Ausrüstung HLS (inkl. Badetechnik) sowie Projektsteuerungsleistungen werden jeweils in gesonderter Auftragsbekanntmachung veröffentlicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJMC50

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es wird ausdrücklich auf die Allgemeine Bieterinformation (Anlage A) hingewiesen.
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Auftraggeberin hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen.
Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen müssen über die Kommunikation des Vergabeportals an die Auftraggeberin gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen erteilt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist. Sofern die Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereitstellt, wird sie diese auf der Vergabeplattform hochladen. Den Unternehmen obliegt es selbst zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahrens bereitstehen.
Der Teilnahmeantrag sowie das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bewerber auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt der Bewerber die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird der Teilnahmeantrag / das Angebot ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag / das Angebot muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und für die Teilnahme an den Verhandlungen wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Alle Unterlagen und Informationen, die den Teilnehmern/Bietern im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden oder bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln.
Die Auftraggeberin fragt beim Bundeskartellamt an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. In diesem Falle werden regelmäßig auch die den Teilnehmer/ Bieter betreffenden personenbezogenen Daten an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Die Verantwortliche als Auftraggeberin hat nach der VergStatVO öffentliche Aufträge, die nach dem 01.10.2020 bezuschlagt werden, an die durch das Statistische Bundesamt (Destatis) betriebene Vergabestatistik zu melden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung meldet die Verantwortliche an Destatis die vergebenen Aufträge unter Angabe des obsiegenden Bieters. In diesem Falle werden regelmäßig auch die betreffenden personenbezogenen Daten des Teilnehmers / Bieters an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Teilnehmer / Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. In diesem Falle werden ggfs. auch personenbezogenen Daten gegenüber unterlegenen Bietern offengelegt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, sobald die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs abgeschlossen ist. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nicht möglich ist auf Basis der Kriterien des Teilnahmewettbewerbs, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend für Unterlagen, die die Bewertung der Rangfolge (Begrenzung der Anzahl der Bewerber nach § 51 VgV) im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs betreffen. Sofern zur Prüfung der Eignung die Nachforderung von Unterlagen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie von Unterlagen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit betroffen ist, bleiben die Nachforderungen im Rahmen des Auswahlverfahren nach § 51 VgV unberücksichtigt. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben gehen insofern zu Lasten des Bewerbers.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung nach Sanktions-VO" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages/Angebots abzugeben. Die Eigenerklärung ist gemäß den Bedingungen der Verordnung auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden abzugeben

Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Ingenieur oder vergleichbar.

Der Nachweis ist durch Vorlage der Kammereintragung oder des Mitgliedsausweises, alternativ durch Angabe von Eintragungsort und -nummer (sofern öffentlich einsehbar) zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von
- EUR 5.000.000,00 für Personenschäden pro Jahr,
- EUR 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Maklers) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Alternativ ist eine gleichlautende Bestätigung aller Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen, in der -neben den vorstehenden Deckungssummen für jedes Mitglied- die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das damit verbundene Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung abgebildet ist.

Zum Nachweis der Eignung ist vorläufig eine Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Versicherungsschutz (Anlage C08) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, den Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung auf zusätzliches Verlangen anzufordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Für die Erklärung muss das Formblatt "Eigenerklärung Umsätze" (Anlage C07) verwendet werden.

Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (§ 51 VgV): Jahresumsatz (netto) im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
50 Punkte ab 700.000
40 Punkte: ab 600.000
30 Punkte: ab 500.000
20 Punkte: ab 400.000
10 Punkte: ab 300.000

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eignungskriterium: Angabe zu fachlichen/technischen Mitarbeitern (Ingenieure oder vergleichbar) im Mittel der letzten drei Kalenderjahre.

Für die Erklärung muss das Formblatt "Eigenerklärung Personalausstattung" (Anlage C10) verwendet werden.

Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (§ 51 VgV): Beschäftigtenzahl / Arbeitskräfte im Mittel der letzten drei Jahre
50 Punkte: ab 4 Mitarbeitern (Ingenieure oder vergleichbar)
30 Punkte: ab 3 Mitarbeitern (Ingenieure oder vergleichbar)
10 Punkte: ab 2 Mitarbeitern (Ingenieure oder vergleichbar)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterium:
Angabe vergleichbarer Referenzen aus den letzten 10 Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Baufertigstellung (Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.

Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Angaben gefordert zu:
-Planung öffentlicher Schwimmbäder (DIN EN 15288-1:2019-05)
-Art der Durchführung
-Leistungsumfang Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4, 5, 8
-Größenordnung
-Planung Aufdach-PV-Anlagen

Für die Angabe der Referenzen müssen die Formblätter "Eigenerklärung Referenzen" (Anlage C09) verwendet werden. Projekt-/Referenzbeschreibungen können zusätzlich zu den Angaben im Formblatt eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, auf gesondertes Verlangen weitere Projekt-/Referenzbeschreibungen anzufordern.

Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (§ 51 VgV):
Angabe zu bereits erbrachten Dienstleistungen - Referenzprojekte

Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Baufertigstellung (Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. Einzelne Referenzen, die die Anforderungen mehrerer Referenzportfolios erfüllen, können mehrfach eingereicht werden.

Referenzportfolio 1 - Planung Technische Ausrüstung (ELT) öffentlicher Schwimmbäder
Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 90 Punkte erreicht werden.

Kriterium 1: Gegenstand der Aufgabenstellung:
- 20 Punkte: Planung öffentlicher Schwimmbäder (DIN EN 15288-1:2019-05)
Kriterium 2: Art der Durchführung:
- 20 Punkte: Neubau / (Erweiterungs-)Neubau
- 10 Punkte: Sanierung / Umbau
Kriterium 3: Leistungsumfang (Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT)
- 20 Punkte: Anlagengruppe 4: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 1-3, 5-8
- 5 Punkte: Anlagengruppe 5: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 1-3, 5-8
- 5 Punkte: Anlagengruppe 8: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 1-3, 5-8
- 10 Punkte: Anlagengruppe 4: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 1-3, 5-8
- 2,5 Punkte: Anlagengruppe 5: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 1-3, 5-8
- 2,5 Punkte: Anlagengruppe 8: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 1-3, 5-8
Kriterium 4: Größenordnung:
- 20 Punkte: anrechenbare Kosten KG 440, 450, 480 ab 1,5 Mio. EUR netto
- 10 Punkte: anrechenbare Kosten KG 440, 450, 480 ab 1,0 Mio. EUR netto

Referenzportfolio 2 - PV-Anlagen / Eigenstromversorgung
Die beste Referenz wird gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 20 Punkte erreicht werden.
Kriterium 1: Planung Aufdach-PV-Anlagen:
- 20 Punkte: Planung Aufdach-PV-Anlagen mit einer Größe ab 100 m²

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
380,00

Finanzierung

Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bewerbergemeinschaften müssen im Falle der Angebotsbearbeitung eine Bietergemeinschaft bilden.
Die Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung