Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (nachfolgend: NPorts) beabsichtigt, ihren Bedarf an Strom und Erdgas an insgesamt 5 Niederlassungen und der Zentrale Oldenburg für die Jahre 2027 - 2029 und optional 2030 (Erdgas - Los I) bzw. 2027-2029 und optional 2030 (Strom - Los II) marktorientiert zu decken.
Die marktorientierte Belieferung mit Strom und Erdgas wird in zwei gesonderten Losen vergeben. Der Strombedarf beträgt voraussichtlich ca. 4,7 GWh/a, der Bedarf an Erdgas ca. 4,2 GWh/a. Die Beschreibung der weiteren Einzelheiten kann der Technischen Bieterinformation (Anlage I) entnommen werden. Eine Übersicht der beliefernden Entnahmestellen für Strom und Gas ist den Anlagen 1 und 2 zur Technischen Bieterinformation entnehmen. Die entsprechenden Lastgangdaten liegen ebenfalls bei (Anlage 3 zur technischen Bieterinformation).
Die Verträge können um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Verlängerungsoption
Auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es gilt § 51 Abs. 2 SektVO.
1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bieter Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. 2) Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister (Kopie ausreichend).
Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet) des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Ein Unternehmen wird als geeignet gewertet, welches in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren einen mittleren Mindestumsatz von 2,5 Mio. EUR pro Jahr aufweist.
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenemtechnischen Leitungspersonal.
Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen):Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt- Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum); - Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer)."Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen: - In Los I: vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Gasbeschaffung/-lieferung in mindestens vergleichbarer Höhe von 3.000 MWh/a an mind. 30 Entnahmestellen mit Standardlastprofilmessungen. Im Los I sind mind. 2 Referenzen einzureichen. - In Los II: vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Strombeschaffung/-lieferung von mind. 3.000 MWh/a an mind. 100 Entnahmestellen mit Standardlastprofilmessungen und 15 Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung. Im Los II sind mind. 2 Referenzen sind mind. 2 Referenzen einzureichen.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 3 Jahren (die 3-Jahresfrist endet mit Ablauf der Angebotsfrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 3 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 3-Jahresfrist liegen). Die Leistungen sind als beendet anzusehen, sobald die vertraglich festgelegte Abnahme erfolgt ist.
Eigenerklärung über einen eigenen Bilanzkreis (je Los) und Angabe der Bilanzkreisnummer. Sofern auf den Bilanzkreis eines Dritten zurückgegriffen werden soll, ist zusätzlich zur Bilanzkreisnummer die Nutzungsmöglichkeit des Bilanzkreises (z.B. über einen Vertrag mit dem Dritten) nachzuweisen.
Siehe Vertrag