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Verfahrensangaben

Netze Hechingen GmbH & Co. KG, Vergabeverfahren Techn. Betriebsführung Stromnetz

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.05.2026
11.05.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Netze Hechingen GmbH & Co. KG
DE276056672
Alte Rottenburger Str. 5
72379
Hechingen
Deutschland
DE143
Kanzlei BBH - Vergabestelle München
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89 231 164-140
+49 89 231 164-570

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Kanzlei BBH - Vergabestelle München
DE 222157292
Pfeuferstr. 7
81373
München
Deutschland
DE212
RAin Anne Rupf
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140
+49 89231164-570
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Leitweg ID: 08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

65320000-2
65000000-3
09310000-5
65310000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ziel: Technische Betriebsführung für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Netze Hechingen sind Eigentümer und Konzessionsnehmer (i.S.v. § 46 EnWG) des Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Hechingen.
Der gegenwärtige Vertrag mit der Netze BW GmbH über die technische Betriebsführung für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung läuft zum 31.12.2026 aus. Deshalb wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ein geeignetes, zuverlässiges und fachkundiges Unternehmen, gesucht, das die Aufgabe der technischen Betriebsführung ab dem 01.01.2027 (im Folgenden: "Betriebsführer") übernimmt.
Weitere Details zur Leistungsbeschreibung kann Anlage E01 entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
66

Die reguläre Laufzeit des ausschreibungsgegenständlichen Vertrags über die technische Betriebsführung beträgt 5,5 Jahre; es bestehen einseitige Verlängerungsoptionen für die Netze Hechingen: Der erste Verlängerungszeitraum beträgt zwei Jahre; der zweite Verlängerungszeitraum beträgt ebenfalls zwei Jahre. Die kaufmännische Betriebsführung des Stromverteilnetz ist anderweitig bis Mitte 2032 sichergestellt.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marktplatz 1
72379
Hechingen
Deutschland
DE143

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wertbarer Gesamtpreis (netto) für technische Betriebsführung entsprechend der Regelung "Entgelt, Zahlungsmodalitäten" im Betriebsführungsvertrag, einzutragen in Anlage D03

I. Wertbarer Gesamtpreis (netto) (maximal 80 Wertungspunkte)
Der Bewerber hat das in der Anlage D03 beigefügte Preisblatt auszufüllen. Es sind Pauschalen in netto einzutragen. Es sind die Einzelpositionen und die Summe aller pauschalen Einzelpositio-nen auszufüllen. Die Summe aller pauschalen Einzelpositionen ist der "wertbare angebotene Gesamtpreis".
Das beste Angebot ist dasjenige vom Bieter mit dem niedrigsten Entgelt für die technische Betriebsführung (netto). Dieses erhält die volle Wertungspunktzahl. Das Angebot des Bieters mit mehr als dem doppelten monatlichen Entgelt (netto) erhält 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Entgelte erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen entsprechend der Formel in der Anlage B02.

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Störungsbehebungskonzept ausgehend von 2.7. der Leistungsbeschreibung:

1. Störungsbehebungskonzept ausgehend von 2.7. der Leistungsbeschreibung:
Es wird ein fachliches Konzept über die Art und Weise der Behebung von Netzstörungen bewertet. Das Konzept soll folgende Punkte beinhalten:
- Veranschlagte Zeiträume von durchschnittlichen Versorgungsunterbrechung unterschiedlicher Art und Weise.
- Darstellung, wie Störungen unterschiedlicher Formen behoben werden. Dabei sollen die durchschnittlichen Reaktionszeiten, die technische Leistungsfähigkeit und die IT-Sicherheit dargestellt werden.

Der Inhalt des Konzepts wird bewertet. Der Bewerber ist aufgefordert, jeweils in einem kurzen Konzept darzulegen, wie die genannten Punkte umgesetzt werden sollen. Das Konzept ist auf jeweils maximal 5 DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial, 12 pt) darzustellen und auf gesonderten Blättern dem Angebot beizufügen. Alle über den zugelassenen Umfang hinausgehenden Ausführungen werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.

2. Bewertung des Konzepts
Erzielt werden können maximal 30 Wertungspunkte für das Konzept. Die Bewertung erfolgt nach einem modifiziertem Schulnotensystem, bei welchem 4 Wertungspunkte die beste Bewertung und 0 Wertungspunkte die schlechteste Bewertung darstellen:
BEWERTUNGSTABELLE
0 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist nicht beschrieben oder wird nicht vor-gelegt.
1 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist ungenügend oder nur lückenhaft be-schrieben. Wesentliche Aspekte der Aufgabenstellung werden nicht berücksichtigt, das Konzept lässt deshalb höchstens eine unter-durchschnittliche Umsetzung der erwarteten Aufgabenerledigung erwarten.
2 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist allgemein beschrieben und berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung. Es lässt deshalb eine durchschnittliche Umsetzung erwarten.
3 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist konkret beschrieben und berücksichtig alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für die Sektorenauftraggeberin und die Komplexität des Projekts erkennbar, das Konzept lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten.
4 Wertungspunkte Das fachliche Konzept ist konkret beschrieben und berücksichtigt alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für die Sektorenauftraggeberin und die Komplexität des Projekts erkennbar, das Konzept lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. Zusätzlich lässt das beschriebene Konzept im unmittelbaren Bieter-vergleich die beste Umsetzung der Aufgabe in ihrer vollen Komplexität erwarten.

Die für dieses Kriterium erzielten Wertungspunkte werden durch Multiplikation der erreichten Punktzahl im Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl (mit zwei Nachkommastellen) ermittelt.
Formel/Beispiele dazu:
Der Bieter bekommt 3 von 4 Punkten bei der Wertung. Die maximal erreichbaren Wertungspunkte betragen 4 Wertungspunkte. Der Bieter erreicht somit eine Wertungspunktzahl von 15 (berechnet aus 20 Wertungspunkten für dieses Unterkriterium = (3 / 4 Punkte * 20 Wertungspunkte = 15).

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

b) Änderungsvorschläge
Der beigefügte Vertrag und dessen Anlagen stellen die Grundlage für die Erstangebote und die daran anschließenden Verhandlungen dar. Das Erstangebot hat somit auf Grundlage des beigefügten Vertrages und dessen Anlagen zu erfolgen. Im Rahmen der Erstangebote haben die Bieter die Möglichkeit, Änderungsvorschläge in Bezug auf die Vertragsunterlagen sowie in Bezug auf die den Vertragsgrundlagen zugrundliegenden Leistungen einzubringen. Sofern Änderungen für erforderlich gehalten werden, sollen diese mittels des Formblatts Änderungsvorschläge (Anlage D04) unter Beachtung der Mindestanforderungen unterbreitet werden. Mindestanforderungen im Sinne des § 17 Abs. 10 S. 2 VgV i.V.m. § 15 SektVO werden unter Punkt F.I. c) dargestellt. Das nachfolgende Verhandlungsverfahren kann in der Folge der Vorschläge zu Änderungen am Inhalt und Umfang der Leistung führen, etwa aus technischen, rechtlichen oder wirt-schaftlichen Gründen. Nach den Verhandlungen kann der öffentliche Auftraggeber Mindestanforderungen an das endgültige Angebot festlegen. Der öffentliche Auftraggeber wird den Bietern etwaige Änderungen rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitteilen. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen und keinen Anspruch auf Aufnahme der Änderung in den Vertrag und dessen Anlagen.

c) Mindestanforderungen Die Auftraggeberin legt im Betriebsführungsvertrag nur wenige Punkte fest, die nicht verändert werden dürfen. Über die Mindestanforderungen wird nicht verhandelt. Die Mindestanforderungen sind folgende:
Ziffer 3.5. des Betriebsführungsvertrages
"Bei der Durchführung des technischen Netzbetriebs hat der AN die den technischen Netzbetrieb betreffenden Regelungen des Konzessionsvertrags, hier Anlage 7, zwischen der Gemeinde Hechingen und dem AG zu beachten und einzuhalten. Gleiches gilt für gesetzliche Verpflichtungen des Konzessionsnehmers sowie des Netzbetreibers, soweit sie die nach diesem Vertrag vom AN übernommenen Aufgaben des Netzbetriebs betreffen oder mit diesen in Zusammenhang stehen. Betroffen sind hiervon insbesondere konzessionsvertragliche Vereinbarungen mit der Stadt zum Netzbetrieb und zu Anschlusspflichten, zur Errichtung und Anpassung von Anlagen sowie zur Abstimmung bei Baumaßnahmen und Informationspflichten sowie Mitwirkungspflichten bei Ablauf des Konzessionsvertrags wie beispielsweise der Herausgabe von Netzdaten im Rahmen eines Konzessionsverfahrens nach den §§ 46 ff EnWG."
Ziffer 8.2. des Betriebsführungsvertrages "Der AN trägt die von ihm in den öffentlichen Verkehrswegen oder sonstigen Grundstücken verlegten Stromversorgungsanlagen in einen georeferenzierten Netzplan ein. Er stellt erstmalig drei Monate nach Abschluss dieses Vertrags so-wie regelmäßig und jedenfalls bei Änderungen aktualisierte entsprechende Netzpläne digital und in einem weiterverarbeitbaren Format zur Verfügung."
Ziffer 8.3. des Betriebsführungsvertrages
"Der AN ist verpflichtet, alle Informationen und Nachweise etc., die für eine den jeweils geltenden gesetzlichen und regulierungsbehördlichen Anforderungen (aktuell insbesondere gemäß § 11 EnWG und der Anreizregulierungsverordnung) entsprechende Betriebsführung vorgeschrieben sind oder welche der AG in seiner Eigenschaft als Netzeigentümer und Netzbetreiber anfordert (EnWG, etc.), nach ihrem jeweils aktuellsten Stand unverzüglich dem AG zur Verfügung zu stellen, sobald sie dem AN vorliegen, siehe Ziffer III. 1.1 in der Leistungsbeschreibung, Anlage 1."
Abgesehen von diesen Mindestanforderungen ist es Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens den Vertrag dem Wettbewerb zu unterstellen und Änderungsvorschläge mit dem An-gebot zuzulassen. Nach den Verhandlungen kann die Auftraggeberin ggf. weitere Mindestanforderungen an das endgültige Angebot festlegen.
d) Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, sich eines Nachunternehmers zu bedienen, sind diejenigen (Teil-) Leistungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden sollen, zu benennen und die beabsichtigten Nachunternehmer gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber anzugeben (Anlage D05). Ferner müssen die Bieter nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen (Anlage D06). Wird der Einsatz eines Nachunternehmers beabsichtigt sind zusätzlich mit dem Angebot die Anlagen C05, D05 und D06 einzureichen.

j) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Der Konzessionsvertrag (Anlage 7 zu Anlage F (Vertrag über die technische Betriebsführung/Abrechnungsdienstleistungen des Stromverteilnetzes) wird gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung den Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt)

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

§ 141 Abs. 1 GWB i.V. m. §§ 13 Abs. 1, 15 SektVO : Verfahrensbeschreibung lediglich Orientierung: zweistufig, gliedert sich in 2 Phasen. 1) Phase 1: Teilnahmewettbewerb: - Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit Veröffentlichung der EU- Bekanntmachung. Mit der Auftragsbekanntmachung fordert der Auftraggeber alle am Auftrag interessierten Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen (Aufruf zum Teilnahmewettbewerb) - Sofern die interessierten Teilnehmer Fragen zu den Unterlagen, dem Auftragsgegenstand o. dem Verfahren haben, können sie bis 9 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform Auskünfte erbeten - Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Teilnahmeanträge; mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Teilnehmer die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen und Unterlagen für die Prüfung ihrer Eignung - Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge entsprechend der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen. Sofern Nachforderungen erforderlich und zulässig sind, entscheidet der Auftraggeber über die Durchführung von Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen 2) Phase 2: Angebots- und Verhandlungsphase - Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Erstangebots - Schlusstermin für den Eingang der indikativen Erstangebote (32Tage) - 1. Verhandlungsgespräche, Angebotspräsentation, Workshops, ggfs. Aufklärungen - Ggf. Konsolidierung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse - Aufforderung zur Abgabe (elektronisch einzureichender) verbindlicher Folgeangebote (50 Tage Angebotsfrist) - Prüfung der verbindlichen Angebote; ggf. Nachforderungen - Nur gegebenenfalls 2. Runde der Verhandlungsgespräche Angebotspräsentation, Workshops, ggfs. Aufklärungen - Wertung verbindlicher Folgeangebote und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes- Informations-/Absageschreiben an unterlegene Bieter
Zuschlagserteilung und Ende des Verfahrens.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJM9WW

Einlegung von Rechtsbehelfen

III. Nachprüfung des Vergabeverfahrens
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften an die
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Telefon +49 721926-8730
Telefax +49 721926-39857
vergabekammer@rpk.bwl.de
wenden.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragge-ber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

B. Nutzung der Vergabeplattform
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal DTVP - Deutsches Vergabeportal abgewickelt. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen können ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf dem Vergabeportal DTVP - Deutsches Vergabeportal heruntergeladen werden. Änderungen und Antworten auf Bieterfragen sowie sonstige Informationen werden den Teilnehmern und Bietern über die Vergabeplattform mitgeteilt. Über den Eingang der Mitteilung erhalten die registrierten und angemeldeten Teilnehmer und Bieter eine au-tomatische Benachrichtigung durch die Vergabeplattform. Die Teilnehmer und Bieter sind dennoch in der Pflicht, sich selbstständig und unaufgefordert über Änderungen und Ant-worten auf Bieterfragen oder neue Informationen auf der Vergabeplattform zu informieren.
Im Falle von technischen Schwierigkeiten sind die Teilnehmer/Bieter gehalten, den Sup-port des Vergabeportales DTVP über die für Teilnehmer/Bieter zur Verfügung stehende Hotline in Anspruch zu nehmen. I. Erstangebot
a) Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots Die Auftraggeberin wird über das Vergabeportal DTVP zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und die nicht ausgewählten Teilnehmer über ihre Nichtberücksichtigung informieren. (Der Entwurf dieser Aufforderung ist als Anlage D01 den Vergabeunterlagen bereits beige-fügt und dient nur zur Unterrichtung der Teilnehmer.)
b) Änderungsvorschläge Der beigefügte Vertrag und dessen Anlagen stellen die Grundlage für die Erstangebote und die daran anschließenden Verhandlungen dar. Das Erstangebot hat somit auf Grundlage des beigefügten Vertrages und dessen Anlagen zu erfolgen. Im Rahmen der Erstangebote haben die Bieter die Möglichkeit, Änderungsvorschläge in Bezug auf die Vertragsunterlagen sowie in Bezug auf die den Vertragsgrundlagen zugrundliegenden Leistungen einzubringen. Sofern Änderungen für erforderlich gehalten werden, sollen diese mittels des Formblatts Änderungsvorschläge (Anlage D04) unter Beachtung der Mindestanforderungen unterbreitet werden. Mindestanforderungen im Sinne des § 17 Abs. 10 S. 2 VgV i.V.m. § 15 SektVO werden unter Punkt F.I. c) dargestellt. Das nachfolgende Verhandlungsverfahren kann in der Folge der Vorschläge zu Änderungen am Inhalt und Umfang der Leistung führen, etwa aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen. Nach den Verhandlungen kann der öffentliche Auftraggeber Mindestanforderungen an das endgültige Angebot festlegen. Der öffentliche Auftraggeber wird den Bietern etwaige Änderungen rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitteilen. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen und keinen Anspruch auf Aufnahme der Änderung in den Vertrag und dessen Anlagen. d) Nachunternehmer Beabsichtigt der Bieter, sich eines Nachunternehmers zu bedienen, sind diejenigen (Teil-) Leis-tungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden sollen, zu benennen und die beabsichtigten Nachunternehmer gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber anzugeben (Anlage D05). Ferner müssen die Bieter nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen (Anlage D06).
Wird der Einsatz eines Nachunternehmers beabsichtigt sind zusätzlich mit dem Angebot die Anlagen C05, D05 und D06 einzureichen. e) Öffnung der Erstangebote Die Öffnung der Erstangebote findet ohne die Bieter statt. f) Formale Prüfung der Erstangebote Nach Eingang der Erstangebote überprüft der öffentliche Auftraggeber die Vollständigkeit aller Erstangebote.
g) Vorbehalt des Zuschlags auf das Erstangebot Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, §§ 17 Abs. 11 VgV. Sofern ein Zuschlag auf das Erstangebot erfolgen sollte, beträgt die Bindefrist dieser Angebote 90 Tage. h) Einladung zur Angebotspräsentation und zur ersten Verhandlungsrunde Nach der formellen Prüfung werden alle Bieter mit einem vollständigen Erstangebot, sofern kein Zuschlag auf das Erstangebot erfolgt ist, zur (nicht wertbaren) Angebotspräsentation und zur ersten Verhandlungsrunde eingeladen. Der öffentliche Auftraggeber wird die Bieter über den Verfahrensablauf mit der Einladung zu der Angebotspräsentation und zur ersten Verhandlungsrunde informieren. Nach derzeitigem Stand ist eine Verhandlungsrunde geplant. Je nach Verfahrensverlauf ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass weitere Verhandlungsrunden durchgeführt werden. Die Angebotspräsentation, das Bietergespräch und die Verhandlungen der Angebote sollen voraussichtlich in der Zeit zwischen dem 13. - 17.07.2026 (Hinweis: gesonderte Einladung mit dem konkreten Tag ergeht nach Ablauf der Angebotsfrist!) in den Räumlichkeiten der Kanzlei Becker Büttner Held (Pfeuferstraße 7, 81373 München) oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder per Videokonferenz (MS-Teams) statt-finden. Jeder Bieter erhält Gelegenheit, sein Team und sein Angebot/seine Konzepte vor-zustellen. Die Grundlagen der Kooperation, mögliche vorgeschlagenen Änderungen an den Verträgen und das Angebot des Bieters sollen besprochen werden. Im Anschluss findet die Verhandlung des Angebotes statt, sofern der Auftraggeber in Verhandlungen treten möchte. Denkbar ist auch, dass der Termin mit einer Angebotsaufklärung verbunden wird. i) Angebotspräsentation mit Bietergespräch Für die Angebotspräsentation mit Bietergespräch anschließender Verhandlung wird nach dem vorläufigen Ablaufplan des Auftraggebers ein Zeitrahmen von circa zwei Stunden angesetzt. Dabei sind folgende Punkte vorgesehen: - Vorstellung Bieter und Projektteam - Präsentation Angebot - ggf. Erörterung Konzepte - Kurze Zusammenfassung zu den Änderungsvorschlägen - Nachfragen zum Angebot, Verhandlungen - Fragen und Diskussionen Bitte achten Sie auf ihr Zeitmanagement. Die Angebotspräsentation wird gemäß den Zuschlags-/Wertungskriterien nicht gewertet. Wir bitten, alle Präsentationsdaten spätestens 3 Werktage vor dem Termin vorab über das Vergabeportal DTVP - Deutsches Vergabeportal zu übersenden. Die Personen, die für Ihr Unternehmen an der Verhandlung/Angebotspräsentation teilnehmen, sind bis spätestens 5 Tage vor dem Bietergespräch namentlich über die Vergabeplatt-form bekannt zu geben.
Der Teilnehmerkreis seitens des Bieters sollte nicht zu groß sein. Erwartet werden: - Büroinhaber/Geschäftsführer/verantwortlicher Projektleiter - stellvertretender Projektleiter - Ggf. Mitarbeiter, die wichtige Aufgaben erfüllen. Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der festgelegten Mindestanforderungen an das (Erst-)Angebot, den Eignungskriterien (Anlage B01) und den Zuschlagskriterien (Anlage B02). Der öffentliche Auftraggeber wird die Bieter, die noch am Verfahren beteiligt sind, in jedem Stand des Verfahrens in Textform nach § 126b BGB über das Ergebnis einer Verhandlung, wenn diese eine Änderung der Ausschreibung ergibt, informieren, um die Möglichkeit zu gewähren, das eigene Angebot anzupassen. j) Nebenangebote sind nicht zugelassen. II. Endgültiges verbindliches Angebot a) Aufforderung zur Einreichung endgültiger Angebote Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet sie die verbleibenden Bieter und fordert sie zur Einreichung neuer oder überarbeiteter endgültiger verbindlicher Angebote - ggf. unter Fortschreibung und Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen - auf. Der öffentliche Auftraggeber wird über das Vergabeportal DTVP - Deutsches Vergabeportal zur Abgabe eines endgültigen verbindlichen Angebots auffordern. b) Form und Frist für die Einreichung der endgültigen (verbindlichen) Angebote Der öffentliche Auftraggeber legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest und teilt diese den Bietern mit der Angebotsaufforderung mit. c) Öffnung der endgültigen Angebote
Die Öffnung der endgültigen Angebote findet ohne die Bieter statt. d) Formelle Prüfung der endgültigen verbindlichen Angebote Nach Eingang der endgültigen verbindlichen Angebote überprüft der öffentliche Auftraggeber diese auf Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit, zudem auf rechnerische Richtigkeit. e) Teilwertung der endgültigen verbindlichen Angebote Die Angebote werden anhand der in den Anlage B02 dargestellten und erläuterten Zuschlagskriterien durch den öffentlichen Auftraggeber bewertet. Auf dieser Grundlage wird eine Reihung der Angebote erstellt und das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. f) Bindefrist der endgültigen verbindlichen Angebote Die Bindefrist für die endgültigen Angebote beträgt 90 Tage. g) Informationsschreiben und Zuschlagserteilung Nach Prüfung und Wertung der verbindlichen Angebote wird der öffentliche Auftraggeber, die nicht berücksichtigten Bieter über die geplante Zuschlagserteilung informieren. Nach Ablauf einer Stillhaltefrist von zehn Kalendertagen wird der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen.
II. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Auskünfte, Bieterfragen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals darauf hinzuweisen. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren /Vergabeunterlagen - sowohl vergaberechtlicher, kaufmännischer als auch technischer Art - müssen über die Bieterkommunikation erfolgen. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen gegeben. Bewerber-/Bieterfragen sind rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist) zu stellen. Bieterfragen werden für alle Bewerber/Bieter einheitlich beantwortet. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind gesondert zu kennzeichnen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

I. Regelungen des Teilnahmewettbewerbs
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur für den Teilnahmewettbewerb. a) Inhalt des Teilnahmeantrags Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Vorblatt zum Teilnahmeantrag (Anlage C01), den in Anlage C dargestellten Formblättern sowie den in der Auftragsbekanntmachung und der Allgemeinen Bewerber- und Bieterinformation geforderten Erklärungen und Nachweisen. b) Form des Teilnahmeantrags
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform über das Vergabeportal DTVP - Deutsches Vergabeportal innerhalb der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist im jeweiligen Projektraum einzureichen. Unverschlüsselt eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt, §§ 10 bis 12 VgV bzw. SektVO. Eine Einreichung des Teilnahmeantrages per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht formwahrend. d) Eignungsleihe Der Teilnehmer kann für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleiher) in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Anlagen C03 und C04). Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so müssen mit dem Teilnahmeantrag die Formblätter Anlage C03, Anlage C04 sowie Anlage C05 vorgelegt werden. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Anlage C04) und diese Unternehmen geeignet sind. Das andere Unternehmen hat zum Nachweis der Eignung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründungen zu erklären sowie die jeweiligen Eigenerklärungen bzw. Einzelnachweise der Eignung zu erbringen. Ein Bewerber oder Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig der Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abzugeben. e) Bewerber-/Bietergemeinschaft Bei der Bewerbung von Bewerber-/Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichne-e Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Anlage C02). Weiterhin muss aus der Erklärung hervorgehen, welche Personen die vertretungsberechtigten Ansprechpartner in diesem Vergabeverfahren sowie ggf. in der späteren Vertragsabwicklung sind. Ist eine Bewerber-/Bietergemeinschaft beabsichtigt, ist mit dem Teilnahmeantrag die Anlage C02 Formblatt Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Zusätzlich sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die in Anlage B01 geforderten Eignungskriterien durch Vorlage der darin bezeichneten Formblätter und Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen. f) Öffnung der Teilnahmeanträge Nach Ablauf der Teilnahmefrist wird die Auftraggeberin die Teilnahmeanträge öffnen. Die Öffnung des Teilnahmeantrags findet ohne die Teilnehmer statt. g) Prüfung des Teilnahmeantrags Die Auftraggeberin wird zunächst prüfen, ob die Teilnahmeanträge rechtzeitig, formgerecht und vollständig eingegangen sind. Dann wird geprüft, welche Teilnehmer grundsätzlich die Eignungsanforderungen (Anlage B01) anhand der nach der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen erfüllt. Sämtliche Teilnehmer, die aus formalen Gründen nicht genügen, werden (ggf. nach entsprechender Nachforderung) mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt über die Vergabeplattform einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
II. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache wer-den ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bewerber auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vor-zulegen; legt der Bewerber die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabe-stelle gesetzten Frist vor, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Es gelten die Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel gemäß § 10 SektVO. Der Teilnahmeantrag muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Im Hinblick auf die Prüfung der Teilnahmeanträge sollen sich die Inhalte an der in den Vergabeunterlagen getroffenen Struktur orientieren. Der Teilnahmeantrag ist in der von der Vergabestelle angegebenen Teilnahmefrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt über die Vergabeplattform einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. im Übrigen siehe Anlage A 01.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Bewerber/Bieter müssen folgende Erklärungen machen, vgl. Formblatt Anlage C 05
1. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht
I. gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
II. gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz oder
III. gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
IV. gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als EUR 2.500 belegt worden bin/sind.
?Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den § 22 i. V. m. § 24 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen.

Sollte einer der oben genannten Ausschlussgründe vorliegen, so ist dies gesondert zu erklären. Ebenso ist bei Selbstreinigungsmaßnahmen gesondert auf diese zu verweisen.
2. Angaben über Selbstreinigung
- Mein/Unser Unternehmen hat eine erfolgreiche Selbstreinigung durchgeführt. Die Bestätigung(en) werde(n) ich/wir auf Verlangen vorlegen.

Außerdem müssen die Bewerber/Bieter folgende Erklärungen abgeben, vgl. Formblatt C06:

Eigenerklärung zu Artikel 5K der Verordnung (EU) NR. 833/2014 über die Einhaltung von EU-Sanktionen gegenüber Russland

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123, 124 GWB vorliegen
Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen (Anlage C05) verwendet werden.
- Formblatt Eigenerklärung Einhaltung EU-Sanktionen ggü. Russland
Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Einhaltung EU-Sanktionen ggü. Russland (Anlage C06) verwendet werden.

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Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung)

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Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nicht älter als 1 Jahr vor Veröffentlichung; sofern einschlägig: Nachweis für keine Teilnahme am Sozialkassenverfahren)

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Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

- Es ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von
- EUR 5.000.000,00 für Personenschäden pro Jahr,
- EUR 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Maklers) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Alternativ ist eine gleichlautende Bestätigung aller Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen, in der -neben den vorstehenden Deckungssummen für jedes Mitglied- die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das damit verbundene Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung abgebildet ist.
Zum Nachweis der Eignung ist vorläufig eine Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Versicherungsschutz (Anlage C08) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, den Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung auf zusätzliches Verlangen anzufordern.

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Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

- Erklärung über den mittleren Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Umsätze (Anlage C07) verwendet werden.

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Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

- Angabe zur Beschäftigtenzahl / Arbeitskräfte im Mittel der letzten drei Kalenderjahre

Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Personalausstattung (Anlage C10) verwendet werden.

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Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

- Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Betriebsführung des Stromnetzes zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist begonnen wurde.
Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:

o Technische Betriebsführung eines Stromverteilnetzes

- Für die Angabe der Referenzen muss das Formblatt Eigenerklärung Referenzen (Anlage C09) verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, ergänzende Unterlagen zu den Projekten mit dem Angebot einzureichen. Dem Auftraggeber genügen die Eigenangaben im Formblatt Referenzen (Anlage C09). Sofern der Bieter freiwillig zusätzliche Unterlagen (z.B. umfangreiches Projektdatenblatt) einreichen will, muss dieses mit den Angaben im Formblatt übereinstimmen.

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Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

- Sofern vorhanden: Nachweis über die Genehmigung des Netzbetriebs nach § 4 EnWG (falls eigenes Netz vorhanden)
- Nachweis einer aktuellen TSM-Zertifizierung VDE-AR-N-4001 (S 1000) für Stromnetzbetriebsführung oder eine vergleichbare Bescheinigung eines Mitgliedstaates des EWR
- Qualifikationsnachweis für Führungskräfte gemäß VDE-AR-N-4001 (S 1000) oder einer gleichwertigen Norm
- Nachweis der Zertifizierung des Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS)
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015
- Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 (Kopie ausreichend) oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers
- Nachweis Umsetzung Network and Information Security Directive 2 (kurz: "NIS2")
- Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 50.001:2018
- Erklärung über die Befähigung zur Übernahme der Anlagenverantwortung nach DIN VDE 0105-100 und GUV (selbst gefertigt)
- Erklärung über die Befähigung für die Durchführung von Wartungs- u. Montagearbeiten im 0,4-kV-Netz und für die Reinigungsarbeiten in 10-kV-Mittelspannungsanlagen (selbst gefertigt)

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Finanzierung

Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung