Die Ruhr-Universität Bochum (nachfolgend: "Auftraggeberin") unterhält im Campus sowie im Stadtgebiet Bochum diverse Stromabnahmestellen und betreibt zwei erdgasgefeuerte Blockheizkraftwerke (im Folgenden: BHKW) zur teilweisen Eigenversorgung ihrer Liegenschaften mit Wärme. Ein BHKW befindet sich in der Heizzentrale am Standort Technisches Zentrum in Bochum-Querenburg (nachfolgend: "Groß-BHKW") und ein weiteres BHKW im Forschungsneubau, einer Liegenschaft außerhalb des Campus (nachfolgend: "Klein-BHKW").
Die Auftraggeberin beabsichtigt, zur Abdeckung ihres Energiebedarfs jeweils einen neuen Vertrag zur Belieferung mit Strom (Los I) sowie Erdgas (Los II) mit einem Unternehmen (nachfolgend auch: "Auftragnehmer") abzuschließen. Den Ausschreibungsunterlagen sind die beiden Verträge als Anlage 1 (Stromliefervertrag - Los I) sowie Anlage 2 (Gasliefervertrag - Los II) nebst Anlagen 1a bis 1c und 2a bis 2c beigefügt. Beliefert werden sollen jeweils sowohl SLP- Marktlokationen als auch RLM-Marktlokationen unter Ausnahme des Groß-BHKWs. Vorgesehener Lieferbeginn in beiden Losen ist der 01.01.2027, 00:00 Uhr, wobei abweichend hiervon die Erdgas-Belieferung der RLM-Marktlokationen (Los II) am 01.01.2027, 6:00 Uhr beginnen soll. Die feste Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, die Verträge jeweils spätestens zum 30.08.2028 einvernehmlich um ein weiteres Jahr (Vertragsende: 31.12.2030, 24:00 Uhr, bzw. im Fall der Belieferung der RLM-Marktlokationen (Los II): 01.01.2031, 6:00 Uhr) zu verlängern.
Ferner beabsichtigt die Auftraggeberin, für das von ihr betriebene erdgasgefeuerte Groß-BHKW einen Dienstleister und Erdgaslieferanten zu beauftragen (Los III). Dieser soll die Direktvermarktung des im Groß-BHKW erzeugten Stroms sowie die bedarfsgerechte Erdgasbelieferung nach Maßgabe eines markteffizienten sog. Spread-Managements zum 01.01.2027 übernehmen. Gegenstand der Beauftragung sind folgende drei Verträge nebst Anlagen: ein Spread-Management-Vertrag (Anlage 3.1), ein Direktvermarktungsvertrag (Anlage 3.2) sowie ein Gasliefervertrag Groß-BHKW (Anlage 3.3). Einheitlicher Vertragsbeginn ist der 01.01.2027, 00:00 Uhr, bzw. 06:00 Uhr im Fall des Gasliefervertrags Groß-BHKW. Als Vertragslaufzeit sind jeweils 2 Jahre vorgesehen, die die Auftraggeberin einheitlich einmalig um ein Jahr (Vertragsende dann: 31.12.2029, 24:00, bzw. 01.01.2030, 06:00 Uhr) verlängern kann. Darüber hinaus besteht die Option, die Verträge spätestens zum 30.08.2028 einvernehmlich um ein weiteres Jahr zu verlängern. Neben den beigefügten Verträgen ergeben sich die zu erbringenden Leistungen im Einzelnen aus der als Anlage 5 beigefügten Leistungsbeschreibung.