Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
- Bezeichnung und Kurzbeschreibung des Projekts
Die Kurzbeschreibung muss folgende Angaben umfassen:
a) Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum);
b) Leistungsumfang der vom Bewerber erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer).
"Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen:
- vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Aufstellung, Anschluss und Inbetriebnahme von Mittelspannungsschaltanlagen (> 1kV) mit Leistungsschaltfeldern und Kupplungsschaltfeldern einschließlich Schutz- und Wandlerprüfungen (Referenzkategorie 1). Alternativ werden auch Retrofit-Lösungen an Schaltanlagen gewertet, sofern diese den zuvor genannten Ausführungen vergleichbar sind und den Austausch von Vakuum-Leistungsschaltern und den Austausch oder die Nachrüstung von Spannungs- oder Stromwandlern enthalten. Es sind mind. zwei Referenzen einzureichen.
- vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Aufstellung, Anschluss und Inbetriebnahme von Transformatoren mit einer Mittelspannung (Referenzkategorie 2). Alternativ werden auch Retrofit-Lösungen an Transformatoren im Bestand gewertet sofern diese den zuvor genannten Ausführungen vergleichbar sind und die Erneuerung von Komponenten der Schutztechnik direkt am Transformator (z.B. Buchholtz-Schutz, Temperaturschutz) ODER den Austausch/Erneuerungen/Nachrüstungen am Kühlsystem (z.B. Nachrüstungen mit Ventilatoren (von ONAN auf ONAF) ODER den Neuanschluss von Energiekabeln mit Bemessungsspannung > 1 kV enthalten. Es sind mind. zwei Referenzen einzureichen.
Die Anforderungen der Referenzkategorie 1 und 2 können in Einzel- oder Gesamtreferenzen nachgewiesen werden.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 6 Jahren (die 6-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 6 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 6-Jahresfrist liegen). Die Leistungen sind als beendet anzusehen, sobald die Inbetriebnahme erfolgt ist. Alle Referenzen müssen in der EU, dem EWR, Großbritannien, der Schweiz oder anderen GPA-Staaten erbracht worden sein.