Verfahrensangaben

Stadtwerke MüllheimStaufen wg. Implementierung und Betrieb eines energie- und wass...

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.01.2026
26.01.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH
UStID: DE265815984
Marktstraße 1-3
79379
Müllheim im Markgräflerland
Deutschland
DE132
ausschreibungen@bbh-online.de
+49 7631 93608-0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Becker Büttner Held
DE222157292
Magazinstraße 15-16
10179
Berlin
Deutschland
DE300
ausschreibungen@bbh-online.de
030 6112840-40
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Leitweg ID: 08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72200000-7
72263000-6
72250000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH ist ein regionales Versorgungsunternehmen mit dem Vertriebsschwerpunkt in den Städten Müllheim im Markgräflerland und Staufen Breisgau (Baden-Württemberg). Vereinzelte Kunden werden bundesweit beliefert. Versorgungsleistungen und Dienstleistungen werden in folgenden Bereichen erbracht:
- Strom-, Gas-, Wasser und Wärmeversorgung
- Energielösungen und Elektromobilität.

Die energiewirtschaftlichen Leistungen erfolgen derzeit ausschließlich in der Marktrolle Lieferant. Die Belieferung mit Strom und Gas (Energie) umfasst zusammengenommen ca. 10.000 Zählpunkte, in der Wasserversorgung und Abwasserabrechnung jeweils ca. 7.000 und in der Wärmeversorgung ca. 200. Das Strom- und Gasnetz ist verpachtet.
Die Stadtwerke MüllheimStaufen nutzen als System zur Abdeckung der energie- und wasserwirtschaftlichen Prozesse aktuell SAP ISU (Bestandssystem). Das System wird durch ein externes Systemhaus betrieben und als Software as a Service bereitgestellt.
Im Zuge dieser Vergabe sollen der Ersatz für das Bestandssystem sowie Prozessdienstleistungen für energie- und wasserwirtschaftliche Tätigkeiten als Business Process Outsourcing (BPO) beschafft werden. Die BPO-Dienstleistungen müssen auf Basis des zu beschaffenden Abrechnungssystems erbracht werden.
Das zu implementierende und zu betreibende Abrechnungssystem muss als Software as a Service betrieben werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind folgende, nach Maßgabe des abzuschließenden Vertrags vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen, die mit den im Rahmen der Angebotsphase zu übermittelnden Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabe- und Vertragsunterlagen näher spezifiziert werden:
- Initiale Leistungen:
o Erstellung der Detailkonzeption des Abrechnungssystems und Abstimmung mit dem Auftraggeber
o Technische Implementierung inklusive ggf. erforderlicher Ausprägung/Customizing entsprechend Detailkonzeption
o Implementierung von Schnittstellen, insbesondere zur Finanzbuchhaltung, EDM & Bilanzkreismanagement, Materialwirtschaft, Dokumentenmanagement-System und Archivierung
o Datenübernahme aus dem Bestandssystem
o Schulungen der Anwender und Administratoren auf Auftraggeberseite
o Produktivsetzung nach erfolgreicher Abnahme durch den Auftraggeber
o Projektsteuerung
- Betriebsphase:
o Bereitstellung des Abrechnungssystems in einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden oder zu beschaffenden Rechenzentrum inklusive Bereitstellung aller notwendigen technischen Ressourcen für den Betrieb, entsprechend zu definierender Betriebsparameter (Service Level Agreement, im Folgenden: "SLA")
o Anwenderunterstützung (Support, Hotline) entsprechend zu definierender SLA
o Softwarepflege, insbesondere Fehlerbehebung und Anpassung an sich verändernde energie- und wasserwirtschaftlich Anforderungen aus Gesetzgebung und Regulierung, entsprechend zu definierender SLA
o Weiterentwicklung der Software
o Leistungen bei Vertragsende

Das zu beschaffende Abrechnungssystem muss alle energie- und wasserwirtschaftlichen Prozesse abbilden, die in der Energiewirtschaft für den gesetzes- und regulierungskonformen Geschäftsbetrieb in der Marktrolle "Lieferant" sowie in der Wasserversorgung für den gesetzes- und regulierungskonformen Geschäftsbetrieb notwendig sind. Hierbei soll ein hoher Automatisierungsgrad sichergestellt werden.

Darüber hinaus muss das System insbesondere folgende Funktionalitäten beinhalten:
- Abbildung der Sparten Strom, Gas, Wasser/Abwasser und Wärme
- Abbildung von Privat- und Gewerbekunden sowie SLP, RLM-Lastgängen und intelligenten Messsysteme
- Abrechnung stichtagsbezogen und rollierend
- Führen der kreditorischen und debitorischen energiewirtschaftlichen Nebenbücher
- Bilanzielle Abgrenzung von Verbrauchsmengen

Darüber hinaus soll das System insbesondere folgende Funktionalitäten beinhalten:
- Kundenmanagementprozesse durch grundsätzliche CRM-Funktionalitäten
- Kundenportal und Abschluss-Strecken

Das Abrechnungssystem soll grundsätzlich in der Lage sein auch die Marktrollen Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber, abzudecken.

Das Abrechnungssystem soll bis zum 31. März 2027 bereitgestellt werden ("Go-Live").

Auf Basis des zu beschaffenden Abrechnungssystems müssen BPO-Dienstleistungen erbracht werden. Insbesondere sind dies:
- Gebührenbescheiderstellung (Wasser/Abwasser) und Abrechnung
- Marktkommunikation
- Führung der Nebenbücher inkl. Prüfung von Netznutzungs- und Mehr-/ Mindermengenabrechnungen.
Die Beschreibung der BPO-Dienstleistungen wird sich voraussichtlich am Standard-Leistungsverzeichnis des BEMD e.V. (Bundesverband der Energiemarkt Dienstleister) orientieren. Die konkreten auftragsgegenständlichen BPO-Leistungen werden mit den im Rahmen der Angebotsphase zu übermittelnden Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabe- und Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die BPO-Dienstleistungen müssen mit dem Go-Live des Abrechnungssystems aufgenommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60

Der Vertrag kann 3 mal um 12 Monate verlängert werden; er endet spätestens nach 96 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE132

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gesamtsumme brutto / Wertungspreis gemäß Preisblatt

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Leistungskonzept / Use Cases

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

ACHTUNG: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne zuvor verhandelt zu haben (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJM54E

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (Kopie des Auszugs ausreichend, nicht älter als 6 Monate ab dem Veröffentlichungstag der Auftragsbekanntmachung) oder falls keine
Eintragungspflicht besteht: alternativer aktueller Nachweis der erlaubten Berufsausübung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis pauschal für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden durch die Verletzung von Datenschutzvorschriften) in marktüblicher Höhe bzw. Eigenerklärung über den
Abschluss einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Auftragserteilung. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerber-
/Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Die Vorlage nur von einem
Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz eines Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds die Beteiligung an einer
Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags unaufgefordert nachzuweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Implementierung und Betrieb von energie- und wasserwirtschaftlichen Abrechnungssystemen UND Business Process Outsourcing) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über geeignete unternehmensbezogene Referenzen betreffend Idie Implementierung und den Betrieb von energie- und wasserwirtschaftlichen Abrechnungssystemen sowie der Erbringung von BPO-Leistungen im Zusammenhang mit energie- und wasserwirtschaftlichen Abrechnungssystemen, jeweils mit folgenden Angaben:
- Name des Auftraggebers (auf gesondertes Verlangen: Ansprechperson und Kontaktdaten);
- Bezeichnung des Referenzauftrags;
- Auftragswert in Euro netto;
- Leistungszeitraum des Auftrags (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ);
- Angaben zum Leistungsinhalt und -umfang, aus denen insbesondere die Erfüllung von Mindestanforderungen und Auswahlkriterien hervorgeht.
Mindestanforderungen:
a) Gefordert sind mindestens 3 Referenzen betreffend die Implementierung und den Betrieb von energie- und wasserwirtschaftlichen Abrechnungssystemen:

- Jedes Referenzprojekt muss mindestens ein Abrechnungssystem mit einem Modul für die Energiewirtschaft sowie einem Modul für die Wasserwirtschaft zum Gegenstand haben
- In jedem Referenzprojekt muss die Implementierungsphase erfolgreich abgeschlossen sein und die Betriebsphase seit mindestens 3 Monaten laufen.

b) Gefordert sind mindestens 3 Referenzen betreffend die Erbringung von BPO-Leistungen im Zusammenhang mit energie- und wasserwirtschaftlichen Abrechnungssystemen.

Es ist auch zulässig, die unter a) und b) gestellten Anforderungen mit den gleichen Referenzen nachzuweisen. Für den Fall des gebündelten Nachweises dieser Anforderungen müssen insgesamt drei Referenzen eingereicht werden, mit denen jeweils Erfahrungen betreffend die Implementierung und den Betrieb von energie- und wasserwirtschaftlichen Abrechnungssystemen und Erfahrungen betreffend die Erbringung von BPO-Leistungen im Zusammenhang mit energie- und wasserwirtschaftlichen Abrechnungssystemen nachgewiesen werden.
Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen (Projektabschluss nicht vor 12/2022).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtig

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

-

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung Russland-Sanktionen nach Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziff. 25
der Verordnung (EU) Nr. 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (siehe Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) 833-2014)
Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) 833-2014" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Die Eigenerklärung ist gemäß den Bedingungen der Verordnung auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung