Die Kreisstadt St. Wendel beschafft Regionalstrom und Erdgas in zwei Losen für die Lieferjahre 2026, 2027, 2028 und optional 2029.
Zur Abdeckung des Bedarfs an Regionalstrom für SLP und RLM-Abnahmestellen sowie des Bedarfs an Erdgas für SLP und RLM-Abnahmestellen beabsichtigt die Kreisstadt St. Wendel (Auftraggeberin) für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 jeweils einen neuen Regionalstrom- und Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten (Auftragnehmer) abzuschließen. Außerdem wird eine Verlängerungsoption für das Jahr 2029 abgefragt. Es handelt sich im Strom um ca. 515 SLP-Abnahmestellen und 4 RLM-Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von etwa 2,55 Mio. kWh/a, im Erdgas um ca. 133 SLP-Abnahmestellen und 2 RLM-Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von etwa 11,45 Mio. kWh/a.
Die ausgeschriebenen Verträge verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht bis zum 31.03.2028 gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit endet damit spätestens nach dem Lieferjahr 2029.
Bewertet wird jeweils der Angebotspreis. Einzelheiten der Wertungsmethodik ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Bewertet wird, welches Angebot das beste Abrechnungs- und Effizienzkonzept beinhaltet. Einzelheiten der Wertungsmethodik ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Beschaffung erfolgt regelmäßig zur Deckung des Energiebedarfs der Kreisstadt St. Wendel.
Auf die Vorschriften der § 160 ff. GWB weisen wir hin.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe), so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Öffnung der Angebote findet ohne die Bieter durch zwei Vertreter des Auftraggebers statt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebotsunterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern.
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG
- Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen
- Eigenerklärung zum Bestehen bzw. zum rechtzeitigen Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden
- Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge wie nachfolgend aufgeführt:
a) Für die Belieferung von Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn
Los I: mindestens zwei RLM-Abnahmestellen mit Strom (Los I) beliefert wurden.) Los II: mindestens zwei RLM-Abnahmestellen mit Erdgas (Los II) beliefert wurden.)
b) Für die Belieferung von Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn
Los I: mindestens 250 SLP-Abnahmestellen mit Strom (Los I) beliefert wurden.) Los II: mindestens 80 SLP-Abnahmestellen mit Erdgas (Los II) beliefert wurden.)
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft garantiert (z. B. GbR).