Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe), so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen.
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit
Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren gem. § 51 VgV auf 3-5 Bieter zu beschränken. Hierfür zieht die Auftraggeberin die folgenden Kriterien heran:
Unternehmensumsatz (30 von 120 Gesamtpunkten):
- Mindestumsatz: 0 Punkte
- 1.000.001 Euro - 1.999.999 Euro: 15 Punkte
- Ab 2.000.000 Euro: 30 Punkte
Referenzen (90 von 120 Gesamtpunkten, maximal 45 je Referenz):
- Das Referenzprojekt wurde in der Rolle als Generalplaner errichtet: 10 Punkte
- Das Referenzobjekt wurde als Neubau errichtet: 10 Punkte
- Das Referenzobjekt beinhaltet ein Schwimmbecken mit mind. fünf Bahnen mit mind. 25 m Bahnlänge: 10 Punkte
- Das Referenzobjekt beinhaltet eine Sprungbrettanlage: 5 Punkte
- Das Referenzobjekt beinhaltet ein Lehrschwimmbecken: 5 Punkte
- Das Referenzobjekt verfügt über eine Hubbodenanlage: 5 Punkte
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Die Losung erfolgt durch drei Mitarbeiter/innen der Auftraggeberin, die nicht mit dem Vergabeverfahren befasst sind. Die Namen der gleichplatzierten Bewerber werden hierzu jeweils auf drei verschlossene, äußerlich nicht unterscheidbare Loszettel geschrieben und in ein Behältnis gegeben. Die drei Mitarbeiter/innen ziehen jeweils nur einen Zettel aus einem Behältnis. Der Bewerber, dessen Name am häufigsten gezogen wurde, wird in den Teilnehmerkreis aufgenommen. Kann im Rahmen der Ziehung kein Gewinner bestimmt werden, wird die Ziehung so lange wiederholt, bis ein Gewinner feststeht.