Die Energie Vorpommern GmbH (nachfolgend: EVP) beabsichtigt die kaufmännische Betriebsführung für den Bereich Vertrieb neu zu vergeben. Die EVP ist ein Energieversorgungsunternehmen und versorgt Kunden unter anderem in den Städten Grimmen, Gützkow, Wolgast und den umliegenden Ortschaften sowie der Insel Usedom mit Strom und Erdgas. Im Bereich Erdgas ist die EVP Grundversorger in der v. g. Region.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von kaufmännischen Dienstleistungen für den Energiebetrieb. Die Tätigkeit des Auftragnehmers umfasst die kaufmännische Betriebsführung für den Bereich Vertrieb.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie zur Vergütungssystematik sind dem beigefügten Entwurf des Dienstleistungsvertrages (Anlage A) zu entnehmen. Im Folgenden wird auf wesent-liche Eckpunkte hingewiesen. Die einzelnen Leistungsanforderungen ergeben sich insbesondere aus den Vertragsanlagen (1a bis 1h). Die Tätigkeit des Auftragnehmers umfasst die in der Vertragsanlage 1: Leistungsbeschreibung näher beschriebene Leistungen aus den folgenden Bereichen:
- Vertrieb allgemein (vgl. Vertragsanlage 1a: Vertrieb)- Finanzen und Rechnungswesen (vgl. Vertragsanlage 1b: Finanzen und Rechnungswesen)- Juristische Dienste (vgl. Vertragsanlage 1c: Juristische Dienste)- Shared Services Vertrieb (vgl. Vertragsanlage 1d: Shared Services)- Personalabrechnung (vgl. Vertragsanlage 1e: Personalabrechnung)- Controlling und sonstige Leistungen (vgl. Vertragsanlage 1f: Controlling und sonstige Leistungen)- Energiedatenmanagement (vgl. Vertragsanlage 1g: Energiedatenmanagement)- IT-Infrastruktur (vgl. Vertragsanlage 1h: IT-Infrastruktur)
Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer die vorherige Übertragung der digitalen Daten der EVP aus dem System des bisherigen Dienstleisters, der SERVICE PLUS GMBH, auf das neue System sicher. Die EVP wird den obsiegenden Bieter mit dem Zuschlag darüber informieren, ob die Datenmigration durchzuführen ist. Die Datenmigration muss nach Maßgabe des durch den Auftragnehmer zu erstellenden Konzepts (Vertragsanlage 5: Konzept zur Datenmigration) spätestens bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein, sodass die Übernahme der kaufmännischen Betriebsführung für den Auftragnehmer ab diesem Zeitpunkt möglich ist.
Die EVP beabsichtigt, die Leistungen zunächst vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032, verbunden mit der Möglichkeit der Vertragsverlängerung, zu vergeben. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere drei Jahre, wenn der Vertrag nicht 18 Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere drei Jahre, wenn der Vertrag nicht 18 Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Die maximalen Verlängerungen sind ausdrücklich nicht festgelegt; die Eintragung dient insofern nur als Platzhalter.
Dienstleistungsentgelt nach Position 1 des Preisblatts (Vertragsanlage 2)
Entgelt für die Datenmigration nach Position 2 des Preisblatts (Vertragsanlage 2)
Konzept zur Ausführung der Kaufmännischen Leistungen
Konzept zur Datenmigration
Für den Fall, dass mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung:- Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Umsatz 10 Wertungspunkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte des Bewerbers = (Umsatz Bewerber / höchster Umsatz) x 10). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.- Referenzen aus den wertbaren Referenzen des Bewerbers, wobei Bewerber bis zu 10 Punkte erhalten können. Die Anzahl der durch den Bewerber eingereichten Referenzen werden addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Referenzen 10 Punkte. Die Bewertung der Referenzen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Referenzen des Bewerbers / höchste Anzahl Referenzen) x 10). Die Punkte werden addiert. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers wird mit 70 % gewichtet.- Die Ergebnisse werden entsprechend ihrer Gewichtung multipliziert und anschließend addiert, um die Gesamtpunktzahl des Bewerbers zu ermitteln. Maximal können 10 Punkte erreicht werden.Sofern die Zahl geeigneter Bewerber bei höchstens drei liegt, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle geeigneten Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt.
Die Ausschreibung erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB und § 15 SektVO.
Die beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere der Vertragsentwurf, stellen die Grundlage für die Erstangebote und die daran anschließenden Verhandlungen dar. Sie sind für die Abgabe des Erstangebots daher in allen Teilen verbindlich und stellen einen Mindeststandard dar.Die EVP behält sich vor, auf dieses Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. Damit wäre das Vergabeverfahren beendet, ohne dass Verhandlungen mit den Bietern geführt werden. Wenn kein Zuschlag auf das Erstangebot erfolgt und daher Verhandlungen mit den Bietern erfolgen, können die Bieter im Rahmen der Verhandlungen unverbindliche Vorschläge für zusätzliche oder ergänzende vertragliche Regelungen einbringen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nachreichen oder vervollständigen zu lassen. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 (sowie 125) GWB.
- Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
- Erklärung über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (kaufmännische Betriebsführung) der letzten drei Geschäftsjahre. Besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Unternehmens anzugeben.- Erklärung über die Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre (Mindestanforderung: Die Eigenkapitalquote muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindestens bei 25 % liegen.) Besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Unternehmens anzugeben- Unternehmensdarstellung des Bewerbers, die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der kaufmännischen Betriebsführung, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen im Bereich der Ausschreibung tätigen Unternehmen umfasst.- Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR für Personenschäden und für Sachschäden. Alternativ eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers, in der dieser die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall den Bewerber entsprechend zu versichern.- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist).
- Eigenerklärung zur Vergabe von Auftragsteilen an Nachunternehmer
- Eigenerklärung zur sachlichen und personellen Ausstattung im Tätigkeitsbereich
- Auflistung von mindestens zwei vergleichbarer Referenzen aus den letzten drei Jahren. Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn sie Erfahrungen in den Bereichen Vertrieb allgemein, Finanzen und Rechnungswesen, juristische Dienste, Shared Services Vertrieb, Personalabrechnung, Controlling, Energiedatenmanagement sowie Datenmigration erkennen lassen. - Die Referenzen müssen sich insgesamt mindestens auf 4.000 Zählpunkte für Strom und 7.000 Zählpunkte für Gas erstrecken.- Aus den Referenzen müssen sich folgende Angaben entnehmen lassen:* Angabe des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde* Umfang des Projekts* Beschreibung der erbrachten Leistungen* Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen
- Erklärung über den Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Unternehmens anzugeben.
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Vorzulegen sind ferner:- Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 833/2014 (betr. Russland-Sanktionen)- Eigenerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Auf § 128 Abs. 1 GWB wird hingewiesen.