Bad Soden-Salmünster, Tragwerksplanung, Multifunktionsraum Kerbersdorf, 6195-25
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.11.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
DE113525291
Rathausstraße 1
63628
Bad Soden-Salmünster
Deutschland
DE719
BBH München
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140
+49 89231164-570

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Kanzlei BBH - Vergabestelle München
DE 222157292
Pfeuferstr. 7
81373
München
Deutschland
DE212
BBH München
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140
+49 89231164-570
Weitere Auskünfte
Kanzlei BBH - Vergabestelle München
DE 222157292
Pfeuferstr. 7
81373
München
Deutschland
DE212
BBH München
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
+49 89231164-140
+49 89231164-570
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
061511126603
Wilhelminenstraße 1-3
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126603

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71200000-0
71240000-2
71300000-1
71320000-7
71327000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Stadtteil Kerbersdorf besteht keine bedarfskonforme Gemeinschaftseinrichtung. Das alte, unter Denkmalschutz stehende, Gemeindehaus soll zukünftig zu einer multifunktional nutzbaren Gemeinschaftseinrichtung umgebaut werden. Der Planungsauftrag gliedert sich in 2 Teile.
Das "Alte Gemeindehaus" soll in seiner Grundsubstanz erhalten bleiben und soll künftig den Anforderungen an eine öffentliche Begegnungsstätte für Vereine und Bürger/innen erfüllen.
Zudem soll ein Anbau für die Feuerwehr in bzw. an das Multifunktionshaus integriert werden.

Zu diesem Zwecke werden durch das Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster stufenweise Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Projektgegenstand und Projektziele allgemein:
Im Stadtteil Kerbersdorf besteht keine bedarfskonforme Gemeinschaftseinrichtung. Das alte, unter Denkmalschutz stehende, Gemeindehaus soll zukünftig zu einer multifunktional nutzbaren Gemeinschaftseinrichtung umgebaut werden. Ein Anbau für die Feuerwehr soll in bzw. an das Multifunktionshaus integriert werden. Der Planungsauftrag gliedert sich daher in 2 Teile, welcher aufgrund der Förderregularien getrennt nach Nutzungszweck abgerechnet werden muss.

1. Öffentlicher Teil (Sanierung/Erweiterung):
Das Kulturdenkmal "Altes Gemeindehaus" am Nordrand des Stadtteils wird aktuell als Obdachlosen-- bzw. Flüchtlingswohnung genutzt. Es besteht insgesamt erheblicher Sanierungs/ Instandsetzungsbedarf.
Das "Alte Gemeindehaus" soll in seiner Grundsubstanz erhalten bleiben und soll künftig den Anforderungen an eine öffentliche Begegnungsstätte für Vereine und Bürger/innen erfüllen.
Im Rahmen der Planungsleistungen ist für die Ermittlung des öffentlichen Nutzungsbedarfs mit den örtlichen und städtischen Beteiligten sowie den Förderbehörden ein Nutzungskonzept auszuarbeiten, welches entscheidend für das Raumprogramm ist. Die Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen gefördert.
Kenndaten:
Gebäudevolumen BRI: 995 cbm
Gebäudeflächen BGF: 249 m²
Baukostenschätzung: 780.000 Euro -brutto- inkl. BNK

2. Feuerwehr (An-/Neubau):
Gem. Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (Brandschutzförderrichtlinie):
- 2 Fahrzeugstellplätze nach Stellplatzgröße 1 (DIN 14092-1)
- Schulungsraum für bis zu 25 Mitglieder der Einsatzabteilung
- Umkleideräume für bis zu 25 Mitglieder der Einsatzabteilung (2/3 männlich, 1/3 weiblich, inkl. jeweilige Sanitärbereiche mit Schwarz-/Weiß?Trennung)
- Umkleide Jugendfeuerwehr (bis 15 Mitglieder, 1/2 Mädchen, 1/2 Jungen)
- Wehrführerbüro
- Küche
- Werkstatt / Lagerfläche
Kenndaten:
Gebäudevolumen BRI: 1.779 cbm
Gebäudeflächen BGF: 410 m²
Baukostenschätzung: 1.378.000 Euro -brutto- inkl. BNK

Termine:
Leistungsbeginn des AN: Sofort nach Auftragserteilung
Abschluss HOAI-Lph. 4: 31.05.2026
Baubeginn: Herbst 2026

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rathausstraße 1
63628
Bad Soden-Salmünster
Deutschland
DE719

Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1-4 des HOAI Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung (Stufe 1) beauftragt.
Die Leistungsstufen werden sodann voraussichtlich wie folgt beauftragt:
Stufe 2 - HOAI Leistungsphasen 5 bis 6
Stufe 3 - HOAI Leistungsphasen 8 (Ingenieurtechnische Kontrolle)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen/Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.

Zusätzliche Angaben

Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sow. Freianlagen und Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS und ELT werden jeweils in gesonderter Auftragsbekanntmachung veröffentlicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5TMV

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es wird ausdrücklich auf die Allgemeine Bieterinformation (Anlage A) hingewiesen.
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Auftraggeberin hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen.
Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen müssen über die Kommunikation des Vergabeportals an die Auftraggeberin gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen erteilt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist. Sofern die Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereitstellt, wird sie diese auf der Vergabeplattform hochladen. Den Unternehmen obliegt es selbst zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahrens bereitstehen.
Der Teilnahmeantrag sowie das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bewerber auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt der Bewerber die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird der Teilnahmeantrag / das Angebot ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag / das Angebot muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und für die Teilnahme an den Verhandlungen wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Alle Unterlagen und Informationen, die den Teilnehmern/Bietern im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden oder bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln.
Die Auftraggeberin fragt beim Bundeskartellamt an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. In diesem Falle werden regelmäßig auch die den Teilnehmer/ Bieter betreffenden personenbezogenen Daten an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Die Verantwortliche als Auftraggeberin hat nach der VergStatVO öffentliche Aufträge, die nach dem 01.10.2020 bezuschlagt werden, an die durch das Statistische Bundesamt (Destatis) betriebene Vergabestatistik zu melden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung meldet die Verantwortliche an Destatis die vergebenen Aufträge unter Angabe des obsiegenden Bieters. In diesem Falle werden regelmäßig auch die betreffenden personenbezogenen Daten des Teilnehmers / Bieters an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Teilnehmer / Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. In diesem Falle werden ggfs. auch personenbezogenen Daten gegenüber unterlegenen Bietern offengelegt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, sobald die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs abgeschlossen ist. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung nach Sanktions-VO" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages/Angebots abzugeben. Die Eigenerklärung ist gemäß den Bedingungen der Verordnung auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden abzugeben

Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Berechtigung zur Erstellung der Nachweise für die Standsicherheit / Standsicherheitsnachweis (bautechnische Nachweise) nach HBO und
der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Bauingenieur / Ingenieur.

Der Nachweis ist durch Vorlage der Kammereintragung oder des Mitgliedsausweises, alternativ durch Angabe von Eintragungsort und -nummer (sofern öffentlich einsehbar) zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von
- EUR 1.500.000,00 für Personenschäden pro Jahr,
- EUR 1.500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Maklers) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Alternativ ist eine gleichlautende Bestätigung aller Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen, in der -neben den vorstehenden Deckungssummen für jedes Mitglied- die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das damit verbundene Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung abgebildet ist.

Zum Nachweis der Eignung ist vorläufig eine Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Versicherungsschutz (Anlage C08) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, den Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung auf zusätzliches Verlangen anzufordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Angabe zu fachlichen/technischen Mitarbeitern (Bauingenieure, Ingenieure oder vergleichbar) im Mittel der letzten drei Kalenderjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Angabe vergleichbarer Referenzen aus den letzten zehn Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung Rohbau zwischen 01.01.2015 und dem Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Die gilt auch sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden).
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
-Hochbau / Gebäude
-Neubau / Umbau /Sanierung
-Öffentlicher Träger oder AG (inkl. Angabe Ansprechpartner / PL des AG, Tel.-Nr.)
-Schwierigkeitsgrad ab HZ III
- Erbrachte HOAI-Leistungsphase LPH 1-6+8 (Tragwerksplanung)
Für die Angabe der Referenzen muss das Formblatt Eigenerklärung Referenzen (Anlage C09) verwendet werden. Projekt-/Referenzbeschreibungen können zusätzlich zu den Angaben im Formblatt eingereicht werden.

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand der Anzahl eingereichter Referenzprojekte, vgl. "Anlage B03" der Vergabeunterlagen:
1 Referenze: 10 Punkte,
2 Referenzen: 20 Punkte,
3 Referenzen: 30 Punkte,
4 Referenzen: 40 Punkte,
> 5 Referenzen: 50 Punkte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bewerbergemeinschaften müssen im Falle der Angebotsbearbeitung eine Bietergemeinschaft bilden.
Die Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung