Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Klärschlammmonoverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen in Zukunft kommunale Klärschlämme in einem stationären Wirbelschichtkessel verbrannt werden.Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Leistungen zur Planung und Lieferung von NSUV-Schaltanlagen / Frequenzumrichterschränke MSR-Schaltschränke / Redundante Batterieanlage mit DC220V / DC24V / AC230V Vorortsteuerstellen / Notaus-Steuerstellen (Los 5.2a).
Gegenstand der in dem vorliegenden Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu vergebenden Leistungen ist das Los 5.2a - Planung und Lieferung von NSUV-Schaltanlagen / Frequenzumrichterschränke MSR-Schaltschränke / Redundante Batterieanlage mit DC220V / DC24V / AC230V Vorortsteuerstellen / Notaus-Steuerstellen mit folgenden Hauptkomponenten:- Niederspannungsschaltanlagen, - Messumformerschränke, - Rangierverteiler,- Frequenzumrichter,- Eigenstromversorgungsanlagen,- Niederspannungsunterverteiler, - Doppelbodenausrüstung.Hinsichtlich der Details der zu erbringenden Leistungen in Los 5.2a verweisen wir auf das technische Leistungsverzeichnis (Anlage I).
1) Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der einbevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;2) Sofern sich der Bieter auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eineVerpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Nachweise (Referenzen,Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bieter für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bieter kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bieter zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen;3) Sofern der Bieter beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen, sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt,(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Zu den weiteren Anforderungen vgl. § 160 ff. GWB.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen des § 16a EU VOB/A.
1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.2) Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Kopie ausreichend).
Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024), soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Geeignet sind nur Bieter mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) von 1,0 Mio. EUR.
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2022-2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Eigenerklärungen über die Ausführung von Referenzen über vergleichbare Leistungen: Die Darstellung muss für jede Referenz auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und hat jeweils mindestens folgende Angaben zu enthalten: - Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - Kurzbeschreibung- Leistungsumfang- Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum) - Projektkosten/Rechnungswert (netto)
"Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen: - vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Errichtung von Niederspannungsanlagen (Niederspannungsschaltanlagen und Niederspannungsinstallationen) in Höhe von mind. 0,75 Mio. EUR (netto) Projektkosten/Rechnungswert in einem Projekt im Kraftwerksbereich, wie Gas-, Kohle- oder Müllverbrennung (Referenzkategorie 1). Es ist mind. 1 Referenz einzureichen. - vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Errichtung von Niederspannungsanlagen mit mind. 20 Niederspannungsschaltfeldern in Höhe von mind. 0,75 Mio. EUR (netto) Projektkosten/Rechnungswert in einem Projekt im Kraftwerks-, Industrie-, Chemie- oder Abwasserbereich (Referenzkategorie 2). Es ist mind. 1 Referenz einzureichen. Die Referenzkategorien 1 und 2 können als Einzelreferenzen oder kumulativ als Gesamtreferenz nachgewiesen werden. Werden alle Referenzkategorien in Einzelreferenzen nachgewiesen, sind insgesamt mind. 2 Referenzen einzureichen; werden alle Referenzkategorien in einer Gesamtreferenz nachgewiesen, ist mind. 1 Referenz einzureichen. Bei dem Nachweis der Referenzkategorien in einer Gesamtreferenz müssen die Projektkosten/Rechnungswert mind. 1,5 Mio. EUR (netto) betragen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 10 Jahren (die 10-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 10-Jahresfrist liegen). Die Leistungen sind als beendet anzusehen, sobald der Probebetrieb der Anlage erfolgreich abgeschlossen worden ist.
Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Kopie ausreichend). Ausreichend ist auch der Nachweis einer Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird (Kopie ausreichend).
Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 (Kopie ausreichend) oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
Siehe Anlagenbauvertrag