Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Monoklärschlammverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen in Zukunft kommunale Klärschlämme in einem stationären Wirbelschichtkessel verbrannt werden. Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Leistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (Los 7).
Gegenstand der in dem vorliegenden Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu vergebenden Leistungen ist das Los 7 - Technische Gebäudeausrüstung mit folgenden Hauptkomponenten:- Be- und Entlüftung der Hallen und Sanitärbereiche,- Klimatechnik für Schaltanlagen und ElektroräumeDer Bieter hat sicherzustellen, dass für den gesamten Ausführungszeitrum ein Projektleiter zur Verfügung steht. Darüber hinaus wird für die Errichtung der Bauleistungen ein Baustellenleiter und im Anschluss hieran ein Inbetriebsetzungsleiter vor Ort benötigt. Hinsichtlich der Details der zu erbringenden Leistungen in Los 7 verweisen wir auf das technische Leistungsverzeichnis (Anlage I).
1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt; 2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sowie Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen; 3) Sofern der Bewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen, sind Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu bezeichnen 4) Die drei Bewerber, die die meisten Punkte auf ihren Teilnahmeantrag vereinigen können, werden ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Bewerber werden anhand ihrer Referenzen ausgewählt. Die Punktevergabe wird nach der Anzahl der wertbaren Referenzen vorgenommen. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl wertbarer Referenzen 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber / höchste Anzahl wertbarer Referenzen x 5). Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen eine gleiche Punktzahl, entscheidet die qualitative Nähe der eingereichten Referenzen zu der hier zu vergebenden Leistung über die Platzierung des Bewerbers. Je näher die Referenz dem bekanntgemachten Auftrag in qualitativer Hinsicht kommt, desto besser wird diese Referenz bewertet.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen vgl. § 160 ff. GWB.
Eine Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt im Rahmen der Maßgaben des § 16a EU VOB/A.
1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. 2) Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister (Kopie ausreichend).
Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024), soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Geeignet sind nur Bewerber mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) von 3,0 Mio. EUR.
Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Kopie ausreichend). Ausreichend ist auch der Nachweis einer Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird (Kopie ausreichend).
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2022-2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 (Kopie ausreichend) oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen): Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer; Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum); Kurzbeschreibung des Projekts; Leistungsumfang der vom Bewerber erbrachten Leistungen (Leistungsumfang einschließlich Nachunternehmer).
"Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen:
- vom Bewerber erbrachte Leistungen über die (Werk-)Planung und Errichtung von Lüftungs- und Klimatechnik von Industriegroßhallen (z.B. Müllverbrennungs- oder Recyclinganlagen). Es ist mind. 3 Referenz einzureichen.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 5 Jahren (die 5-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 5-Jahresfrist liegen). Die Leistungen sind als beendet anzusehen, sobald die Leistungen vom Auftraggeber abgenommen worden sind.
Siehe Vertrag
siehe Vertrag