Betrieb der öffentlichen Beleuchtung, 52457 Aldenhoven. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Aldenhoven. Die Gemeinde Aldenhovenbeabsichtigt, den auslaufenden Beleuchtungsvertrag über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2040 neu zu vergeben. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung sowie die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich (nicht aber für die Strombelieferung). Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Vergeben wird der Auftrag im Rahmen eines einstufiges offenes Verfahren gemäß §§ 15 VgV
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichenBeleuchtung in der Gemeinde Aldenhoven. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich (nicht aber die Strombelieferung). Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche: (1) Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung, (2) Leuchtmittelwechsel; (3) Störungs- und Schadensbeseitigung; (4) Managementtätigkeiten (inkl. Beratung der Stadt,Lagerhaltung, Einkauf, Planung)(4) Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen,(5) regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßigeKontrollen der Anlagen (6) Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit undIntegrität der Anlagen, (7) Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und desBeleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Gemeinde. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Stromlieferung und eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtunggenutzten Anlagevermögens. Die Gemeinde Aldenhoven ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den Beleuchtungsanlagen zur Durchführung des Vertrages ein.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr zum Vertragsende, aber maximal zwei Mal, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
Basis der preislichen Bewertung ist die "Wertungssumme" aus dem Preisblatt (Anlage C zur allgemeinen Bieterinformation). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der allgemeinen Bieterinformation.
Bei diesem offenen Verfahren nach § 15 VgV fordert die Gemeinde Aldenhoven als öffentliche Auftraggeberin eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Die weiteren Informationen zum Verfahrensablauf ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig,soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf diegrundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 2 und 3 VgV).
Gemäß §123, 124 GWB und § 57, 42 Abs. 1 VgV
Eignung zur Berufsausübung: Es können nur die Angebote von solchen Bieter oder Bietergemeinschaften bei der Wertung berücksichtigt werden, die ihre Eignung mit den nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweisen belegen (bei einerBewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied): 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4.Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG,nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG. 7. Verpflichtungserklärung nach demLandestariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen. 8. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als Oktober 2024)
Es können nur die Angebote von solchen Bieter oder Bietergemeinschaften bei der Wertung berücksichtigt werden, die ihre Eignung mit den nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweisen belegen (bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied): 1. Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme vonmind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sachschäden. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genanntenMindestsummen geschlossen werden wird. 2. Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als sechs Monate vor Ablauf der Angebotsfrist).3. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Herkunfts- oder Sitzstaates über die Mitgliedschaft (nicht älter als 6 Monate am Ende der Angebotsfrist)
Es können nur die Angebote von solchen Bieter oder Bietergemeinschaften bei der Wertung berücksichtigt werden, die ihre Eignung mit den nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweisen belegen (bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied):1. Unternehmensdarstellung des Bieters, die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen im Bereich der Ausschreibung tätigen Unternehmen umfasst 2. Referenzprojekte für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber, Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen der Stadt sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und -zeit. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn der Betrieb zumindest die technische Betriebsführung (ohne Stromlieferung), die Instandhaltung und die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen umfasst und diese Leistungen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist für mindestens ein Jahr erbracht worden ist. Mindestanforderung: Die Referenzen müssen insgesamt mindestens einen Umfang von 1.000 Lichtpunkten haben. Die Lichtpunkte mehrerer Referenzen können addiert werden.