Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Frage:
Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Bieterfrage bzgl. der maximalen Pulsenergie von mindestens 4 J.
Möglicherweise haben wir unser Anliegen in der ursprünglichen Anfrage nicht präzise genug formuliert. Unser Lasersystem verfügt über eine maximale Pulsenergie von 2,5 J.
Von Ihrer harten Ablehnung waren wir sehr überrascht. Gerade aufgrund der positiven Erfahrungen während der Teststellung im September 2025 hätten wir erwartet, dass diese Spezifikation als ausreichend angesehen wird. Nach unserem Eindruck konnte das System dort in vollem Umfang überzeugen. Dies wurde durchweg bei sämtlichen Anwendungen bestätigt. Auffällig war sogar die hohe Effizienz bei Behandlung harter Steine bei Einstellungen, die durchweg deutlich unterhalb von 2J lagen. Höhere Energie-Einstellungen für die Behandlung von Harnsteinen erscheinen nicht nur unrealistisch, sondern sogar gefährlich: So wäre bei 4J und der typischerweise niedrigsten möglichen Frequenz von z.B. 10Hz bereits eine Durchschnittsleistung von 40W erreicht. Die allgemeinen Sicherheitsempfehlungen liegen meist bei deutlich unterhalb von 20W, was nur durch niedrigere Energieeinstellung erreicht werden kann.
Wir bitten Sie daher höflich um eine erneute interne Prüfung der Anforderung gemeinsam mit der zuständigen Fachabteilung, um nicht ein System mit neuester Thulium:YAG Technologie auszuschließen, von dem sowohl die Patienten, aber besonders auch die Anwender in besonders hohem Maße von Sicherheit und Effizienz profitieren könnten. Mit unserem Produkt bieten wir die derzeit modernste Lösung in diesem Segment, die besonders zu den hohen klinischen und wissenschaftlichen Ansprüchen einer renommierten, universitären Einrichtung wie das Universitätsklinikum Leipzig passen würde.
Antwort:
Gerne möchten wir zunächst klarstellen, dass unsere vorherige Antwort keine "harte Ablehnung" darstellte, sondern die neutral formulierte Wiedergabe der vergaberechtlichen Vorgaben. Die im Leistungsverzeichnis festgelegte technische Mindestanforderung einer maximalen Pulsenergie von mindestens 4,0 J ist ein verbindliches A-Kriterium, das am Tag der Angebotsabgabe vollständig erfüllt sein muss. Diese Anforderung wurde vor Veröffentlichung der Ausschreibung gemeinsam mit der zuständigen Fachabteilung abgestimmt und ist Bestandteil der bekanntgemachten Vergabeunterlagen.
Eine nachträgliche Änderung, Relativierung oder Neubewertung dieser Mindestanforderung erfolgt im Rahmen der Bieterfragen nicht.
Bieterfragen dienen der Klärung der Vergabeunterlagen, nicht der Anpassung oder Absenkung festgelegter A-Kriterien. Hinweise auf alternative technische Parameter, klinische Erfahrungen, Literaturangaben oder Ergebnisse aus Teststellungen im Rahmen einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung können die Nichterfüllung eines A-Kriteriums daher nicht kompensieren und sind im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigungsfähig.
Da Ihr System eine maximale Pulsenergie von 2,5 J aufweist, wird die geforderte Mindestanforderung nicht erfüllt. Ein Angebot, das ein A-Kriterium nicht erfüllt, ist gemäß den Vergabeunterlagen zwingend auszuschließen.
Erlauben Sie uns vorsorglich noch den folgenden Hinweis:
Während des gesamten Vergabeverfahrens besteht eine Kontaktsperre zwischen Bietern und Anwendern/Nutzern. Kontaktaufnahmen sind strikt zu unterlassen und der Vergabestelle unverzüglich mitzuteilen. Ein Verstoß kann gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB zum Ausschluss des betroffenen Unternehmens führen. Diese Regelung dient der Transparenz, der Gleichbehandlung aller Bieter sowie der Integrität des Vergabeverfahrens.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage 1
Merkmal: maximale Pulsenergie. Abschnitt: Leistungsverzeichnis Seite 3:
Der wesentliche Faktor beim Fragmentieren harter Konkremente ist die Pulsspitzenleistung und nicht die Pulsenergie. Unser Laser hat mit 3700W Pulsspitzenleistung die höchste Pulsspitzenleistung von allen Thulium basierten Lasern in der Urologie. Wir erreichen eine maximale Pulsenergie von 2500mJ und zahlreiche Veröffentlichungen bestätigen, dass wir alle Steinarten der Urologie brechen können. Außerdem werden in der gängigen Literatur zum Fragmentieren nur Pulsenergien von max. 1000-2000mJ empfohlen. Können wir davon ausgehen, dass wir Ihre Anforderung an das Fragmentieren harter Konkremente erfüllen?
Antwort:
Die im Leistungsverzeichnis geforderte maximale Pulsenergie von mindestens 4,0 J ist ein A-Kriterium und muss am Tag der Angebotsabgabe vollständig erfüllt werden.
Hinweise auf alternative technische Parameter, Herstellerangaben, Veröffentlichungen oder Literatur ersetzen die geforderte maximale Pulsenergie nicht und finden im Rahmen der Prüfung keine Berücksichtigung.
Eine Gleichsetzung oder Bewertung anderer Leistungsmerkmale erfolgt nicht.
Ein Angebot, das die geforderte maximale Pulsenergie von mindestens 4,0 J nicht erfüllt, ist gemäß Ausschreibungsunterlagen auszuschließen.
Frage 2:
Merkmal: Abgabe der verlangten Dokumente in Word und pdf. Abschnitt: alle
Es werden zahlreiche Dokumente im Word- und pdf-Format zur Verfügung gestellt. Sind bei elektronischer Abgabe jeweils beide Formate abzugeben? Bitte um Hinweise zum korrekten Vorgehen.
Antwort:
Sofern Unterlagen im Rahmen der Ausschreibung sowohl im Word- als auch im PDF-Format bereitgestellt wurden, sind diese bei elektronischer Angebotsabgabe ebenfalls in beiden Formaten einzureichen.
Dies stellt sicher, dass alle geforderten Dokumente vollständig und in der vorgesehenen Form übermittelt werden.
Frage 3:
Merkmal: Abgabefrist
Auch wir würden eine Verlängerung der Angebotsfrist trotz bisher negativer Antwort begrüßen.
Antwort:
Eine Verlängerung der Angebotsfrist ist nicht vorgesehen. Die bisherige Entscheidung bleibt bestehen.
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Nachricht:
Frage:
Um der Komplexität der ausgeschriebenen Leistung gerecht zu werden, möchten wir Ihnen ein formal korrektes und sorgfältig ausgearbeitetes Angebot einreichen.
Aufgrund des Umfangs der Vergabeunterlagen sowie des bevorstehenden Feiertags ist es uns jedoch nicht möglich, die gesetzte Angebotsfrist einzuhalten.
Wir bitten Sie daher höflich um eine Verlängerung der Angebotsfrist um 14 Tage.
Antwort:
Nach Prüfung teilen wir Ihnen mit, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist nicht vorgesehen ist.
Die festgelegte Frist entspricht den vergaberechtlichen Anforderungen und ermöglicht eine ausreichende Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Angebots.
Da keine Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen erfolgt sind und keine Umstände vorliegen, die alle Bieter gleichermaßen betreffen, besteht keine Grundlage für eine Anpassung der Angebotsfrist.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage 1: Kühlsystem
Unser System besitzt ausschließlich eine Luftkühlung.
Wird damit das A-Kriterium erfüllt?
Antwort zu 1:
Das A-Kriterium fordert ausdrücklich einen internen, geschlossenen Wasserkreislauf.
Ein ausschließlich luftgekühltes System erfüllt diese Vorgabe nicht.
Frage 2: Durchschnittliche Leistung
Darf auch ein Thulium-Faser-System mit einer durchschnittlichen Leistung von 60W, aber Maximalleistung von 500W angeboten werden?
Antwort zu 2:
Das A-Kriterium bezieht sich ausdrücklich auf die maximale Durchschnittsleistung.
Ein System mit 60 W Durchschnittsleistung erfüllt diese Vorgabe nicht, unabhängig von der maximal möglichen Spitzenleistung.
Frage 3: Zugangsschutz
Leider ist bei unserem Produkt nur ein Schlüsselschalter vorhanden. Darf dieser auch angeboten werden, um das Kriterium zu erfüllen?
Antwort zu 3:
Das A-Kriterium fordert einen Zugangsschutz, der einen schlüssellosen Betrieb ermöglicht.
Ein reiner Schlüsselschalter erfüllt diese Vorgabe nicht.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage 1:
Im Leistungsverzeichnis unter dem Punkt "Technische Anforderungen an Laserfasern" sind die Aussagen "Das System ist mit marktüblichen Fasern kompatibel; keine proprietären Zwangsbindungen." und "Automatische Fasererkennung" beide A-Kriterium.
Marktüblich ist jeder Laser gechipt und erkennt entsprechend nur seine eigenen Fasern, gehen wir also Recht in der Annahme, dass wir hier beide Kriterien mit Ja beantworten können?
Antwort zu 1:
Hinweis zur Zuordnung der Bieterfrage:
Die gestellte Frage zu den Anforderungen
- "Das System ist mit marktüblichen Fasern kompatibel; keine proprietären Zwangsbindungen" sowie
- "Automatische Fasererkennung"
bezieht sich auf die Ausschreibung 2026-18-YAG-Laser-Urologie-E48.
Diese Anforderungen gehören ausschließlich zur Urologie-Ausschreibung und nicht zur Ausschreibung 2026-20-Er.YAG-Laser-MKG-E48.
Technische Klarstellung:
Unter "marktüblichen Fasern; keine proprietären Zwangsbindungen" verstehen wir herstellerspezifische, marktübliche Laserfasern ohne zusätzliche vertragliche oder lizenzrechtliche Bindungen.
Gechippte Fasern mit automatischer Fasererkennung entsprechen dem Stand der Technik und sind zulässig.
Die automatische Fasererkennung bleibt ein A-Kriterium.
Frage 2:
Ebenfalls unter dem Punkt "Technische Anforderungen an Laserfasern" ist angegeben, dass mind. 4 Faserdurchmesser unterstützt werden müssen. Wir können 200 µm, 365 µm, und 550 µm bereitstellen, jedoch keine 272 µm. Würde uns diese Tatsache somit von der Ausschreibung ausschließen, oder können wir auch mit 3 Faserdurchmessern ja ankreuzen?
Antwort zu 2:
Die im Leistungsverzeichnis genannten Faserdurchmesser (200 µm, 272 µm, 365 µm, 550 µm) wurden fachlich geprüft.
Für die vorgesehenen Anwendungen ist die Unterstützung des Durchmessers 200 µm zwingend erforderlich.
Die Unterstützung des Durchmessers 272 µm ist optional.
Die Mindestanforderung gilt als erfüllt, wenn mindestens drei der genannten Faserdurchmesser unterstützt werden und die 200 µm-Faser enthalten ist.
Die Bieter werden gebeten, in ihrem Angebot eindeutig anzugeben, welche der genannten Faserdurchmesser vom angebotenen System unterstützt werden.
Die Unterstützung aller vier Durchmesser ist möglich, jedoch nicht verpflichtend.
Frage 3:
Im Deutschen Vergabeportal sind 2 Ausschreibungen zum selben Thema:
"YAG-Laser" und "Er.YAG-Laser". Welche der beiden sollen wir zur weiteren Bearbeitung verwenden?
Antwort zu 3:
Hinweis:
Die Verfahren
- 2026-18-YAG-Laser-Urologie-E48 und
- 2026-20-Er.YAG-Laser-MKG-E48
sind zwei inhaltlich und technisch getrennte Ausschreibungen.
Fragen zu Laserfasern, Faserdurchmessern, URS-Eignung und automatischer Fasererkennung beziehen sich ausschließlich auf die Urologie-Ausschreibung 2026-18-YAG-Laser-Urologie-E48.
Die Ausschreibung 2026-20-Er.YAG-Laser-MKG-E48 betrifft ein Er:YAG-Lasersystem für die MKG-Chirurgie und verwendet keine Laserfasern.
Dateianhänge:
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