Verfahrensangaben

DESY | CTAO: Verpackung, Transport und Entladung von Komponenten der Medium-Sized-...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.06.2026
06.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
DE118714904
Platanenallee 6
15738
Zeuthen
Deutschland
DE406
V4 (i.V. GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB)
jscharf@goerg.de
+49 40500360485
+49 40500360444

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
PR1281
Alter Wall 20-22
20457
Hamburg
Deutschland
DE600
Dr. Jan Scharf / Dr. Oliver Jauch
ojauch@goerg.de
+49 40500360485
+49 40500360444
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
T022894990
Bundeskanzlerplatz 2-10
50113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60640000-6
60600000-4
63521000-7
63523000-1
63726000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Deutsche Elektronen Synchrotron ("DESY") ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Das DESY ist ein öffentlich finanziertes nationales Forschungszentrum und Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft in Deutschland.

Das Cherenkov Telescope Array Observatory ("CTAO") ist ein bodengebundenes Observatorium für die Gammaastronomie. Mit insgesamt 64 Teleskopen, verteilt auf Standorte in der Nord- und Südhemisphäre, wird CTAO das empfindlichste Instrument sein, das je für die Untersuchung hochenergetischer Phänomene im Universum gebaut wurde. Mit dem Bau des Observatoriums wurde kürzlich begonnen.

DESY ist verantwortlich für die Entwicklung und den Bau der Medium-Sized Telescopes ("MST") für CTAO. In einer ersten Phase werden zwei Pathfinder-Teleskope am südlichen Observatoriumsstandort in Chile errichtet. Im Vollausbau ist eine Errichtung von zwölf weiteren MST am genannten Standort in Chile vorgesehen. Darüber hinaus plant DESY den Aufbau von bis zu neun MST auf der Kanarischen Insel La Palma (Spanien).

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung logistischer Leistungen für Verpackung, Bereitstellung von insgesamt etwa 20 Containern (Stahlstruktur), Beladung, internationalen Transport, koordinierte Anlieferung, Entladung und Übergabe von Komponenten des jeweiligen Teleskops von Produktions- und Lagerstandorten in Deutschland und Spanien zum Südlichen CTAO Observatoriums Standort in Chile.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftrag umfasst eine schlüsselfertige logistische Gesamtlösung, einschließlich Koordination sämtlicher Schnittstellen zwischen den Herkunftsorten, den beteiligten Transportdienstleistern, den Seefrachtprozessen sowie die Baustellenlogistik der Entladung am Zielstandort in Chile (Entladung am Zielstandort vsl. Anfang 2027).

Besonderes Augenmerk liegt auf den folgenden Aspekten:

- Dem sicheren Transport großformatiger und teilweise empfindlicher Komponenten,
- Der Einhaltung internationaler Transport- und Zollvorschriften,
- Der terminlichen Koordination mehrerer Lieferlose,
- Der Minimierung von Schnittstellen- und Stillstandskosten vor Ort,
- Sowie der Durchführung der Entladung unter den besonderen klimatischen und infra-strukturellen Bedingungen der Observatoriums Standorts in der Atacama-Wüste.
- Der Transport folgt den DPU, Incoterms 2020.

Im Einzelnen bedeutet dies:

1. Verpackung für den Versand sämtlicher Komponenten aus Deutschland
- Seemäßige Exportverpackung,
- Korrosions-, Feuchte- und Transportschutz,
- Herstellung/ Lieferung geeigneter Transportkisten,
- Verpackung nach internationalen Exportstandards,
- Verwendung von ISPM15/ NIMF15-konformen Holzmaterialien einschließlich Nachweisen,
- Kennzeichnung aller Packstücke gemäß Vorgaben.

Die Verpackung muss insbesondere geeignet sein für:
- Seetransport,
- Mehrfacher Umschlag,
- Außenlagerung in Chile bis zu 12 Monaten,
- Hochwüstenbedingungen am Einsatzort.

2. Containerbereitstellung und Verladung (insgesamt etwa 20 Container)
- Containerdisposition an beiden Ursprungsstandorten,
- Stellung geeigneter Containergrößen und -typen,
- Beladung und Ladungssicherung (für den Teil des Versands aus Deutschland,
- Erstellung der Verlade- und Versanddokumentation,
- Dokumentation der Containerbeladung,
- Erstellung containerbezogener Packlisten und Versandunterlagen.

3. Transportleistungen
- Vorlauftransport,
- Seefracht,
- Hafenhandling,
- Zollabfertigungsunterstützung,
- Nachlauftransport vom Zielhafen bis zur CTAO Site.

4. Koordination der Lieferlose
Durch das Hinzutreten eines Transports aus Spanien sind die Transporte aus Deutschland und Spanien terminlich so aufeinander abzustimmen, dass eine gemeinsame bzw. zeitgleiche Entladung der Container am Zielort ermöglicht wird. Ziel dieser Koordination ist:
- Die Optimierung gemeinsamer Entladevorgänge,
- Die Minimierung von Mietzeiten für Schwerlastgeräte,
- Die Reduzierung von Schnittstellen- und Wartekosten.

5. Entladung am Bestimmungsort (CTAO South Side, Chile)
- Entladung der Container,
- Bereitstellung aller erforderlichen Maschinen und Geräte,
- Bereitstellung geeigneter Hebe- und Umschlagtechnik,
- Bedienpersonal und zertifizierte Maschinenführer.

Die besonderen Randbedingungen des Standortes sind zu berücksichtigen:
- Unbefestigte Entladeflächen,
- Arbeiten unter Wüstenbedingungen,
- Eingeschränkte Infrastruktur,
- Entladung ausschließlich bei Tageslicht.

5. Zoll und Dokumentation
- Sämtliche Exportformalitäten,
- Die Erstellung der Versanddokumentation,
- Die Unterstützung bei der Importabwicklung.

Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2026
31.01.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Chile

Die Anlieferung erfolgt zum Südlichen CTAO Cherenkov Telescope Array Observatory Standort in Chile.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Einzelheiten zur Laufzeit des Vertrags und etwaigen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.

Beauftragungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV (zusätzliche Leistungen) im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beim Auftragnehmer bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Zusätzliche Angaben

1. Die Angaben zur geschätzten Dauer / Laufzeit des Vertrags dienen allein der Orientierung und sind an die vsl. Ausführungsfristen angelehnt. Allein Maßgeblich sind die in den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übersendeten Vergabeunterlagen genannten Ausführungsfristen.

2. Varianten/ Alternativangebote (Nebenangebote) sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten (Nebenangeboten) bleibt vorbehalten.

3. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGMS7R

Einlegung von Rechtsbehelfen

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Bewerbungsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens DESY erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum in der EU-Bekanntmachung genannten Zeitpunkt über die Vergabeplattform gestellt werden. DESY behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass DESY keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote.
5. Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie in englischer oder in deutscher Sprache vorgelegt worden sind. DESY kann Ausnahmen zulassen.
6. DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von DESY zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
10. DESY behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
11. Die Bewerber oder Bieter werden gebeten, auf jeder relevanten Seite diejenigen Teile ihrer Bewerbung oder ihres Angebots deutlich zu kennzeichnen, die berechtigterweise Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Unterbleibt dies, kann die Vergabekammer oder die Beschwerdestelle im Falle einer Überprüfung der Auftragsvergabe die Zustimmung des jeweiligen Bewerbers oder Bieters zur Einsichtnahme durch andere Verfahrensbeteiligte vermuten.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch
Englisch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

DESY behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die Bewerbungsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Formblätter in den Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.

Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen.

PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers, ggf. zur zuständigen Niederlassung, Größe des Unternehmens sowie Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen.

PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.

PL4. Eigenerklärung über das Bestehen einer Transporthaftpflichtversicherung (Güterschadenhaftpflicht) mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall. Aufgrund des grenzüberschreitenden Transports ist zusätzlich eine CMR-Haftpflichtversicherung (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road) nachzuweisen. Das Bestehen wir durch die Vorlage des Versicherungsscheins oder einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherers nachgewiesen.

Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 bis PL3 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe ist für die Nachweise PL1 bis PL3 ausgeschlossen.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich DESY für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

WL. Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Im Fall von Bewerbergemeinschaften gilt die hier aufgeführte Eignungsanforderung entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft, d.h. die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich DESY für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. DESY behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

TL1. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte über Verpackung, Containerbereitstellung, Transport, Koordination und Entladung im Zusammenhang mit vergleichbaren Projekttransporten zur See [Großtechnologie, technologisch sensible Produkte, wissenschaftliche Großanlagen, Schwerlast- und Großkomponenten oder vergleichbar]) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).

Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein, d.h. die Transportleistung muss innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein (maßgeblich ist das Datum der Entladung).

Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen.

Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. DESY kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.

Mindestanforderung 1: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen vorzulegen.

Mindestanforderung 2: Es ist mindestens eine Referenz für ein vergleichbares Projekt vorzulegen, mit der der Bewerber eine Transportleistung nach Chile (inklusive Entladung) nachweisen kann.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
1.000,00

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

TL2. Vorlage einer gültigen Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystem (z.B. nach DIN EN ISO 9001) oder eines gleichwertigen Systems. Der Geltungsbereich des Zertifikats muss die hier ausgeschriebene Leistung (z.B. Transport- und Lagerdienstleistungen) umfassen. Das Zertifikat muss von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt sein und zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch gültig sein.

Bewerber ohne entsprechendes Zertifikat können die Gleichwertigkeit ihres Qualitätsmanagementsystems durch geeignete anderweitige Nachweise belegen. DESY prüft die Gleichwertigkeit und behält sich eine Aufklärung vor.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nach Prüfung der formellen Anforderungen, der vorzulegenden Angaben und Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Eignung zur Berufsausübung (PL), der Angaben und Unterlagen zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (WL) sowie der Mindestanforderung zu TL1 ist für die Bewertung der Eignung ausschließlich die technische und berufliche Leistungsfähigkeit entscheidend (TL). Diese wird ausschließlich anhand der gemäß TL1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Referenzen bewertet.

Die Gesamtpunktzahl beträgt 1.000 Punkte.

Die Bewertung der Referenzen erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf Grundlage der nachfolgenden Notenstufen.

- 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße,
- 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.

Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (in 5%-Schritten), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung der Referenzen mit 10 oder weniger Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.

Die maximal erreichbaren Punktzahlen werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert.

Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.

DESY strebt an, bis zu fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bewerber hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bewerber oder vier Bewerber einbezogen. Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtpunktzahl festzustellen ist. Zudem muss der viert- und der fünfplatzierte Bewerber mindestens 50% der maximale verfügbaren 1.000 Punkte erreichen.

Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich DESY vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Einzelheiten zu Finanzierung, Versicherungen etc. enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Das Projektmanagement muss in deutscher und englischer Sprache erfolgen können. Bei der Entladung vor Ort in Chile ist auch ein Projektmanagement in spanischer Sprache vorzuweisen.

Die Kommunikationssprache zwischen DESY und Auftragnehmer ist Deutsch oder Englisch. Sämtliche technische Unterlagen und Projektdokumentationen sind in englischer Sprache bereitzustellen.

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung