Verfahrensangaben

Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB): Campus Ausschläger Weg der BS 09...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.12.2025
22.12.2025 12:00 Uhr
22.12.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Freie und Hansestadt Hamburg - Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)
02000000-KBSB000001-52
Hamburger Straße 131
22083
Hamburg
Deutschland
DE600
ojauch@goerg.de
+49 40500360480
+49 40500360444

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
DE177089422
Alter Wall 20-22
20457
Hamburg
Deutschland
DE600
Dr. Oliver Jauch und Sebastian Bahr
ojauch@goerg.de
+49 40500360480
+49 40500360444
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Hamburg bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
02000000-KFB0000001-20
Adolphsplatz 3-5
20457
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 40428231690

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39160000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (nachfolgend "HIBB"), beabsichtigt die Beschaffung von diversen Möbeln zur Ausstattung des Bildungscampus Ausschläger Weg (nachfolgend "BAW"). Der Auftrag ist in insgesamt vier Lose aufgeteilt. Das gegenständliche Vergabeverfahren betrifft das Los 1. Weitere Lose werden in gesonderten Vergabeverfahren zeitnah veröffentlicht.

Das HIBB ist ein Landesbetrieb der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung. Es besteht seit dem 1. Januar 2007 und umfasst die 30 staatlichen berufsbildenden Schulen und die Zentrale.

Die zum Schuljahr 2021/22 fusionierte Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik (BS 09), die derzeit noch auf die Standorte Berliner Tor und Holstenwall verteilt ist, wird auf dem Bildungscampus Ausschläger Weg gemeinsame neue Räumlichkeiten beziehen. Gemeinschaftsbereiche wie Foyer, Aula und Mensa werden sich die rund 2.000 Schülerinnen und Schüler der BS 09 mit der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH) teilen, die ebenfalls am Standort einziehen wird. Das Hauptgebäude für diese beiden Einrichtungen wird fünf- und sechsgeschossig sein. Der Sockelbereich bietet Platz für das Foyer, zwei Einfeld-Sporthallen, Audimax und Bibliothek. In den oberen Geschossen ermöglichen je 500 Quadratmeter große Kompartments praxisnahe Lehre.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Stühlen, Tischen und Schränken für das neu errichtete Gebäude. Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Lieferung und Montage ist bis spätestens zum 01. April 2026 abzuschließen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zur Erstausstattung der Räumlichkeiten benötigt die Auftraggeberin diverse Stühle, Schränke und Tische. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Campus Ausschläger Weg
20537
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGMDAK

Einlegung von Rechtsbehelfen

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform genannten Datum, gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
4. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Auftraggeberin kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch das Herunterladen der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch 8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
8. Weitere Einzelheiten zum Verfahren enthält die Angebotsaufforderung, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.

Bieter oder deren Vertreter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden, soweit rechtlich zulässig, nachgefordert. Die Nachforderung liegt im Ermessen der Auftraggeberin.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Die Angebotsunterlagen können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Vordrucke ist verbindlich.

Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung vorzulegen:

PL1: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2: Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm, operativ tätige Tochtergesellschaften), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung und Abfrage der KMU-Eigenschaft. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL3: Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden je Versicherungsjahr in Höhe von EUR 2.500.000,- sowie in Höhe von EUR 1.000.000,- je Versicherungsjahr für Sach- und Vermögensschäden sowie für sonstige Schäden verfüge(n). Die Maximierung der Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der Versicherungssumme) im Auftragsfall. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL4: Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft sind.

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Auftraggeberin für ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

WL1: Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024; kein Konzernumsatz). Falls der Bieter noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise von den Bietern zu verlangen.

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Auftraggeberin für ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

WL2: Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz). Vergleichbar sind Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage von vergleichbaren Möbeln. Falls der Bieter noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise von den Bietern zu verlangen.

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Auftraggeberin für ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

TL1: Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend der Definition des § 267 HGB (Aufschlüsselung gemäß der Einzelheiten in den Vergabeunterlagen). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

TL2: Erfahrungen bei der Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal drei Jahren. Vergleichbar sind Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage von vergleichbaren Möbeln belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: November 2022). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein bzw. sich noch in der Umsetzung befinden.

Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung