Die Angebotsunterlagen können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Vordrucke ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung vorzulegen:
PL1: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2: Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm, operativ tätige Tochtergesellschaften), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung und Abfrage der KMU-Eigenschaft. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL3: Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden je Versicherungsjahr in Höhe von EUR 2.500.000,- sowie in Höhe von EUR 1.000.000,- je Versicherungsjahr für Sach- und Vermögensschäden sowie für sonstige Schäden verfüge(n). Die Maximierung der Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der Versicherungssumme) im Auftragsfall. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL4: Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft sind.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Auftraggeberin für ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor.