Verfahrensangaben

Erweiterung der bestehenden (Net)Backup-Infrastruktur für die Evangelische Kliniku...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.09.2026
14.09.2026 12:00 Uhr
14.09.2026 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Evangelisches Klinikum Westerwald gGmbH
DE149525253
Hachenburger Straße 16
56269
Dierdorf
Deutschland
DEB18
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB/ Dr. Oliver Jauch
ojauch@goerg.de
+49 40500360480
+49 40500360444

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
PR 1281
Alter Wall 20-22
20457
Hamburg
Deutschland
DE600
Dr. Oliver Jauch / Dr. Theresa Röttger
ojauch@goerg.de
+49 40500360480
+49 40500360444
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
06131 16-2234
06131 16-2113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48820000-2
30233000-1
48620000-0
48517000-5
48732000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Zuge der Übernahme des Krankenhausstandortes Hachenburg durch das Evangelische Klinikum Westerwald ergeben sich zusätzliche Anforderungen an die bestehende IT-Infrastruktur sowie an die zentral bereitgestellten IT-Services. Der Standort Hachenburg ist organisatorisch und technisch in die bestehende IT-Landschaft des Auftraggebers zu integrieren. Hierzu müssen bestehende Infrastrukturkomponenten, Systeme und Lizenzen bedarfsgerecht erweitert werden, um einen sicheren, stabilen und einheitlich administrierbaren IT-Betrieb am übernommenen Standort zu ermöglichen.

Konkret führt die Übernahme des Krankenhausstandortes Hachenburg zu einem zusätzlichen Bedarf an Infrastrukturkomponenten und Softwarelizenzen in mehreren zentralen Bereichen der IT. Die bestehende IT-Umgebung des Auftraggebers muss entsprechend erweitert werden, damit die zusätzlichen Systeme, Endanwender und Anwendungen des Standortes Hachenburg vollständig in die bestehenden zentralen Betriebs-, Sicherheits-, Backup- und Administrationsstrukturen integriert werden können.

Im Bereich der Datensicherung bestehen bereits zentrale Backup-Infrastrukturen auf Basis von NetBackup und Veeam. Durch die Integration des Standortes Hachenburg steigt der Umfang der zu sichernden Systeme, Anwendungen und Datenbestände.
Für die Arbeitsplatzversorgung verfügt der Standort Hachenburg bereits über eine bestehende Thin-Client-Infrastruktur. Diese vorhandenen Thin Clients bilden den bestehenden technischen und funktionalen Standard für die Arbeitsplatzumgebung. Im Zuge der Integration entsteht darüber hinaus ein zusätzlicher Bedarf an Arbeitsplatzsystemen, sodass die bestehende Thin-Client-Infrastruktur durch weitere Geräte ergänzt werden muss.
Durch die zusätzliche Anzahl an Endgeräten und Servern entsteht zudem ein erhöhter Bedarf an IT-Sicherheitslizenzen. Die bestehenden Sophos-Lizenzen müssen entsprechend erweitert werden, damit die zusätzlich in die zentrale IT-Umgebung aufzunehmenden Systeme in die vorhandene Sicherheitsinfrastruktur integriert und nach den bestehenden Sicherheitsstandards geschützt und zentral verwaltet werden können.
Auch die bestehende Citrix-Infrastruktur ist von der Standortintegration betroffen. Durch die zusätzlichen Endanwender und Arbeitsplatzsysteme des Standortes Hachenburg entsteht ein zusätzlicher Lizenzbedarf. Die bestehende Citrix-Lizenzierung muss daher erweitert werden, um den erforderlichen Zugriff auf die zentral bereitgestellten Anwendungen und Desktops auch für die zusätzlichen Benutzer und Arbeitsplätze sicherstellen zu können.

Darüber hinaus entstehen im Rahmen der technischen Integration zusätzliche Anforderungen an die Microsoft Windows Server Lizenzierung. Die für den zukünftigen Betrieb des Standortes erforderlichen Serverressourcen müssen entsprechend lizenziert werden, um einen rechtskonformen und dauerhaft betreibbaren Betrieb der erweiterten Serverumgebung sicherzustellen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel der Ausschreibung ist die bedarfsgerechte Erweiterung der bestehenden IT-Infrastruktur im Zusammenhang mit der Übernahme des Krankenhausstandortes Hachenburg. Durch die Beschaffung zusätzlicher bzw. zu erweiternder NetBackup-Komponenten, Veeam-Lizenzen, Sophos-Lizenzen, Citrix-Lizenzen, Thin Clients sowie Microsoft Windows Server Lizenzen sollen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den übernommenen Standort sicher, stabil, performant und lizenzkonform in die bestehende IT-Betriebsumgebung einzubinden. Ein wesentliches Ziel ist die Erweiterung der vorhandenen NetBackup-Infrastruktur, um die zusätzlichen Systeme, Anwendungen und Datenbestände des Krankenhausstandortes Hachenburg zuverlässig in die zentrale Datensicherungs- und Wiederherstellungsstrategie integrieren zu können. Hierdurch sollen die Verfügbarkeit der IT-Systeme, die Wiederherstellbarkeit kritischer Daten sowie die Betriebssicherheit im Falle von Störungen, Ausfällen oder Datenverlusten nachhaltig gewährleistet werden.

Die Beschaffung umfasst
- die Erweiterung der bereits vorhandenen Veeam-Infrastruktur
- die Erweiterung der bereits am Standort vorhandenen Thin-Client-Arbeitsplatzinfrastruktur
- die Erweiterung der bestehenden Sophos-Lizenzierung
- die Erweiterung der bestehenden Citrix-Lizenzierung
- die Beschaffung von Microsoft Windows Server Lizenzen

Die Festlegung auf eine Erweiterung der bestehenden Veeam-Lizenzierung ist gegenüber einem zusätzlichen Backup-System aus technischer Sicht gerechtfertigt , da nur eine Erweiterung der bereits produktiv eingesetzten Veeam-Infrastruktur eine nahtlose Einbindung zusätzlicher Systeme in die bestehenden, hierauf abgestimmten Backup- und Restore-Prozesse gewährleistet, ohne inkompatible Parallelstrukturen zu schaffen
Nur durch die Beschaffung weiterer einheitlicher ThinClients-Software kann die bestehende Infrastruktur standardisiert und einheitlich betrieben werden. Nur mit der vorhandenen Umgebung kompatible ThinClients können ohne Neuimplementierung in die bestehenden zentralen Management-, Sicherheits- und Konfigurationsmechanismen sowie Arbeitsplatzkonzepte eingebunden werden; ein Wechsel auf eine andere Endgeräteplattform würde Kompatibilitätsprüfungen, Anpassungen an zentrale Anwendungen und zusätzliche Migrationsrisiken auslösen.
Die Erweiterung der bestehenden Sophos-Lizenzierung ist technisch zwingend erforderlich, da nur eine Erweiterung der bereits implementierten Sophos-Sicherheitsarchitektur eine einheitliche Einbindung zusätzlicher Systeme in die bestehenden Endpoint-, XDR-/MDR- und zentralen Überwachungs- und Alarmierungsprozesse ohne Sicherheitslücken ermöglicht.
Die Erweiterung der bestehenden Citrix-Lizenzierung ist technisch zwingend erforderlich, da nur eine Erweiterung der etablierten Citrix-Infrastruktur zusätzliche Arbeitsplätze ohne Bruch der bestehenden homogenen Sicherheits- und Zugriffsarchitektur und ohne Validierungs- und Anpassungsaufwand für bestehende Anwendungen einbinden kann; eine parallele Virtual-Desktop-Plattform würde zusätzliche Schnittstellen und unterschiedliche Sicherheitsstandards mit entsprechendem Betriebsrisiko verursachen.

Aufgrund einer besonderen Dringlichkeit müssen die unter Ziff. 6 und Ziff. 7 des Leistungsverzeichnisses genannten Lizenzen innerhalb von 2 Tagen nach Erteilung des Zuschlags geliefert werden. Im Übrigen gelten die in Reiter 4 "Lieferfristen" des Leistungsverzeichnisses genannten Lieferfristen.

Nähere Einzelheiten zum Gegenstand der Leistungen zur Erweiterung der (Net)Backup-Infrastruktur enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hachenburger Straße 16
56269
Dierdorf
Deutschland
DEB18

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Aus Dringlichkeitsgründen erfolgt eine Verkürzung der Angebotsfrist nach § 15 Abs. 3 VgV. Gegenstand dieser Beschaffung sind dringend benötigte Komponenten der Backup-Infrastruktur, die als zwingende technische Grundlage für die zeitnahe Durchführung der Migration des Krankenhausstandortes Hachenburg benötigt werden. Da das bestehende Rechenzentrum des Standorts Hachenburg aufgelöst wird, ist die Migration an ein enges Zeitfenster gebunden. Nur bei einer zeitnahen Implementierung der ausgeschriebenen Infrastruktur kann im Anschluss die notwendige Migration des Standorts rechtzeitig durchgeführt werden. Der Krankenhausstandort Hachenburg wird derzeit noch in einem Rechenzentrum des ehemaligen Trägers betrieben. Die bestehende Hosting-Situation stellt aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veränderung der Trägerstrukturen eine Übergangslösung dar. Die Migration der am Standort Hachenburg betriebenen IT-Infrastruktur in das eigene Rechenzentrum des Auftraggebers ist bereits seit längerem geplant und Bestandteil der vorgesehenen Weiterentwicklung und Konsolidierung der IT-Infrastruktur. Aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen erheblichen technischen Verschärfung der Situation im derzeit genutzten Rechenzentrum hat sich die zeitliche Priorität dieser bereits geplanten Maßnahme jedoch wesentlich verändert. Während die Migration ursprünglich mit einem entsprechend planbaren zeitlichen Vorlauf umgesetzt werden sollte, ist aufgrund der aktuellen technischen Situation nunmehr eine deutlich beschleunigte Umsetzung erforderlich. Die Migration in das eigene Rechenzentrum ist daher nunmehr zum 01. November 2026 vorgesehen.Die Einhaltung der regulären Mindestfrist nach § 15 Abs. 2 VgV ist hierdurch nicht möglich.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGM7G0

Einlegung von Rechtsbehelfen

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Evangelischen Klinikums Westerwald erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform hinterlegten Datum an das Evangelische Klinikum Westerwald über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Das Evangelische Klinikum Westerwald behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in dieser Bekanntmachung benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Evangelische Klinikum Westerwald keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das Evangelische Klinikum Westerwald kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. Das Evangelische Klinikum Westerwald behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das Evangelische Klinikum Westerwald seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Elektronisch über die Vergabeplattform

Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Quelle der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ] Mit Blick auf die Ausschlussgründe gelten die Maßgaben des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts zu PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Evangelischen Klinikum Westerwald über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters, ggf. zur zuständigen Niederlassung, zur Größe des Unternehmens sowie zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderung der Ausschreibung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.

Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

WL. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Das Evangelische Klinikum Westerwald behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Evangelischen Klinikum Westerwald für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Referenzen, die sich auf eine Lieferung von Lizenzen und Hardware als Komponenten einer (Net)Backup-Infrastruktur beziehen. Die Referenzen dürfen nicht vor mehr als fünf Jahren nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen worden sein.

Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen.

Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Das Evangelische Klinikum Westerwald kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Aufgrund einer besonderen Dringlichkeit müssen die unter Ziff. 6 und Ziff. 7 des Leistungsverzeichnisses genannten Lizenzen innerhalb von 2 Tagen nach Erteilung des Zuschlags geliefert werden. Im Übrigen gelten die in Reiter 4 "Lieferfristen" des Leistungsverzeichnisses genannten Lieferfristen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung