Folgende Leistungen sind Gegenstand des Leistungsumfangs:
- Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
o Analyse der Aufgabenstellung in statisch-konstruktiver Hinsicht.
o Analyse vorhandener Unterlagen (Baugrundgutachten & Ergebnisse aus Schwindungsuntersuchen - FEM).
o Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf.
o Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
- Leistungsphase 2: Vorplanung
o Weiterentwicklung des statisch-konstruktiven Konzepts des Tragwerks auf Grundlage der Vorstatik
o Systematisches Erarbeiten, Darstellen und Vertiefung des bauherrenseitigen Lösungsansatzes
o Beratung hinsichtlich der Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit.
o Analyse und Prüfung der vorstatischen Berechnungen durch eigene überschlägige statische Berechnungen zur Klärung der grundlegenden Hauptabmessungen des Tragwerks
- Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
o Erarbeiten einer finalen Tragwerkslösung unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum konstruktiven Entwurf.
o Überschlägige statische Berechnung und Bemessung.
o Grundlegende Festlegung der konstruktiven Details
o Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk.
- Besondere Leistungen
o Statische Berechnungen für Bauzustände, die vom Endzustand abweichen.
o Mitwirkung bei der Erstellung von BIM-Modellen (Zuarbeit maßgeblicher Bauteildaten an den Objektplanung).
o Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk (mit Tragwerksabmessungen, Verkehrs-lasten etc.).
o Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung als Leitdokument für die Leistungsphase 4
Die Leistungen sind mit der Leistungsphase 3 - abhängig von den einzelnen Gebäuden - zwischen dem 19. Juni 2026 und dem 16. Februar 2028 abzuschließen. Einzelheiten regelt § 5.4.3 des Planervertrags, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.