F & W Fördern und Wohnen Hamburg: Erschließung Hafenbahnpark (erste Baustufe)
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.08.2025
18.08.2025 12:00 Uhr
18.08.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

F & W Fördern und Wohnen AöR
DE189893445
Heidenkampsweg 98
20097
Hamburg
Deutschland
DE600
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB / Dr. Oliver Jauch
ojauch@goerg.de
+49 40500360480
+49 40500360444

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
PR 1281
Alter Wall 20-22
20457
Hamburg
Deutschland
DE600
Dr. Oliver Jauch / Dr. Simon Manzke
ojauch@goerg.de
+49 40500360480
+49 40500360444
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
21109
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@bsw.hamburg.de
+49 40427940997

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45111291-4
45231300-8
45233120-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

F & W Fördern und Wohnen AöR ("F&W") ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1.500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben. Momentan gibt es in den Unterkünften von F&W mehr als 32.000 Plätze.

Im Rahmen der hiesigen Ausschreibung wird die erste Baustufe der Erschließung des Hafenbahnparks "An der Hafenbahn 5-13" vergeben. Das neue Wohnquartier liegt im Ortsteil Veddel (Hamburg-Mitte). Zur ersten Baustufe gehören im Wesentlichen die folgenden drei Abschnitte:
1. private Leitungstrassen (Regen-Schmutzwasserkanäle, Leerrohre, Trinkwasserleitung) und private Straßenflächen (Planstraße A, erste Baustufe),
2. öffentliche Regen- und Schmutzwassersiele (Sielbau-Maßnahmen)
3. öffentliche Straßenflächen (erste Baustufe).

Hinweis: Die Sielbau-Maßnahmen des zweiten Abschnitts werden in enger Abstimmung und unter strikter Einhaltung der Vorgaben von Hamburg Wasser (HSE) ausgeführt.

Hinweis: Die Baumaßnahmen des dritten Abschnitts werden in enger Abstimmung und unter strikter Einhaltung der Vorgaben der Tiefbauabteilung des Bezirksamts Hamburg-Mitte ausgeführt.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau von Sielen, Kanälen und Straßen (Tiefbaumaßnahmen) für die Erschließung des Hafenbahnparks (erste Baustufe).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die im Rahmen dieser Ausschreibung wesentlichen auszuführenden Leistungen sind insbesondere:

Abschnitt 1 (Planstraße A, privat)
- Herstellung Regenwasserkanal DN 160 - DN 315 ca. 130 m (einschl. 8 Schächte DN 1000)
- Herstellung Schmutzwasserkanal DN 200 - DN 250 ca. 135 m (einschl. 4 Schächte DN 800 - 1000)
- Herstellung Leerrohrtrassen (DN 100 - DN 150) für Strom- und Telekomleitungen
- Herstellung Trinkwasserleitung
- Fahrbahnbefestigung (Straße bis 7 m Breite, ca. 140 m mit Wendeanlage).
Abschnitt 2 (Sielbau)
- Herstellung Regenwassersiel DN 160 - DN 400 ca. 150 m
- Regenwasserschächte DN 1000 8 Stk
- Regenrückhaltebauwerk Stahlbetonrahmenprofil 2 x ca. 128 cbm
- Herstellung Schmutzwassersiel DN 250 ca. 20 m
Abschnitt 3 (öffentliche Straßenflächen)
- Straßenentwässerungsleitungen DN 300 - DN 400 ca. 130,00 m
- Fahrbahnbefestigung ca. 150 m mit Wendeanlage bituminöse Fahrbahn bis 7 m breite und Parkstreifen sowie Nebenflächen
(erste Baustufe bis Asphalttragschicht) ca. 2500 qm.

Nähere Einzelheiten zum Gegenstand der Leistungen für die hier ausgeschriebenen Tiefbaumaßnahmen zur Erschließung des Hafenbahnparks (erste Baustufe) enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
25.08.2025
30.10.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
An der Hafenbahn 5-13
20539
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Angaben zur geschätzten Dauer / Laufzeit des Vertrags orientieren sich an den vsl. Ausführungsfristen. Nähere Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zu entnehmen.

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (VV-Bau Vordruck Bietergemeinschaft, Anlage 6-110).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG531Z

Einlegung von Rechtsbehelfen

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens F&W erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform hinterlegten Datum an F&W über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. F&W behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in dieser Bekanntmachung benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass F&W keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Zu Ziff. 5.1.12: F&W gibt den Bietern die Möglichkeit, bezüglich der Bauabwicklung und der Baustoffe Alternativen einsetzen zu können. Vor diesem Hintergrund sind Nebenangebote grundsätzlich zugelassen. Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen (vgl. VV-Bau Anlage 6-020). Für die Einreichung von Nebenangeboten gelten die Maßgaben der Teilnahmebedingungen (s. VV-Bau Anlage 6-050). Die Gleichwertigkeit des Nebenangebots muss für den AG nachvollziehbar mit dem Angebot nachgewiesen sein (vgl. Ziff. 7 VV-Bau Anlage 6-020). Nähere Einzelheiten zu den diesbezüglichen technischen Maßgaben sind Ziff. 5 der Baubeschreibung zu entnehmen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. F&W kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. F&W behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. F&W seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Elektronisch über die Vergabeplattform

Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ] Mit Blick auf die Ausschlussgründe gelten die Maßgaben der VV-Bau Anlage 6-030, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB ]

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Die Angebotsunterlagen können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Formblätter ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung vorzulegen:

PL. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung gemäß VV-Bau Anlage 6-030 "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A für den Nachweis PL ist ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

WL. Eigenerklärung über den jährlichen Nettoumsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (s. VV-Bau Anlage 6-030) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (VV-Bau Anlage 6-100 bzw. VV-Bau Anlage 6-101) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen. F&W behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.

Mindestanforderung zu WL: Der Mindestumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen Leistungen muss in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich mindestens 5,4 Mio. EUR betragen haben.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (Aufschlüsselung gemäß VV-Bau Anlage 6-030) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.

Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (VV-Bau Anlage 6-100 bzw. VV-Bau Anlage 6-101) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

TL2. Referenzliste über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Erschließungsarbeiten) (Eigenerklärung) in den letzten 5 Jahren (Stichtag 01. Juli 2020) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden.

Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen (vgl. VV-Bau Anlage 6-030).

Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.

Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (VV-Bau Anlage 6-100 bzw. VV-Bau Anlage 6-101) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.

Mindestanforderung zu TL2: Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, mit denen jeweils vergleichbare Erfahrungen im Kanalbau gemäß Güteschutz Kanalbau nachgewiesen werden.
Mindestanforderung zu TL2: Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, mit denen jeweils vergleichbare Erfahrungen im Straßenbau im innerstädtischen Bereich nachgewiesen werden.
Diese beiden Mindestanforderungen können sowohl mit jeweils einheitlicher Referenz als auch in verschiedenen Referenzen realisiert worden sein.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

TL3. Zulassung im Bereich der FHH für die Durchführung von Wiederherstellungsarbeiten nach Aufgrabungen in Fahrbahn- und Nebenflächen auf öffentlichem Grund im Bereich der FHH durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende - Amt Mobilitätswende Straßen (Firmenliste "FN").

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Eigenerklärung zum RUS-Sanktionspaket (vgl. Formblatt in VV-Bau Anlage 6-031).
- Schweißarbeiten - auch die an Bauhilfskonstruktionen - dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die über einen gültigen "Großen Eignungsnachweis nach DIN 18800, Teil 7" verfügen. Zertifizierungsnachweise, einschl. schweißtechnische Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
- Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung nach Maßgabe von Ziff. 10.4 BVB (VV-Bau Anlage 6-070).
- Sofern keine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind Nachunternehmer zunächst mit dem Angebot nicht namentlich zu benennen, sondern für den Fall eines geplanten Nachunternehmereinsatzes ist nur das Verzeichnis der Leistungen (VV-Bau Anlage 6-040) mit dem Angebot einzureichen. Sofern das Angebot eines Bieters in die engere Wahl kommt, sind Nachunternehmen mit VV-Bau Anl. 6-100, Anl. 6-101 auf gesondertes Verlangen namentlich zu benennen und es sind auch die übrigen Nachweise für benannte Nachunternehmer einzureichen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung