Der Bewerber/Bieter muss nachweisen, dass er Fachplanungsleistungen für Projekte vergleichbarer Art und Komplexität erfolgreich erbracht hat.
1. Neubaureferenzen Einsatzzentralen:
Es müssen mindestens 2 Neubaureferenzen "Einsatzzentralen" vorgelegt werden, die die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen haben:
- Neubau von Gebäuden mit Einsatzzentralen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) mit mindestens 10 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge in geschlossener/n Fahrzeughalle/n (auch als Erweiterung einer Bestandssituation möglich).
- Davon muss mindestens eine Referenz den Neubau eines Feuerwehrgebäudes/Feuerwehrgerätehauses mit Einsatzzentrale und mindestens 10 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge in geschlossener/n Fahrzeughalle/n (auch als Erweiterung einer Bestandssituation möglich) erfassen.
Hinweis: ein Waschplatz gilt ebenfalls als Stellplatz.
Die o.g. Referenzen müssen die weiteren folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär § 55 HOAI) für die Anlagengruppen 1/2/3 und 7 (§ 53 HOAI), Leistungsphasen 1-8 (ohne LPH 4).
b) Leistungszeitraum: 2020 bis Mai 2026; LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen worden sein.
c) Mindestens Honorarzone II in Anlagengruppe 1-3 und III in Anlagengruppe 7
2. Neubaureferenz Holzbau:
Es muss mindestens eine Neubaureferenz "Holzbau" vorgelegt werden, die die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen hat:
- Gebäude in Holzbaukonstruktion (auch als Holzhybrid möglich) mit einer BGF von mindestens 1000qm (Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind).
- Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär § 55 HOAI) für die Anlagengruppen 1/2/3 (§ 53 HOAI), Leistungsphasen 1-8 (ohne LPH 4).
- Leistungszeitraum: 2020 bis Mai 2026; LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen worden sein.
Hinweis: Wenn eine der unter 1. genannten Neubaureferenzen "Einsatzzentrale" mit einer Holzbaukonstruktion (auch Holzhybrid) umgesetzt worden ist, ist die gesonderte Angabe einer Holzbaureferenz nach 2. nicht erforderlich.
3. VOB/A - VOB/EU - SektVO:
Mindestens eine der o.g. Referenzen (1. und 2.) muss Baumaßnahmen enthalten, die gemäß VOB/A, VOB/A-EU, SektVO oder vergleichbaren Vergabevorschiften ausgeschrieben worden sind.
4. Eigenerklärung:
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz jedenfalls durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.
Werden die o.g. Mindestanforderungen vom Bewerber/Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird der Teilnahmeantrag/das Angebot ausgeschlossen.
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Die Anzahl der zum Verfahren zuzulassenden Bieter wird gemäß § 51 Abs. 1 VgV auf 5 begrenzt.
Wenn mehr Teilnehmer als die oben angegebene Bewerberzahl die gestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Rangfolge der Bewerber gemäß der folgenden Bewertung ermittelt. Berücksichtigt werden nur solche Referenzen, die Mindestanforderungen unter 1. a) - c) (s.o.) erfüllen.
Es werden max. 3 Referenzen bewertet, die in der Formularsammlung in die dafür vorgesehenen Tabellen eingetragen sind. Den Bewerbern steht es allerdings frei, weitere Referenzen einzureichen. Für den Fall, dass eine der in den Formularen eingetragene Referenz wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen nicht berücksichtigungsfähig ist, wird der Auftraggeber auch die weiteren Referenzen nach der angegebenen Nummerierung oder der im hochgeladenen Datensatz vorgenommenen Reihenfolge prüfen und die erste berücksichtigungsfähige Referenz in die Bewertung aufnehmen.
Gebäudeart Feuerwehr: Mehr als 1 Neubau eines Feuerwehrgebäudes/Feuerwehrgerätehauses mit Einsatzzentrale und mindestens 10 Stellplätzen in geschlossener/n Fahrzeughalle/n = pro weitere Referenz jeweils 20 Punkte - maximal 40 Punkte;
Gebäudeart sonstige Einsatzzentrale: Mehr als 1 Neubau eines Gebäudes mit sonstigen Einsatzzentralen (Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) mit mindestens 10 Stellplätzen in geschlossener/n Fahrzeughalle/n = pro weitere Referenz jeweils 10 Punkte - maximal 20 Punkte;
Stellplatzanzahl in geschlossenen Fahrzeughallen: Mehr als 10 Stellplätze pro Stellplatz 1 Punkt (jeweils pro Referenz max. 10 Punkte) - maximal 30 Punkte;
Energieeffizienz: Neubau eines Gebäudes mit Einsatzzentralen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) Energieeffizienz mind. KfW 55 oder besser (jeweils 5 Punkte) - maximal 15 Punkte;
Maximale Punktzahl insgesamt: 85 Punkte*;
Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Bei Punktegleichstand entscheidet die größte Bruttogrundfläche (Summe der eingereichten und zu wertenden Referenzen).
* Wenn für die Gebäudeart Feuerwehr Punkte vergeben worden sind, erfolgt keine zusätzliche Bepunktung für sonstige Einsatzzentralen, d.h. auch bei kombinierten Referenzen (z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst) bleibt es bei max. 20 Punkten pro Referenz.