Bewirtschaftung der Mensa an der Moscherosch-Schule und Belieferung mit verzehrfertigen Speisen aus der Mensa der Moscherosch-Schule an 10 weitere Bedarfsstellen der Gemeinde Willstätt.
Die Gemeinde Willstätt beabsichtigt die Konzession, für die Bewirtschaftung der Mensa an der Moscherosch-Schule und Belieferung mit verzehrfertigen Speisen aus der Mensa der Moscherosch-Schule an 10 weitere Bedarfsstellen der Gemeinde zu vergeben.
Die ausgeschriebene Konzession umfasst:
- Lieferung und Bereitstellung eines qualitätsgerechten und dem Alter der Kinder und Jugendlichen entsprechenden Essens.
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen.
Wenn die Auftraggeberin nicht sechs Monate vor Vertragsende schriftlich kündigt verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 weiteres Jahr (Verlängerungsoption), bis maximal zum 31.08.2031
Anlieferstellen:
Bedarfsstelle 2 Grundschule Sand Blumenstraße 1577731 Willstätt - Sand;
Bedarfsstelle 3 Grundschule Eckartsweier Hofstattstraße 2277731 Willstätt - Eckartsweier;
Bedarfsstelle 4Komm. KiTa "Kindertreff" Hornisgrindestraße 877731 Willstätt;
Bedarfsstelle 5Komm. KiGa "Kindernest" Blumenstraße 1577731 Willstätt - Sand;
Bedarfsstelle 6Komm. KiGa "Villa Kunterbunt" Friedhofstraße 1a77731 Willstätt - Hesselhurst;
Bedarfsstelle 7Komm. KiKri "Zwergenhaus" Urloffener Straße 5 a77731 Willstätt - Legelshurst;
Bedarfsstelle 8Evang. KiGa "Kinderarche" Finkenstraße 577731 Willstätt - Legelshurst;
Bedarfsstelle 9Komm. KiGa "Regenbogen" Hofstattstraße 2277731 Willstätt - Eckartsweier;
Bedarfsstelle 10Kath. KiGa "Krempenbrunnen" Schillerstraße 277731 Willstätt;
Bedarfsstelle 11Komm KiKri "Kindertreff-Kirchstraße" Kirchstraße 9277731 Willstätt.
Weitere Detailinformationen zu den Anlieferstellen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. den Anlagen zur Leistungsbeschreibung.
Die Vergabe erfolgt in analoger Anwendung eines offenen Verfahrens (§ 12 KonzVgV i.V.m. § 15 VgV analog). Die Vergabe der Bewirtschaftungsleistungen für die Schulmensa stellt eine Dienstleistungskonzession im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB dar. Der maßgebliche EU-Schwellenwert von EUR 5.404.000,- wird hierbei nicht überschritten. Spezialgesetzliche Ver-fahrensanforderungen für die Ausschreibungen von Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich bestehen nicht. Die Gemeinde ist bei der Neuausschreibung daher nur an die allgemeinen EU-Vergabegrundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit sowie an die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. Die Konzession wird in Form eines Kon-zessionsvertrags und eines Pachtvertrags abgewickelt.
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Klarstellung zu obiger Angabe: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt in Anlehnung an § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU.
Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen:
(1) Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
(2) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
(3) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
(4) Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt).
(5) Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Von Bieter mit dem Angebot vorzulegen:
Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die mindestens folgende Registrierung nachweisen können (mit dem Angebot vorzulegen):
- mindestens einfache Registrierung gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Bei Bieter/-Bewerbergemeinschaften: Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die folgende Berufsqualifikation nachweisen können (Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen):
- Koch/Köchin: Mindestens eine fest eingesetzte Person muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Koch/Köchin oder gleichwertige Qualifikation verfügen.
- Alle in der Küche und beim Transport tätigen Mitarbeiter müssen über eine aktuelle, dokumentierte Schulung gemäß § 4 LMHV bzw. EU-Verordnung 852/2004 oder vergleichbar verfügen. § 4 Abs. 2 LMHV findet Anwendung.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.
Mit dem Angebot vorzulegen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Kalenderjahre gemäß Formularsammlung.
Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2023 bis 2025) gesamt: 1,2 Mio. EUR netto.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe
- für Personenschäden: 5.000.000,00 EUR;- für Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklä-rung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Die Bewerber/Bieter müssen nachweisen, dass sie Aufträge für Mittagessen für Projekte an Schulen und/oder Kindertagesstätten erfolgreich erbracht haben. Es müssen mindestens 1 Referenz nachgewiesen werden.
Referenzen sind geeignet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Schul- oder Kitaverpflegung mit vegetarischem Essen und Allergiekost;- Vertragsende nicht vor 2023.
Es handelt sich um Mindestanforderungen. Werden diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz jedenfalls durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.
Betriebliches Hygienekonzept: Im Produktionsbetrieb muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene ein Eigenkontrollkonzept nach HACCP installiert sein. Das Konzept ist zu dokumentieren, hierbei ist die Vorlage einer Gliederung ausreichend, mit Angaben zu Personalhygiene und die Schulung der Mitarbeiter.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gem. Formularsammlung vorzulegen.
Weiterhin:Alle Mitarbeiter, die mit offenen Lebensmitteln umgehen, müssen nach Auftragserteilung ein aktuelles amtliches Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) vorlegen (max. 3 Monate alt zum Zeitpunkt der Auftragserteilung).
Der Bieter verpflichtet sich, alle Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu den Themen Hygiene, Allergene, Nachhaltige Beschaffung und Schulverpflegungsqualität fortzubilden.